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   RFH, 24.08.1944 - I 21/44   

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RFH, 24.08.1944 - I 21/44 (https://dejure.org/1944,42)
RFH, Entscheidung vom 24.08.1944 - I 21/44 (https://dejure.org/1944,42)
RFH, Entscheidung vom 24. August 1944 - I 21/44 (https://dejure.org/1944,42)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 55/13

    Privates Veräußerungsgeschäft: Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien

    Ob alleine --wie die Vorentscheidung für nicht handelbare Wandelschuldverschreibungen annimmt-- der Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien auf Grund der in den Anleihebedingungen gewährten Befugnis eine "Anschaffung" der Aktien i.S. des § 23 Abs. 1 EStG darstellt (verneinend Urteil des Reichsfinanzhofs vom 24. August 1944 I 21/44, RFHE 54, 128; BFH-Urteile vom 21. Februar 1973 I R 106/71, BFHE 109, 22, BStBl II 1973, 460; vom 30. November 1999 IX R 70/96, BFHE 190, 425, BStBl II 2000, 262; Süß/Zankl, Deutsches Steuerrecht 2005, 547 f., m.w.N. zum Meinungsstand; bejahend Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 2004, BStBl I 2004, 1034 Rz 6), braucht für den Streitfall nicht entschieden zu werden.
  • FG München, 24.06.1999 - 10 K 3851/94

    Zeitpunkt des geldwerten Vorteils bei Übertragung von Wandelschuldverschreibungen

    Er weist darauf hin, daß nach dem RFH-Urteil vom 24.08.1944 I 21/44 (RFHE 54, 128) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die spätere Lieferung von Aktien im Falle des Umtauschs ein einheitlicher Rechtsvorgang sei.

    Es liegt ein einheitliches Geschäft vor (BFH-Urteil vom 21.02.1973 I R 106/71 BStBl II 1973, 460 ; RFH-Urteil vom 28.08.1944 I 21/44, RFHE 54, 128).

    Im Gegensatz zu dem im RFH-Urteil vom 24.08.1944 I 21/44 (RFHE 54, 128) entschiedenen Fall sind hier die Wandelschuldverschreibungen nicht börsennotiert.

  • BFH, 30.11.1999 - IX R 70/96

    Spekulationsgeschäft bei Floating-Rate-Notes

    Der Kauf der Floating-Rate-Notes und ihr Umtausch in Bonds stellt einen wirtschaftlich und steuerrechtlich einheitlichen Vorgang dar, der insoweit mit dem Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien vergleichbar ist (vgl. dazu Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 24. August 1944 I 21/44, RFHE 54, 128; BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 I R 106/71, BFHE 109, 22, BStBl II 1973, 460).
  • BFH, 21.02.1973 - I R 106/71

    Aktionär - Erwerbsvorgang - Ausgabe von Schuldverschreibung - Umtausch in Aktie -

    Die Auffassung, daß die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und deren späterer Umtausch in Aktien ein steuerrechtlich einheitlich zu beurteilender Vorgang sei, werde auf die RFH-Urteile II A 9/29 und vom 24. August 1944 I 21/44 (RFHE 54, 128) gestützt, in denen die Einheitlichkeit des Rechtsvorgangs der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit späterem Umtausch in Aktien angenommen worden sei.

    Der RFH hat in seinen Entscheidungen II A 9/29 und I 21/44, die sich mit der Beurteilung der Leistung des Aktionärs befassen, die Einheitlichkeit des Rechtsvorgangs der Ausgabe von Wandelschuldverschreibung und späterem Umtausch in die Aktie angenommen.

    Dieser Rechtsauffassung stimmt der erkennende Senat insbesondere für den Fall des RFH-Urteils I 21/44, dem eine Ausgabe der Wandelschuldverschreibung mit Agio (Ausgabeaufgeld; § 130 Abs. 2 Nr. 3 AktG 1937) zugrunde lag, bezüglich der Gewinnverwirklichung beim Aktionär zu.

