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   BFH, 17.12.1969 - I 252/64   

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BFH, 17.12.1969 - I 252/64 (https://dejure.org/1969,119)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1969 - I 252/64 (https://dejure.org/1969,119)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1969 - I 252/64 (https://dejure.org/1969,119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Herrschendes Unternehmen - Firma - Eintragung im Handelsregister - Konzern - Einheitliche Leitung - Abschlußprüfer - Betriebsprüfer - Organträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 152
  • DB 1970, 761
  • BStBl II 1970, 257
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1957 - I 119/56 U

    Voraussetzungen des Bestehens eines Organverhältnisses einer Untergesellschaft zu

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Das Urteil des BFH I 119/56 U vom 25. Juni 1957 (BFH 65, 181, BStBl III 1957, 303) setze voraus, daß die Obergesellschaft selbst einen äußerlich erkennbaren Gewerbebetrieb ausübe, denn nur so sei es möglich, die Untergesellschaft als Organ in den Gewerbebetrieb der Obergesellschaft einzugliedern.

    Es genügt auch nicht, daß sich das herrschende Unternehmen auf die Verwaltung der Beteiligungen, d. h. auf das Geltendmachen der aus der Beteiligung fließenden Rechte vermögensrechtlicher Natur (Anspruch auf den Gewinn und das Abwicklungsvermögen) und herrschaftsrechtlicher Natur (Stimmrecht) beschränkt (RFH-Urteil I 290/40, a. a. O.; BFH-Urteil I 119/56 U, a. a. O.).

    Die Auffassung des Senats ist bereits vorgezeichnet in dem RFH-Urteil I 290/40 (a. a. O.), dessen Rechtsauffassung durch das BFH-Urteil I 119/56 U (a. a. O.) nicht aufgegeben worden ist (Flume, DB 1959, 1296).

  • BFH, 17.11.1966 - I 280/63

    Übernahme eines Verlustes einer GmbH nicht mit steuerlicher Wirkung zu Lasten des

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Zu dem Urteil des Senats I 280/63 vom 17. November 1966 (BFH 87, 253, BStBl III 1967, 118) vertreten die Steuerpflichtigen die Auffassung, das FA sei aus Gründen des Vertrauensschutzes und nach § 96 AO gehalten, die Organschaft zwischen der Steuerpflichtigen 1 und ihren Untergesellschaften gemäß bisheriger Rechtsprechung und Verwaltungsübung für die Streitjahre noch anzuerkennen.

    Der Senat hat zwar durch das Urteil I 280/63 (a. a. O.) entschieden, daß ein Einzelkaufmann nicht Organträger einer Kapitalgesellschaft mit Wirkung für die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft und für die Einkommensteuer des Einzelkaufmanns sein kann.

    Denn inzwischen hat die Finanzverwaltung angeordnet, daß das BFH-Urteil I 280/63 (a. a. O.) auf die Ergebnisse der Wirtschaftsjahre einer Organgesellschaft, die vor dem 1. Januar 1970 enden, nicht anzuwenden ist (vgl. die mit den anderen Finanzministern -- Finanzsenatoren -- koordinierten Erlasse des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 1967 -- S 2755-7-VB 4 --, BStBl II 1967, 169, und vom 30. November 1967 -- S 2755-7-VB 4 --, BStBl II 1967, 256).

  • BFH, 30.11.1966 - I 310/62

    Umwandlung verdeckter Gewinnausschüttungen in offene Gewinnausschüttungen im Weg

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Die verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Gewinnabführung ohne steuerlich anerkannte Organschaft liegt, kann nicht in eine ordentliche Gewinnausschüttung umgewandelt oder umgedeutet werden, wie der Senat inzwischen durch Urteil I 310/62 vom 30. November 1966 (BFH 87, 394, BStBl III 1967, 152) entschieden hat.
  • BFH, 11.01.1967 - I 49/64

