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   BFH, 04.10.1967 - I 257/63   

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https://dejure.org/1967,2330
BFH, 04.10.1967 - I 257/63 (https://dejure.org/1967,2330)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1967 - I 257/63 (https://dejure.org/1967,2330)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1967 - I 257/63 (https://dejure.org/1967,2330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 264
  • BStBl II 1968, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.02.1966 - I 90/63

    Kongruente Deckung der Versorgungsverpflichtungen und der Ansprüche aus den zu

    Auszug aus BFH, 04.10.1967 - I 257/63
    Selbst wenn aktivierungsfähige Rechte der Stpfl. gegen die Versorgungskasse beständen, wäre eine Saldierung von Ansprüchen und Verpflichtungen nicht gestattet (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 90/63 vom 1. Februar 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 108 - BFH 85, 108 -, BStBl III 1966, 251).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 3/06

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer

    Soweit der Senat in seiner früheren Rechtsprechung von anderen Grundsätzen ausgegangen ist (Senatsurteil vom 4. Oktober 1967 I 257/63, BFHE 90, 264, BStBl II 1968, 54), hält er daran nicht fest.
  • FG Niedersachsen, 06.10.2005 - 6 K 195/03

    Begrenzung der Zuführung zur Pensionsrückstellung im Sinne des Nachholverbots;

    Doch selbst wenn solche aktivierungsfähigen Rechte bestünden, wäre eine Saldierung von Ansprüchen und Verpflichtungen nicht gestattet (BFH-Urteil vom 4. Oktober 1967 I 257/63, BStBl II 1968, 54 m.w.N.).

    Insoweit kann dahinstehen, ob Erstattungsbeträge, die das Land aufgrund dieser Zusagen leistet, der NVK oder der Klägerin direkt zugute kommt; eine Auswirkung auf die Bilanzierung der Pensionsrückstellung ergibt sich in keinem Fall (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1967 I 257/63, BStBl II 1968, 54).

  • VG Neustadt, 29.07.2013 - 3 K 1080/12

    Kein Anspruch auf Erstattung von Pensionsrückstellungen für an die ARGE

    In seinem Urteil vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 - (juris Rdnr. 32 ff.), in dem er ausdrücklich auf sein Urteil vom 5. April 2006 - I R 46/04 - verwies und an seiner früheren Rechtsprechung, wonach Pensionsrückstellungen auch dann zu bilden seien, wenn der Verpflichtete Mitglied einer Versorgungskasse sei (s. BFH, Urteil vom 4. Oktober 1967 - I 257/63 -, BFHE 90, 264 - BStBl II 1968, 54 -) ausdrücklich nicht mehr festhielt, führte der Bundesfinanzhof außerdem aus, eine umlagefinanzierte Versorgungskasse sei darauf angelegt, dass das einzelne Kassenmitglied nicht nur seine eigenen, sondern die Versorgungsverpflichtungen aller Mitglieder finanziere und - damit korrespondierend - im Bedarfsfall entsprechend von den Leistungen aller Mitglieder profitiere.
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