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   BFH, 16.07.1969 - I 266/65   

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https://dejure.org/1969,345
BFH, 16.07.1969 - I 266/65 (https://dejure.org/1969,345)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1969 - I 266/65 (https://dejure.org/1969,345)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1969 - I 266/65 (https://dejure.org/1969,345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische Betriebstätte - Teilwert - Entnahme - Doppelbesteuerungsabkommen - Inländische Besteuerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 342
  • DB 1970, 426
  • BStBl II 1970, 175
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U

    Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Aus den gleichen Erwägungen verzichtet die Rechtsprechung auf eine Gewinnverwirklichung bei liquidationsloser Verschmelzung von Genossenschaften, in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs und bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (vgl. BFH-Urteil I 155/59 U vom 25. Mai 1962, BFH 75, 231, BStBl III 1962, 351).

    Umgekehrt wird bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder Einzelfirma -- von Umwandlungsfällen nach den besonderen Vergünstigungen der Umwandlungssteuergesetze abgesehen -- auf eine Gewinnverwirklichung gerade deshalb nicht verzichtet, weil die für die Beurteilung der Gewinnrealisierung bedeutsame Sicherstellung der künftigen steuerlichen Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist, wenn die stillen Reserven der bisher bestehenden Doppelbesteuerung mit der Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft und der Einkommensteuer bei den Gesellschaftern entzogen werden (vgl. Urteile des BFH I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BFH 63, 76, BStBl III 1956; I 226; I 155/59 U, a. a. O.).

  • BFH, 14.05.1969 - I R 77/67

    Kapitalgesellschaft - Verschmelzende Umwandlung - Alleiniger Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Davon geht auch die Rechtsprechung aus, wenn sie bei der verschmelzenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf eine Gewinnverwirklichung unter der Voraussetzung verzichtet, daß die stillen Reserven durch die Umwandlung nicht aus dem Bereich der Körperschaftsteuer ausscheiden (vgl. Urteil des Senats I R 77/67 vom 14. Mai 1969, BFH 96, 168, BStBl II 1969, 598).
  • BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Umgekehrt wird bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder Einzelfirma -- von Umwandlungsfällen nach den besonderen Vergünstigungen der Umwandlungssteuergesetze abgesehen -- auf eine Gewinnverwirklichung gerade deshalb nicht verzichtet, weil die für die Beurteilung der Gewinnrealisierung bedeutsame Sicherstellung der künftigen steuerlichen Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist, wenn die stillen Reserven der bisher bestehenden Doppelbesteuerung mit der Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft und der Einkommensteuer bei den Gesellschaftern entzogen werden (vgl. Urteile des BFH I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BFH 63, 76, BStBl III 1956; I 226; I 155/59 U, a. a. O.).
  • BFH, 12.12.1951 - I 115/51 U

    Ansetzen des Teilwertes von Waren Anschaffungskosten bei Überführung in die

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Die Rechtsprechung sieht allerdings die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb nicht als Entnahme an, weil das überführte Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verläßt; dabei bilden die mehreren Betriebe für diese Betrachtung eine Einheit und stellen in ihrer Gesamtheit das Betriebsvermögen des Unternehmers dar, das seinem privaten (außerbetrieblichen) Vermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteile I 115/51 U vom 12. Dezember 1951, BFH 56, 197, BStBl III 1952, 79; VI 137/59 U vom 30. September 1960, BFH 71, 643, BStBl III 1960, 489, und VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • BFH, 30.09.1960 - VI 137/59 U

    Begriff der Entnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Folgen der

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Die Rechtsprechung sieht allerdings die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb nicht als Entnahme an, weil das überführte Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verläßt; dabei bilden die mehreren Betriebe für diese Betrachtung eine Einheit und stellen in ihrer Gesamtheit das Betriebsvermögen des Unternehmers dar, das seinem privaten (außerbetrieblichen) Vermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteile I 115/51 U vom 12. Dezember 1951, BFH 56, 197, BStBl III 1952, 79; VI 137/59 U vom 30. September 1960, BFH 71, 643, BStBl III 1960, 489, und VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • BFH, 16.03.1967 - IV 72/65
    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Es entspricht insbesondere dem Zweck und der rechtssystematischen Bedeutung des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, in Wertabgaben aus dem betrieblichen Bereich eine gewinnverwirklichende Entnahme zu sehen (vgl. Bericht der Einkommensteuerkommission, "Untersuchungen zum Einkommensteuerrecht", a. a. O.; BFH-Urteil IV 72/65 vom 16. März 1967, BFH 88, 129, BStBl III 1967, 318).
  • BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U