    Beschwer des Steuerpflichtigen bei zu niedrig festgesetzer Steuer -

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Zutreffend haben das FA und das FG eine Beschwer der Steuerpflichtigen 3 (stillschweigend) bejaht, obgleich diese Steuerpflichtige einen auf 0 DM lautenden Körperschaftsteuerbescheid angefochten hat (vgl. BFH-Urteil I 49/64 vom 11. Januar 1967, BFH 87, 431, BStBl III 1967, 215).
  • BFH, 17.03.1966 - IV 233/65

    Tätigkeit einer sogenannten GmbH & Co. KG als Gewerbebetrieb - Eintragung einer

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb vorhanden sei, müsse einmal das BFH-Urteil IV 233, 234/65 vom 17. März 1966 (BFH 84, 471, BStBl III 1966, 171) beachtet werden.
  • BFH, 03.07.1969 - IV R 171/66

    Organschaft - Einzelkaufmann - Personengesellschaft - Organträger -

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Für die Gewerbesteuer ist allgemein anerkannt, daß auch ein Einzelkaufmann oder eine Personengesellschaft Organträger sein kann (vgl. BFH-Urteil IV R 171/66 vom 3. Juli 1969, BFH 96, 112, BStBl II 1969, 555).
  • RFH, 16.06.1926 - VI A 50/26
    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Nach dem RFH-Urteil VI A 50/26 vom 13. Oktober 1926 (RFH 19, 305) kämen als geeignete Mittel, den Gewerbebetrieb nach außen erkennbar zu machen, die Eröffnung eines Geschäftslokals, die Versendung von Zirkularen, die Anmeldung zum Handelsregister in Betracht.
  • BFH, 23.02.1968 - VI R 267/67

    Behandlung von Aussteueraufwendungen - Eheschluß der Tochter - Anpassungsregelung

    Auszug aus BFH, 17.12.1969 - I 252/64
    Der Senat sieht in diesen Anordnungen eine Übergangsregelung, die auch von den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BFH-Urteil VI R 267/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 538, BStBl II 1968, 409).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 83/15

    Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

    Eine andere Beurteilung kann allerdings in Betracht kommen, wenn die Körperschaft über eine Zusammenfassung mehrerer Beteiligungen in einer Holding planmäßig Unternehmenspolitik betreibt (sog. geschäftsleitende Holding) oder in anderer Weise entscheidenden Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausübt und damit durch sie unmittelbar selbst am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt (Senatsurteile vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152B, BStBl II 1970, 257; vom 30. Juni 1971 I R 57/70, BFHE 103, 56, BStBl II 1971, 753; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848; vom 25. August 2010 I R 97/09, BFH/NV 2011, 312).
  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Es genüge im übrigen eine an äußeren Merkmalen erkennbare leitende Tätigkeit des Organträgers (vgl. Urteil des BFH vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257).

    Es sei nicht erforderlich, daß die Hauptumsätze von dem Organträger erzielt würden (vgl. BFH-Urteil I 252/64).

    Das Vorliegen eines körperschaftsteuerrechtlichen Organschaftsverhältnisses mit Ergebnisabführung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß eine Kapitalgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse in ein gewerbliches Unternehmen finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich eingegliedert ist (vgl. BFH-Urteil I 252/64, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei geht der erkennende Senat davon aus, daß -- entgegen seinem Urteil vom 17. November 1966 I 280/63 (BFHE 87, 253, BStBl III 1967, 118) -- nach den von den Steuergerichten zu beachtenden Übergangsregelungen der Finanzverwaltung, hier des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 26. Mai 1967 (BStBl II 1967, 163) -- auch für die Streitjahre eine Organschaft zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem Personenunternehmen als Organträger anzuerkennen ist (vgl. BFH-Urteil I 252/64).

    Das ergibt sich bereits aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Konzernleitung über mehrere abhängige Unternehmen (BFH-Urteil I 252/64).

