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   OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - I-25 Wx 61/11   

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OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - I-25 Wx 61/11 (https://dejure.org/2012,61287)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2012 - I-25 Wx 61/11 (https://dejure.org/2012,61287)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - I-25 Wx 61/11 (https://dejure.org/2012,61287)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - 25 Wx 61/11
    Auf den vorliegenden Fall, der die Anerkennung einer in der Türkei ergangenen Adoptionsentscheidung in Deutschland zum Gegenstand hat, ist sowohl in verfahrensrechtlicher wie auch in materiell-rechtlicher Hinsicht gemäß Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG das bis zum 31.08.2009 geltende Recht anzuwenden, da das Anerkennungsverfahren bereits mit der Beantragung der Anerkennung der Adoption am 03.04.2009 (Bl. 1 GA) und damit vor dem Stichtag des 31.08.2009 eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart JAmt 2009, 612 ff.; OLG Düsseldorf (Senat), Beschlüsse vom 18.01.2011 - I-25 Wx 28/10 - und vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - 25 Wx 61/11
    Auf den vorliegenden Fall, der die Anerkennung einer in der Türkei ergangenen Adoptionsentscheidung in Deutschland zum Gegenstand hat, ist sowohl in verfahrensrechtlicher wie auch in materiell-rechtlicher Hinsicht gemäß Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG das bis zum 31.08.2009 geltende Recht anzuwenden, da das Anerkennungsverfahren bereits mit der Beantragung der Anerkennung der Adoption am 03.04.2009 (Bl. 1 GA) und damit vor dem Stichtag des 31.08.2009 eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart JAmt 2009, 612 ff.; OLG Düsseldorf (Senat), Beschlüsse vom 18.01.2011 - I-25 Wx 28/10 - und vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09

    Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.September 2009 eingeleiteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - 25 Wx 61/11
    Auf den vorliegenden Fall, der die Anerkennung einer in der Türkei ergangenen Adoptionsentscheidung in Deutschland zum Gegenstand hat, ist sowohl in verfahrensrechtlicher wie auch in materiell-rechtlicher Hinsicht gemäß Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG das bis zum 31.08.2009 geltende Recht anzuwenden, da das Anerkennungsverfahren bereits mit der Beantragung der Anerkennung der Adoption am 03.04.2009 (Bl. 1 GA) und damit vor dem Stichtag des 31.08.2009 eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart JAmt 2009, 612 ff.; OLG Düsseldorf (Senat), Beschlüsse vom 18.01.2011 - I-25 Wx 28/10 - und vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2011 - 25 T 242/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - 25 Wx 61/11
    Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. September 2011 - 25 T 242/11 - aufgehoben und das Adoptionsverfahren an das Landgericht zurückverwiesen, welches auch über die Kosten der sofortigen weiteren Beschwerde zu entscheiden hat.
  • OLG Köln, 21.09.2009 - 16 Wx 121/09

    Anwendbares Recht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2012 - 25 Wx 61/11
    Auf den vorliegenden Fall, der die Anerkennung einer in der Türkei ergangenen Adoptionsentscheidung in Deutschland zum Gegenstand hat, ist sowohl in verfahrensrechtlicher wie auch in materiell-rechtlicher Hinsicht gemäß Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG das bis zum 31.08.2009 geltende Recht anzuwenden, da das Anerkennungsverfahren bereits mit der Beantragung der Anerkennung der Adoption am 03.04.2009 (Bl. 1 GA) und damit vor dem Stichtag des 31.08.2009 eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart JAmt 2009, 612 ff.; OLG Düsseldorf (Senat), Beschlüsse vom 18.01.2011 - I-25 Wx 28/10 - und vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 15 UF 184/15

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer chinesischen Adoptionsentscheidung

    Dem Amtsgericht ist auch insoweit zuzustimmen, dass es in Rechtsprechung und Literatur strittig ist, ob einer unter die Anwendung des HAÜ fallenden ausländischen Adoptionsentscheidung im Sinne von § 1 AdWirkG auf Antrag gem. § 2 Abs. 1 AdWirkG die Anerkennung immer dann zu versagen ist, wenn die Voraussetzungen der vereinfachten Anerkennung nach dem HAÜ fehlen (so OLG Schleswig, FamRZ 2014, 498; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2012, - I-25 Wx 61/11 - Zit.
  • OLG Schleswig, 30.09.2013 - 12 UF 58/13

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer nicht nach dem Haager

    aa) Teilweise wird vertreten, dass das HAÜ als völkerrechtlicher Vertrag die nationalen Anerkennungsregeln verdränge und deshalb bei Nichtvorlage einer (ordnungsgemäßen) Bescheinigung nach Art. 23 HAÜ ein Rückgriff auf die nationalen Anerkennungsregeln ausgeschlossen sei (so LG Berlin, JAmt 2010, 85; LG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2011 - 25 T 242/11, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2012 - I-25 Wx 61/11, zitiert nach juris; Staudinger/Henrich, BGB, Vorbem zu Art. 22 EGBGB Rn. 46; Prütting Helms/Hau, § 109 FamFG Rn. 13, 64; wohl auch Grziwotz/Siede in Krenzler/Borth, Anwaltshandbuch Familienrecht, 2. Aufl., Kapitel 4 Rn. 201 ff.).
  • OLG Nürnberg, 28.11.2014 - 7 UF 1084/14

    Anerkennung, Adoption, Kindeswohlprüfung, Anerkennung, Adoption, Türkei, ordre

    Zum einen wird die Meinung vertreten, dass das HAÜ als völkerrechtlicher Vertrag die nationalen Anerkennungsregeln verdrängt, so dass bei Nichtvorlage einer Bescheinigung nach Art. 23 HAÜ ein Rückgriff auf die nationalen Anerkennungsregeln ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. September 2013, Az. 12 UF 58/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2012, Az. I 25 Wx 61/11; Staudinger-Henrich, Neubearbeitung 2014, Vorbem. zu Art. 22 EGBGB Rn. 46; Prütting/Helms-Hau, FamFG, 3. Aufl., § 109 Rn. 13).
  • AG Düsseldorf, 09.03.2018 - 252 F 45/17

    Anerkennung einer in Indien erfolgten Adoption eines Kindes durch Vorlage einer

    Die Anerkennung einer unter Anwendung des HAÜ fallenden ausländischen Adoptionsentscheidung im Sinne von § 1 AdWirkG kann auf Antrag gemäß § 2 Abs. 1 AdWirkG grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Art. 23 HAÜ und Art. 24 HAÜ gegeben sind, wobei im Anerkennungsverfahren lediglich eine verfahrensrechtliche Prüfung zu erfolgen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.Mai 2012, I-25 Wx 61/11, Rn. 17, juris).
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