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   BFH, 10.05.1967 - I 187/64   

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https://dejure.org/1967,499
BFH, 10.05.1967 - I 187/64 (https://dejure.org/1967,499)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1967 - I 187/64 (https://dejure.org/1967,499)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1967 - I 187/64 (https://dejure.org/1967,499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer neuen Veranlagung zur Körperschaftsteuer bei Bekanntwerden neuer Tatsachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 518
  • BStBl III 1967, 498
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BFH, 08.01.1969 - I R 21/68

    Vertraglicher Urlaubsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Wie die Steuerpflichtige unter Hinweis auf das BFH-Urteil I 187/64 vom 10. Mai 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 518 - BFH 88, 518 -, BStBl III 1967, 498) mit Recht bemerkt, setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung voraus, daß eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht gewährt hätte.

    Denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte eine arbeitsrechtlich verbotene Urlaubsabgeltung in Geld auch einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht gewährt (vgl. BFH-Urteil I 187/64, a.a.O.).

  • BFH, 21.01.1970 - I R 23/68

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Spende einer Sparkasse an

    Anders ausgedrückt: Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Sparkasse bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters die Spende einer Körperschaft, die nicht ihr Gewährträger ist, nicht gegeben hätte (vgl. BFH-Urteile I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626; I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 13.10.1999 - I B 21/99

    VGA bei vertragsgemäß unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit

    Zum Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) macht die Klägerin zunächst geltend, daß die angefochtene Entscheidung von dem Senatsurteil vom 10. Mai 1967 I 187/64 (BFHE 88, 518, BStBl III 1967, 498) abweiche.
  • BFH, 21.02.1974 - I R 160/71

    GmbH - Maßgeblich beteiligter Gesellschafter - Beratende Tätigkeit -

    Daß die Klägerin seit Jahren keine eigene Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt hat, schließt nicht aus, daß an denjenigen, der ihre Geschäfte führt, Vergütungen geleistet werden (BFH-Urteil vom 10. Mai 1967 I 187/64, BFHE 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 12.12.1973 - I R 183/71

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei nachträglicher Gehaltszahlung an

    a) Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögenswert zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (BFH-Urteile vom 10. Mai 1967 I 187/64, BFHE 88, 518, BStBl III 1967, 498; vom 27. Januar 1972 I R 28/69, BFHE 104, 353, BStBl II 1972, 320).
  • BFH, 03.11.1971 - I R 68/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf günstiges Kaufangebot

    Den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung hat der erkennende Senat -- soweit hier von Interesse -- in letzter Zeit wiederholt als die Zuwendung eines Vermögenswerts an einen Gesellschafter außerhalb eines gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses definiert, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat, was immer dann der Fall sei, wenn die Gesellschaft bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die das Gesetz in § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 43 Abs. 1 GmbHG einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter abverlangt, diesen Vermögenswert einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 19.04.1972 - I R 62/70

    Überlassung eines Einfamilienhauses - Nutzung durch Gesellschafter - Verdeckte

    b) Die Auslegung des Begriffs der verdeckten Gewinnausschüttung durch das FG entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626; I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 82/64 vom 13. September 1967, BFH 90, 134, BStBl III 1967, 791).
  • BFH, 30.09.1970 - I R 130/68

    Maklerfirma - Rechtsform der GmbH - Hauptgesellschafter - Geschäftsführer -

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögenswert zuwendet, diese Zuwendung ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis hat und ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter diesen Vermögenswert einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626; I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 21.01.1970 - I R 125/67

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Leistungen, die der

    Die Vorteilszuwendung muß ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben; daran fehlt es, wenn die Gesellschaft bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) den Vorteil auch einem Nichtgesellschafter gewährt hätte, mithin also betriebliche Gründe für die Vorteilsgewährung bestimmend waren (vgl. Urteile des Senats I 82/64 vom 13. September 1967, BFH 90, 134, BStBl III 1967, 791; I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 03.07.1968 - I 83/65

    GmbH - Beteiligung am Wirtschaftsleben - Gewinnerzielungsabsicht - Verdeckte

    Die Steuerpflichtige gewährte damit ihren Gesellschaftern einen Vorteil, den sie unter sonst gleichen Umständen einem Dritten nicht eingeräumt hätte und der deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt (vgl. § 19 Nr. 6 KStDV; BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 113/61 U vom 18. September 1962, BFH 75, 599, BStBl III 1962, 485).
  • BFH, 15.10.1970 - IV R 134/70

    Gewinnbeteiligung - Elterliches Unternehmen - Beteiligung als Kommanditist -

  • BFH, 04.05.1977 - I R 163/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

  • BFH, 09.02.1972 - I R 29/70

    Aufwendungen für Studienfahrt einer landwirtschaftlichen Genossenschaft als

  • BFH, 13.09.1967 - I 99/64

    Steuerliche Behandlung einer aktienrechtlichen Sachübernahme wie eine Sacheinlage

  • BFH, 04.05.1977 - I R 162/76

    Ermittlungspflicht - Finanzgericht - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -

  • BFH, 19.03.1969 - I R 31/67

    Regiekosten eines konzernzugehöriges Unternehmens gegenüber einem

  • BFH, 26.06.1968 - I 127/65

    Verrechnung der Zinseinnahmen von Umlagevorschüssen mit Versicherungsleistungen

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