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 73/06

    Keine freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft bei mittelbarer

    Die Erlöse aus der Beteiligung an diesen Gesellschaften führen dazu, dass bei der Klägerin als Managementholding die Absicht, durch den Konzern eigene Gewinne zu erzielen, zu bejahen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152B, BStBl II 1970, 257; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG/UmwStG, Freiburg 1978 ff., § 14 KStG Rz 53).

    Zum anderen muss das herrschende Unternehmen selbst nach außen in Erscheinung treten, wobei etwa die Eintragung im Handelsregister genügt (BFH-Urteil in BFHE 98, 152B, BStBl II 1970, 257; Schulze zur Wiesche, Der Betrieb 1988, 252; Frotscher in Frotscher/Maas, a.a.O., § 14 KStG Rz 52 ff.).

  • BFH, 29.08.1984 - I R 68/81

    Hinzurechnungsbesteuerung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Konzernleitende

    Insoweit geht auch die Bezugnahme des FG auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 1969 I 252/64 (BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257) und vom 21. Januar 1976 I R 21/74 (BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389) fehl.

    Das Urteil in BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257 spricht aus, daß als Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft eine durch äußere Merkmale erkennbare Konzernleitung im allgemeinen gegeben sei, wenn das herrschende Unternehmen Richtlinien über die Geschäftspolitik der abhängigen Unternehmen aufstellt, Weisungen erteilt und Empfehlungen gibt.

    Die Rechtsprechung des BFH zur Organschaft (Urteil vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257) steht dem nicht entgegen.

  • BFH, 17.09.2003 - I R 95/01

    Eingliederung Organgesellschaft in Holding

    a) Die eigene gewerbliche Tätigkeit der Organträger-Gesellschaft kann auch darin bestehen, dass sie als sog. geschäftsleitende Holding die einheitliche Leitung über mehrere Organgesellschaften ausübt und diese damit zu einer wirtschaftlichen Einheit, die neben die einzelnen Unternehmen tritt, zusammenfasst (Senatsurteile vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257; vom 31. Januar 1973 I R 166/71, BFHE 108, 348, BStBl II 1973, 420; Senatsbeschluss vom 27. März 1985 I S 5/84, BFH/NV 1986, 118).

    Dagegen reiche es nicht aus, dass sich die einheitliche Leitung stillschweigend aus einer weitgehenden personellen Verflechtung der Geschäftsführungen der Konzernunternehmen ergebe (Senatsurteil in BFHE 98, 152, BStBl II, 1970, 257, 261).

    Der Vortrag verkennt jedoch, dass die erforderlichen Indizien mit Rücksicht auf das materielle Kriterium der Konzernleitung, d.h. im Hinblick darauf zu würdigen sind, ob die Grundlinien sowie die sonstigen grundlegenden Fragen der Geschäftspolitik der Konzernunternehmen einheitlich festgelegt und bestimmt werden (BFH-Urteil in BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257, zu Abschn. 3.d der Gründe).

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03

    Behandlung der Anteile an einer Organgesellschaft, die zugleich der Stärkung der

    Das gilt auch dann, wenn es sich beim Organträger --wie im Streitfall-- um eine geschäftsleitende Holding handelt, also um ein Unternehmen, das --nach außen erkennbar-- einem einheitlichen Plan folgend die einheitliche Leitung im Konzern über mehrere abhängige Unternehmen ausübt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152B, BStBl II 1970, 257; Abschn. 50 Abs. 2 Nr. 2 der Körperschaftsteuer-Richtlinien --KStR-- 1995).
  • BFH, 17.09.2003 - I R 98/01

    Bestehen von Organschaftsverhältnissen; Wirtschaftliche Eingliederung;

    a) Die eigene gewerbliche Tätigkeit der Organträger-Gesellschaft kann auch darin bestehen, dass sie als sog. geschäftsleitende Holding die einheitliche Leitung über mehrere Organgesellschaften ausübt und diese damit zu einer wirtschaftlichen Einheit, die neben die einzelnen Unternehmen tritt, zusammenfasst (Senatsurteile vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257; vom 31. Januar 1973 I R 166/71, BFHE 108, 348, BStBl II 1973, 420; Senatsbeschluss vom 27. März 1985 I S 5/84, BFH/NV 1986, 118).

