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   RG, 12.05.1922 - I 1628/21   

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https://dejure.org/1922,754
RG, 12.05.1922 - I 1628/21 (https://dejure.org/1922,754)
RG, Entscheidung vom 12.05.1922 - I 1628/21 (https://dejure.org/1922,754)
RG, Entscheidung vom 12. Mai 1922 - I 1628/21 (https://dejure.org/1922,754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Werden Verfahrensrechte des Angeklagten durch Vernehmung eines Arztes als Zeugen trotz Widerrufs einer nach § 52 Abs. 2 StPO. erklärten Entbindung von der Schweigepflicht verletzt? Ist ein solcher Widerruf rechtlich zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Ob der Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht und schweigt oder ob er sich nach Abwägen der einander widerstreitenden Interessen zur Aussage entschließt, obliegt allein seiner Entscheidung, auf die selbst das Gericht nicht einwirken darf (RGSt 57, 63, 64; BGHSt 9, 59, 61; 15, 200, 202; 18, 146, 147; vgl. auch Eb. Schmidt aaO Rn. 26).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Für die Frage, wem ein Berufsgeheimnisträger zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, sind insbesondere die zugrundeliegenden berufsrechtlichen Regelungen in den Blick zu nehmen, da § 53 StPO den Schutz des "berufsbezogenen Vertrauensverhältnisses' zum Zweck hat (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - StB 8/13, NJW 2014, 1314 Rn. 8 mwN; vgl. bereits RG, Urteil vom 12. Mai 1922 - I 1628/21, RGSt 57, 63, 66).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Für die Frage, wem ein Berufsgeheimnisträger zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, sind insbesondere die zugrundeliegenden berufsrechtlichen Regelungen in den Blick zu nehmen, da § 53 StPO den Schutz des "berufsbezogenen Vertrauensverhältnisses' zum Zweck hat (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - StB 8/13, NJW 2014, 1314 Rn. 8 mwN; vgl. bereits RG, Urteil vom 12. Mai 1922 - I 1628/21, RGSt 57, 63, 66).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

    Ein Patient, der die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreit hat, kann diese Erklärung jederzeit mit der Folge widerrufen, daß den Ärzten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Abs. 1 StPO - wieder - zusteht (RGSt 57, 63, 66; BGHSt 18, 146, 149).

    Die falsche Auskunft führt daher unmittelbar zu einer Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Arztes, auch ohne daß ihm das Recht zur Aussageverweigerung ausdrücklich abgesprochen wäre (h.L.; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 498; Dahs aaO Rdn. 67; Fezer JuS 1978, 472; Paulus in KMR § 53 Rdn. 57; Pelchen in KK StPO § 53 Rdn. 56; Welp in Gallas-Festschrift, 1973, S. 391, 408; a.A. RGSt 57, 63, 65; 71, 21).

    Dies gilt aber entgegen der Auffassung des Reichsgerichts (RGSt 57, 63, 65) nicht, wenn der Irrtum - wenn auch unbeabsichtigt - durch das Gericht hervorgerufen ist.

  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Für Verstöße gegen diese Bestimmungen bewendet es bei dem Grundsatz, daß jeder Angeklagte einen Anspruch auf prozeßordnungsgemäßes Verfahren hat (RGSt 57, 63, 64 f; 71, 21, 23; BGHSt 9, 59 f; Roxin, Strafverfahrensrecht, 18. Aufl. S. 132), also regelmäßig die Beachtung der Verfahrensvorschriften verlangen und ihre Verletzung mit der Revision rügen kann.
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Andererseits hatte Menno Kl. dadurch, daß er im Vorverfahren die Ärzte gemäß § 53 Abs. 2 StPO von ihrer Schweigepflicht entbunden hatte, auch nicht auf sein Recht "verzichtet", der Offenbarung entgegenzuwirken, soweit das noch möglich war, indem er die Erklärung nach § 53 Abs. 2 StPO widerrief (vgl. RGSt 57, 63, 66).

    Dann könnte die Angeklagte hierdurch in ihren Rechten verletzt worden sein (vgl. RGSt 57, 63, 65; 71, 21, 23).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Für die Frage, wem ein Berufsgeheimnisträger zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, sind insbesondere die zugrundeliegenden berufsrechtlichen Regelungen in den Blick zu nehmen, da § 53 StPO den Schutz des "berufsbezogenen Vertrauensverhältnisses' zum Zweck hat (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - StB 8/13, NJW 2014, 1314 Rn. 8 mwN; vgl. bereits RG, Urteil vom 12. Mai 1922 - I 1628/21, RGSt 57, 63, 66).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

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  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen

    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
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