Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen-Anhalt, 28.01.1994

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   OVG Hamburg, 17.06.1994 - Bf I 17/93   

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https://dejure.org/1994,4563
OVG Hamburg, 17.06.1994 - Bf I 17/93 (https://dejure.org/1994,4563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.1994 - Bf I 17/93 (https://dejure.org/1994,4563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - Bf I 17/93 (https://dejure.org/1994,4563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vernichtung von Hausstaubmilben; Arzneimittel; Beihilfefähigkeit; Aufwendungsersatz

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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.

    § 4 Nr. 7 Satz 1 BVO, wie bereits erwähnt, neben den Arzneimitteln ausdrücklich Verbandmittel und dergleichen aufführt und damit zu erkennen gibt, daß nach der ihm innewohnenden Systematik diese Mittel eben gerade keine Arzneimittel sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 09.12.1994 - 2 A 11791/94.OVG - unveröffentlicht; vgl. auch OVG Hamburg v. 17.06.1994 - OVG Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245, 246 f.; VG Köln v. 21.03.1996 - 15 K 3868/94 - unveröffentlicht).

    § 4 Nr. 7 Satz 1 BVO hat aber im Gegensatz zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung den engeren Begriff des Arzneimittels als Tatbestandsvoraussetzung bestimmt (vgl. näher OVG Hamburg v. 17.06.1994 - OVG Bf I 1793 - ZBR 1995, 245, 246).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01

    Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS

    Es kann offen bleiben, ob der geltend gemachte Anspruch schon deshalb, wie das Verwaltungsgericht meint und im einzelnen ausgeführt hat, zu verneinen ist, weil die ärztlich verordneten Heilkräutermischungen als derartige Mittel anzusehen sind, die wegen ihrer etwaigen Eigenart als auf Abkochungen zurückzuführende teeähnliche Getränke geeignet waren, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 17.06.1994, ZBR 1995, 245).
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Demgegenüber soll die Beihilfe dem Beihilfeberechtigten bei Belastungen aufgrund unverschuldeter, durch die Regelalimentation nicht abgedeckter Notfälle einen amtsangemessenen Lebensunterhalt sichern, ohne daß der Gestaltungsspielraum des Dienstherrn darauf einzuengen wäre, daß ein Ausgleich jeglicher aus Anlaß von Krankheit entstandener Aufwendungen gewährleistet sein müßte (vgl. auch Hamburgisches OVG 17. Juni 1994 - Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245, 246, mwN).
  • OVG Saarland, 23.08.2010 - 1 A 331/09

    Medizinprodukt; Arzneimittelbegriff; Beihilfefähigkeit

    so überzeugend VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.3.2010 - 10 S 3090/08 -, dokumentiert bei Juris (Tz. 23-25), Leitsätze in DVBl. 2010, 795, und vom 19.1.2010 - 4 S 1816/07 -, dokumentiert bei Juris (Tz. 20-23), Leitsatz in NVwZ-RR 2010, 369; ebenso zum Abstellen auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist, OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.5.2004 - 5 LB 15/03 -, dokumentiert bei Juris (Tz. 22); von diesem beihilferechtlichen Begriffsinhalt geht auch das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 28.10.1999 - 12 A 315/97 -, DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50, aus; verneint wird im konkreten Fall indes die therapeutische Wirksamkeit des verordneten Mittels; in diesem Sinne auch BayVGH, Urteil vom 28.4.1993 - 3 B 92.3836 -, ZBR 1993, 347 = IÖD 1993, 232; im Grundsatz ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.5.2005 - 2 A 10106/05.OVG -, ZBR 2006, 203; vgl. dazu, dass - im umgekehrten Fall - die Zulassung oder Registrierung nach dem Arzneimittelgesetz oder die Aufführung eines Mittels in der vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie herausgegebenen "Roten Liste" wegen der unterschiedlichen Zweck- und Zielsetzung des Arzneimittelrechts und des Beihilferechts keine entscheidende Bedeutung im Rahmen der Auslegung der beihilferechtlichen Vorschriften hat, OVG Hamburg, Urteil vom 17.6.1994 - Bf I 17/93 -, ZBR 1995, 245 = DÖD 1995, 206 = DRiZ 1995, 438.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2004 - 3 LB 97/03