    Dagegen reiche es nicht aus, dass sich die einheitliche Leitung stillschweigend aus einer weitgehenden personellen Verflechtung der Geschäftsführungen der Konzernunternehmen ergebe (Senatsurteil in BFHE 98, 152, BStBl II, 1970, 257, 261).

    Der Vortrag verkennt jedoch, dass die erforderlichen Indizien mit Rücksicht auf das materielle Kriterium der Konzernleitung, d.h. im Hinblick darauf zu würdigen sind, ob die Grundlinien sowie die sonstigen grundlegenden Fragen der Geschäftspolitik der Konzernunternehmen einheitlich festgelegt und bestimmt werden (BFH-Urteil in BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257, zu Abschn. 3.d der Gründe).

  • BFH, 09.04.2008 - I R 43/07

    Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten

    Die eigene gewerbliche Tätigkeit der Organträger-Gesellschaft kann auch darin bestehen, dass sie als sog. geschäftsleitende Holding die einheitliche Leitung über mehrere Organgesellschaften ausübt und diese damit zu einer wirtschaftlichen Einheit, die neben die einzelnen Unternehmen tritt, zusammenfasst (Senatsurteile vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257; vom 31. Januar 1973 I R 166/71, BFHE 108, 348, BStBl II 1973, 420; Senatsbeschluss vom 27. März 1985 I S 5/84, BFH/NV 1986, 118).

    Insbesondere steht das Ergebnis des FG nicht in Widerspruch zum Senatsurteil in BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257, wonach die Konzernleitungsmacht in vielfältigen Formen vorkommen und außer in förmlichen Konzernrichtlinien etwa auch in Weisungen, Besprechungen und Beratungen zum Ausdruck kommen kann, wenn diese schriftlich festgehalten werden.

  • BFH, 09.12.1980 - VIII R 11/77

    Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Einschaltung der Basisgesellschaft -

    Die Basisgesellschaft braucht nicht, wie die geschäftsleitende Holding als Organträger (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257), die umfassende Konzernleitung über mehrere abhängige Unternehmen auszuüben.
  • BFH, 30.01.1974 - I R 104/72

    Ergebnisabführungsvertrag - Gewinnverteilungsbeschluß - Gleichstellung

    Da hinsichtlich des Gewinns der Klägerin für die Zeit bis zum 30. Juni 1965 ein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluß nicht vorliege, sei dieser Teil ihres Gewinns der KG als einer den Gesellschaftern der Klägerin nahestehenden Person verdeckt zugewendet (BFH-Urteil vom 21. Januar 1970 I R 125/67, BFHE 98, 470, BStBl II 1970, 466) und als verdeckte Gewinnausschüttung dem Steuersatz von 51 v. H. zu Recht unterworfen worden; eine Umdeutung des Ergebnisabführungsvertrags in einen der Vorschrift des § 19 Abs. 3 KStG entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluß sei nicht möglich (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257 [262]).

    Die Beteiligten gehen -- nunmehr -- angesichts der Tatsache, daß die KG erst mit ihrer Gründung am 1. Juli 1965 existent geworden ist und demgemäß bis zum 30. Juni 1965 keinen Betrieb unterhalten haben konnte, in den das Unternehmen der Klägerin hätte eingegliedert gewesen sein können (vgl. zu dieser Voraussetzung das BFH-Urteil I 252/64), übereinstimmend davon aus, daß der Ergebnisabführungsvertrag für die Zeit, für die ein Organverhältnis zwischen der Klägerin und der KG noch nicht bestand, keine Rechtswirkungen äußere (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1969 I R 110/68, BFHE 96, 54, BStBl II 1969, 569).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil I 252/64 unter Bezug auf das BFH-Urteil vom 30. November 1966 I 310/62 (BFHE 87, 394, BStBl III 1967, 152) ausgeführt: "Die verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Gewinnabführung ohne steuerlich anerkannte Organschaft liegt, kann nicht in eine ordentliche Gewinnausschüttung umgewandelt oder umgedeutet werden ... Berücksichtigungsfähige Ausschüttungen sind nach § 19 Abs. 3 KStG nur die auf Grund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommenen Gewinnausschüttungen, nicht aber Gewinnabführungen auf Grund eines steuerlich nicht anerkannten Ergebnisabführungsvertrags, mag dieser auch als gesellschaftsrechtlicher Vertrag zu beurteilen sein.".

