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BFH, 15.05.1961 - I 273/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 12.06.1980 - IV R 40/77
Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung
Das ist wiederholt entschieden worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1960 I 131/59 S, BFHE 71, 706, BStBl III 1960, 513; vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389; Beschluß vom 28. November 1973 IV B 21/72, nicht veröffentlicht); die abweichenden Ausführungen im BFH-Urteil vom 15. Mai 1961 I 273/60 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 15, Rechtsspruch 255) stellen nur beiläufige Bemerkungen dar und sind von späteren Entscheidungen nicht bestätigt worden. - BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69
Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des …
Es ist zwar richtig, daß in der nicht zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 15. Mai 1961 I 273/60 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 15 Rechtsspruch 255) der I. Senat des BFH einerseits den vereinbarten Austritt aus einer Personengesellschaft mit rückwirkender Kraft in der Regel für steuerlich unbeachtlich erklärt hat aber andererseits -- allerdings nur als obiter dicta -- zum Schluß vermerkt hat, das schließe nicht aus, daß bei der Aufstellung einer Bilanz nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wirtschaftlich einleuchtende Gründe die Gesellschafter zu einer von der bisherigen Verteilung abweichenden Verteilung des laufenden Gewinnes auch mit steuerlicher Wirkung veranlassen könnten. - BFH, 15.03.2000 - IV B 35/99
Gewinnverteilungsabrede; rückwirkende Änderung
Das Urteil vom 15. Mai 1961 I 273/60 (Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz, § 15, Rechtsspruch 255) enthält zwar Ausführungen dazu, dass eine nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs getroffene, vom Gesellschaftsvertrag abweichende Vereinbarung über die Gewinnverteilung in bestimmten Fällen anzuerkennen sein könne. - FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft durch Tod der …
Der rückwirkende Eintritt eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft ist steuerlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteile vom 15.05.1961 I 273/60, HFR 1961, 172 und vom 21.12.1972 IV R 194/69, BStBl II 1973, 389). - BFH, 20.03.1962 - I 63/61 U
Abfindung eines aus einer Personengesellschaft ausscheidenden Gesellschafters
Von diesen Grundsätzen ging der Senat im Urteil I 273/60 vom 15. Mai 1961 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 15 EStG, Rechtsspruch 255) auch bei der Entscheidung der Frage aus, wie bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters der laufende Gewinn von dem Veräußerungsgewinn abzugrenzen ist.