  • BFH, 11.11.2014 - I R 53/13

    Ausgabe von Wandelanleihen mit unter dem Kapitalmarktzins liegendem Zinssatz und

    Zum einen bestätigt das Senatsurteil in BFHE 109, 22, BStBl II 1973, 460 (vgl. hierzu auch Döllerer, Die Aktiengesellschaft --AG-- 1986, 237, 241 f.) im Hinblick auf die Leistung des Aktionärs ausdrücklich die Vorstellung eines einheitlichen --die Ausgabe der Schuldverschreibung sowie den Aktienerwerb umfassenden-- Rechtsvorgangs in Übereinstimmung mit der Beurteilung des Reichsfinanzhofs (Urteile vom 5. Juli 1929 II A 9/29, RFHE 25, 264, RStBl 1929, 475; vom 24. August 1944 I 21/44, RFHE 54, 128).
  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1882/02

    Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen

    Die Wandelschuldverschreibung (§ 221 Aktiengesetz ) unterscheide sich grundlegend von isolierten Stock-Options, da die Wandelung keinen Tauschvorgang darstelle und daher die Begebung der Schuldverschreibung und die spätere Ausgabe der Aktien steuerlich einen einheitlichen Rechtsvorgang darstelle (Hinweis auf Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28.04.1944 I 21/44, RFHE 54, 128 und des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.01.1976 IV R 209/74, BFHE 118/26, BStBl II 1976, 228 , OFD Frankfurt, BB 1995, 1345).

    Dies wird damit begründet, dass der Schuldverschreibungsgläubiger bereits mit dem Erwerb der Schuldverschreibung ein festes wertpapiermäßig verbrieftes Recht auf den Erwerb der Aktien erlange mit der Folge, dass es sich bei der Begebung von Schuldverschreibungen und der späteren Lieferung der Aktien um einen einheitlichen Rechtsvorgang handele und die Ausübung des Optionsrechts weder zu einem Tausch führe noch eine Aufrechnung einer Forderung gegen eine Einlageschuld darstelle (Identität der Wertpapiere; vgl. Urteile des RFH vom 24.8.1944 I 21/44, RFHE 54, 128 - keine Gewinnrealisierung durch die Wandelung - im Anschluss an das zur Gesellschaftsteuer ergangene Urteil vom 5.7.1929 II A 9/29, RFHE 25, 264; zum Arbeitslohnzufluss Urteil des Finanzgerichts München vom 24.6.1999 10 K 3851/94, EFG 2000, 405 mit abweichendem Ergebnis für den dort entschiedenen Sonderfall und Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.4.2001 3 V 6028/00 A (L), EFG 2001, 671; vgl. auch Urteile des BFH vom 28.1.1976 IV R 209/74, BFHE 118, 26 , BStBl II 1976, 288 zur wirtschaftlichen Identität im Zusammenhang mit der Anlagedauer nach § 6 b Abs. 4 Satz 2 EStG und vom 30.11.1999 IX R 70/96, BFHE 190, 425 , BStBl II 2000, 262 zum Umtausch von variabel verzinslichen in fest verzinsliche Anleihen - keine neue Anschaffung i. S.v. § 23 EStG -, jeweils unter Verweisung auf die o.g. RFH - Urteile; zu Arbeitslohn auch Eisolt/Wickinger in Betriebsberater 2001, 122, Leopold in Finanzrundschau 2000, 1332, Kessler/Strnad Information 2000, 486; a.A. Haas/Pötschan in DStR 2000, 2018; für die steuerliche Behandlung bei der ausgebenden Kapitalgesellschaft BFH-Urteil vom 21.2.1973 I R 106/71, BFHE 109, 22 , BStBl II 1973, 460 ; vgl. auch zu Kapitaleinkünften aus Umtauschanleihen BMF-Schreiben vom 24.5.2000 IV C 1 - S 2252 - 145/00, DStR 2000, 1227 und vom 2.3.2001 IV C 1 - S 2252 - 56/01, BStBl I 2001, 206).