  • BFH, 31.01.1973 - I R 166/71

    Konzernleitung - Voraussetzung einer Organschaft - Äußerlich erkennbare Form

  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

  • BFH, 12.08.2002 - VIII B 69/02

    Organschaft, Tarifbegrenzung nach § 32 c EStG a.F.

  • FG Niedersachsen, 28.08.2001 - 6 K 792/97

    Vermittlung der gewerblichen Tätigkeit einer KG als Holding durch die

  • BFH, 15.04.1970 - I R 122/66

    Organschaft - Steuerrechtliche Anerkennung - Muttergesellschaft -

  • BFH, 10.08.2005 - I B 27/05

    Grundsätzliche Bedeutung; geschäftsleitende Holding - einheitliche Leitung

  • BFH, 19.01.1972 - I 114/65

    Krankenversicherungsunternehmen - Negative Alterungsrückstellungen - Positive

  • FG Köln, 16.03.2006 - 2 K 1139/02

    Erstattung von Kapitalertragsteuer

  • BFH, 17.01.1973 - I R 253/71

    GmbH & Co. KG kann nicht Organgesellschaft im Sinne des Gewerbesteuerrechts

  • FG Münster, 23.02.2012 - 9 K 3556/10

    Vorliegen einer ertragsteuerlichen Organschaft bei Verpflichtung eines

  • BFH, 14.10.1987 - I R 26/84

    Organschaftsverhältnis zwischen einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer

  • BFH, 08.12.1971 - I R 3/69

    Gewerbesteuerliche Organschaft bei nicht gewerblicher Tätigkeit der

  • BFH, 21.06.1972 - I R 82/70

    Organverhältnis mit Ergebnisabführungsvereinbarung - Natürliche Person - Land-

  • FG Nürnberg, 12.01.2021 - 1 K 1090/19

    Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

  • FG Hessen, 18.05.2010 - 8 K 1160/10

    Grenzüberschreitende Organschaft - Keine Verfahrensverbindung bei

  • FG Hessen, 18.05.2010 - 8 K 3137/06

    "Grenzüberschreitende" Organschaft: Keine fiktive Zurechnung des Gewerbeertrags

  • BFH, 23.08.2017 - I B 126/16

    Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe

  • FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94

    Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft;; ausschüttungsbedingte

  • FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 280/04

    Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer unternehmerisch

  • BFH, 24.07.1998 - I B 7/98

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei untergeordneter Tätigkeit?

  • BFH, 05.06.1996 - I B 113/96

    Vorliegen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft

  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 140/06

    Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Organschaft

  • FG Köln, 27.04.2006 - 2 K 7004/01

    Erteilung einer Freistellungsbescheinigung für eine ausländische Gesellschaft;

  • BFH, 07.12.1988 - X R 16/87

    Änderung einer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgten Steuerfestsetzung

  • BFH, 10.05.1972 - III R 76/66

    Alterungsrückstellungen - Abzugsfähigkeit - Einheitsbewertung des

  • FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 325/04

    Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit einer unternehmerisch

  • FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 3886/98

    Zerlegungsbescheid - Zur Frage der Festsetzungsverjährung und der Bindungswirkung

  • FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 324/04

    Vermögensverwaltende Tätigkeit bei Beschränkung auf das Geltendmachen der aus der

  • FG Niedersachsen, 21.06.1991 - VI 434/90

    Wirtschaftliche Organschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Wirtschaftliche

  • BFH, 26.10.1972 - I R 219/70

    Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in das Unternehmen einer

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