    Chinesische Phytotherapeutika - Beihilfefähigkeit

    Die Frage, ob ein Mittel unter die genannte Vorschrift fällt, ist dabei nicht nach seinem konkreten Einsatz, sondern nach seiner objektiven Eignung zu entscheiden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.Juni.1994 - Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245; OVG Münster, Urt. v. 14.Juli 1988 - 12 A 1271/86 - DÖD 1989, 144, Beschl. v. 02.Juni 1992 - 6 A 919/92 - Juris; ähnlich BVerwG, Urt. v. 14.März 1991 - 2 C 23.89 - DÖD 1991, 203, 204).
  • VG Braunschweig, 06.03.2007 - 7 A 194/05

    Arzneimittel; Beihilfe; dynamische Verweisung; Herzrhythmusstörung;

    Denn bei ärztlichen Verordnungen stehen neben der Bekämpfung akuter oder der Linderung chronischer Erkrankungen oftmals auch andere Überlegungen, wie etwa der vorbeugende oder konservierende Schutz oder die allgemeine Gesundheitsförderung im Vordergrund (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 13.05.2004 - 7 A 711/02 - VG Osnabrück, Urt. vom 14.01.2004 - 3 A 30/03 -, juris; OVG Hamburg, Urt. vom 17.06.1994 - Bf I 17/93 -, ZBR 1995, 245; Topka/Möhle, Erl. 4.6.2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV).
  • VG Hannover, 30.01.2007 - 2 A 8773/05

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Dabei mag der Begriff des Arzneimittels im Beihilferecht möglicherweise ein anderer sein als der des Arzneimittelgesetzes (OVG Hamburg, ZBR 1995, 245).
  • VG Braunschweig, 06.03.2007 - 7 A 266/05

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

    Denn bei ärztlichen Verordnungen stehen neben der Bekämpfung akuter oder der Linderung chronischer Erkrankungen oftmals auch andere Überlegungen, wie etwa der vorbeugende oder konservierende Schutz oder die allgemeine Gesundheitsförderung im Vordergrund (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 13.05.2004 - 7 A 711/02 - VG Osnabrück, Urt. vom 14.01.2004 - 3 A 30/03 -, juris; OVG Hamburg, Urt. vom 17.06.1994 - Bf I 17/93 -, ZBR 1995, 245; Topka/Möhle, Komm. zum Beihilferecht Niedersachsens und des Bundes, Stand Januar 2007, Erläuterung 4.6.2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV).
  • VG Hannover, 03.12.2002 - 13 A 892/02

    Zur Beihilfefähigkeit von Medikamenten zur Behandlung der erektilen Dysfunktion

    Auch wenn dem Umstand, ob ein Präparat nach dem AMG zugelassen oder registriert ist, bei der Frage der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen nach den Beihilfevorschriften keine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.06.1994, ZBR 1995, 245), so ist doch die fehlende Zulassung zumindest ein Indiz dafür, dass dem Präparat die Arzneimitteleigenschaft fehlt.
  • VG Hannover, 03.12.2002 - 13 A 610/02

    Zur Beihilfefähigkeit von Medikamenten zur Behandlung der erektilen Dysfunktion

    Auch wenn dem Umstand, ob ein Präparat nach dem AMG zugelassen oder registriert ist, bei der Frage der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen nach den Beihilfevorschriften keine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.06.1994, ZBR 1995, 245), so ist doch die fehlende Zulassung zumindest ein Indiz dafür, dass dem Präparat die Arzneimitteleigenschaft fehlt.
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   FG Sachsen-Anhalt, 28.01.1994 - I 17/93   

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FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.01.1994 - I 17/93 (https://dejure.org/1994,29834)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - I 17/93 (https://dejure.org/1994,29834)
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