  • BFH, 13.10.2021 - I R 37/18

    Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

    Danach handelt es sich bei dem Erwerb der Wandelanleihe und der späteren Aktienlieferung nicht um zwei hintereinander geschaltete Erwerbsereignisse (zunächst Schuldverschreibung, sodann Aktie), sondern gerade um einen einheitlichen Vorgang (s. bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 24.08.1944 - I 21/44, RFHE 54, 128; Senatsurteile vom 21.02.1973 - I R 106/71, BFHE 109, 22, BStBl II 1973, 460; vom 11.11.2014 - I R 53/13, BFH/NV 2015, 686).
  • FG München, 17.04.2018 - 12 K 273/18

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Schon der Reichsfinanzhof (RFH) habe ausgeführt, dass der Umtausch von Wandelschuldverschreibungen keinen gesonderten, als Aktienerwerb zu verstehenden Rechtsvorgang darstelle (vgl. RFH-Urteil vom 24. August 1944 I 21/44, RFHE 54, 128, juris).
  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1365/01

    Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen

    Dies wird damit begründet, dass der Schuldverschreibungsgläubiger bereits mit dem Erwerb der Schuldverschreibung ein festes, wertpapiermäßig verbrieftes Recht auf den Erwerb der Aktien erlange mit der Folge, dass es sich bei der Begebung von Schuldverschreibungen und der späteren Lieferung der Aktien um einen einheitlichen Rechtsvorgang handele und die Ausübung des Optionsrechts weder zu einem Tausch führe noch eine Aufrechnung einer Forderung gegen eine Einlageschuld darstelle (Identität der Wertpapiere; vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 24.8.1944 I 21/44, RFHE 54, 128 - keine Gewinnrealisierung durch die Wandelung - im Anschluss an das zur Gesellschaftsteuer ergangene Urteil vom 5.7.1929 II A 9/29, RFHE 25, 264; zum Arbeitslohnzufluss Urteil des Finanzgerichts München vom 24.6.1999 10 K 3851/94, EFG 2000, 405 mit abweichendem Ergebnis für den dort entschiedenen Sonderfall und Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.4.2001 3 V 6028/00 A (L), EFG 2001, 671; vgl. auch Urteile des BFH vom 28.1.1976 IV R 209/74, BFHE 118, 26 , BStBl II 1976, 288 zur wirtschaftlichen Identität im Zusammenhang mit der Anlagedauer nach § 6 b Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz und vom 30.11.1999 IX R 70/96, BFHE 190, 425 , BStBl II 2000, 262 zum Umtausch von variabel verzinslichen in fest verzinsliche Anleihen - keine neue Anschaffung i. S.v. § 23 Einkommensteuergesetz -, jeweils unter Verweisung auf die o.g. RFH - Urteile; zu Arbeitslohn auch Eisolt/Wickinger in Betriebsberater 2001, 122, Leopold in Finanzrundschau 2000, 1332, Kessler/Stmad Information 2000, 486; a.A. Haas/Pötschan in DStR 2000, 2018; für die steuerliche Behandlung bei der ausgebenden Kapitalgesellschaft BFH-Urteil vom 21.2.1973 I R 106/71, BFHE 109, 22 , BStBl II 1973, 460 ; vgl. auch zu Kapitaleinkünften aus Umtauschanleihen BMF-Schreiben vom 24.5.2000 IV C 1 - S 2252 - 145/00, DStR 2000, 1227 und vom 2.3.2001 IV C 1 - S 2252 - 56/01, BStBl I 2001, 206).
  • FG Köln, 24.09.2013 - 15 K 3567/11

    Aktienverkauf nach Umwandlung einer "atypischen" Schuldverschreibung

    Denn der Schuldverschreibungsgläubiger erlangt in diesen Fällen bereits mit dem Erwerb der Schuldverschreibung ein festes wertpapiermäßig verbrieftes Recht auf den Erwerb der Aktien mit der Folge, dass es sich bei der Begebung von Schuldverschreibungen und der späteren Lieferung der Aktien um einen einheitlichen Rechtsvorgang handelt und die Ausübung des Rechts weder zu einem Tausch führt noch eine Aufrechnung darstellt (Vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549; BStBl II 2005, 766), Urteile des Reichsfinanzhofs zur Gesellschaftssteuer vom 5. Juli 1929 II A 9/29 RFHE 25, 264 und vom 24. August 1944 I 21/44 RFHE 54, 128).
  • BFH, 28.01.1976 - IV R 209/74

    Gewerbetreibender - Veräußerung von GmbH-Anteilen - Umwandlung - Stille

  • FG Köln, 11.05.2004 - 1 K 5497/03

    Nichtselbständige Arbeit; geldwerter Vorteil; Wandelschuldverschreibung

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