    Entnahme aus einem OHG Vermögen

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Die Rechtsprechung sieht allerdings die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb nicht als Entnahme an, weil das überführte Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verläßt; dabei bilden die mehreren Betriebe für diese Betrachtung eine Einheit und stellen in ihrer Gesamtheit das Betriebsvermögen des Unternehmers dar, das seinem privaten (außerbetrieblichen) Vermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteile I 115/51 U vom 12. Dezember 1951, BFH 56, 197, BStBl III 1952, 79; VI 137/59 U vom 30. September 1960, BFH 71, 643, BStBl III 1960, 489, und VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung gebilligt

    In seiner früheren Rechtsprechung legte der BFH den Begriff der "betriebsfremden Zwecke" aus und sah vor diesem Hintergrund die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem inländischen Unternehmen in eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens als eine mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG an, die zur Versteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven führte, wenn der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines DBA nicht der inländischen Besteuerung unterlag (so: BFH-Urteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BStBl II 1970, 175; vom 28. April 1971 I R 55/66, BStBl II 1971, 630; vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BStBl II 1972, 760; zuletzt aus neuerer Zeit im Rahmen eines obiter dictum: BFH-Urteil vom 16. Mai 2004 VIII R 7/02, BStBl II 2004, 914).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Das entsprach der mit Senatsurteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06 (BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464) aufgegebenen sog. Theorie der finalen Entnahme, nach der die Überführung eines Einzelwirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte zur sofortigen Gewinnrealisation führen sollte, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt waren (Senatsurteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).
  • FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung bei Überführung eines Wirtschaftsguts in eine

    Sie beruhte auf Rechtsprechung des BFH, der bereits mit Urteil vom 16.07.1969 (I 266/65, BStBl II 1970, 175) entschieden hatte, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem inländischen Unternehmen in dessen ausländische Betriebsstätte als eine mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG anzusehen sei.
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    In der Veräußerung liegt im Streitfall auch keine Entnahme durch "Steuerentstrikkung" (BFH-Urteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175, und vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630).
  • BFH, 16.12.1975 - VIII R 3/74

    Steuerpflichtiger - Betriebsstätte - Kein DBA - Wirtschaftsgüter - Realisierung -

    In entsprechender Anwendung der sich aus den Urteilen des BFH vom 16. Juli 1969 I 266/65 (BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175) und vom 28. April 1971 I R 55/66 (BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630) ergebenden Grundsätze seien deshalb die in den Buchansätzen für die Wirtschaftsgüter des spanischen Betriebs enthaltenen stillen Reserven auf den 31. Dezember 1967 zu ermitteln und der Einkommensteuer zu unterwerfen.

    Besteht mit dem Belegenheitsstaat der ausländischen Betriebstätte ein DBA, das das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der Betriebstätte dem Belegenheitsstaat zuweist, dann scheiden beim Fehlen eines entsprechenden Vorbehalts in dem DBA die in den Wirtschaftsgütern der Betriebstätte enthaltenen stillen Reserven aus der deutschen Besteuerung aus (vgl. z. B. BFH-Urteil I 266/65).

  • FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19

    Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

    Mit dem höchstrichterlich entwickelten Entstrickungstatbestand war die sog. Theorie von der finalen Entnahme gemeint, welche der BFH in früherer Rechtsprechung in zahlreichen Urteilen entwickelt hatte (z.B. BFH-Urteile vom 16.7.1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 19.2.1998 IV R 38/97, BFHE 186, 42, BStBl II 1998, 509; ebenso BMF-Schreiben vom 20.12.1977, BStBl I 1978, 8).
  • FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04

    Begriff der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Die Aufgabe eines

    Der BFH sieht insoweit den Tatbestand einer Betriebsaufgabe auch dann als erfüllt an, wenn durch eine Handlung des Betriebsinhabers oder durch einen Rechtsvorgang der Betrieb in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, dass die Erfassung der stillen Reserven dieses Betriebs nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.4.1971 I R 55/66,BStBl II 1971, 630 und vom 16.7.1969 I R 266/65, BStBl II 1970, 175).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

  • FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11

    Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im

  • BFH, 30.05.1972 - VIII R 111/69

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - Ausländische

  • BFH, 21.11.1973 - I R 252/71

    Gewerbetreibender - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - Überschußrechnung -

  • BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71

    Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung -

  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

  • BFH, 28.04.1971 - I R 55/66

    Verlegung eines Gewerbebetriebs - Vom Ausland ins Inland - Aufgabe des

  • BFH, 21.12.1977 - I R 247/74

    Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen -

  • BFH, 09.02.1972 - I R 205/66

    Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und

  • BFH, 17.08.1972 - IV R 26/69

    Überführung eines Wirtschaftsguts - Freiberufliches Betriebsvermögen -

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 15/70

    Stille Reserven - Übergang - Gewinnermittlung - Umfang - Grund und Boden

  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 878/91

    Herabsetzung einer bereits gewährten Investitionszulage; Investitionen im Ausland

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