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   BFH, 02.10.1957 - I 274/56 U   

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https://dejure.org/1957,697
BFH, 02.10.1957 - I 274/56 U (https://dejure.org/1957,697)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1957 - I 274/56 U (https://dejure.org/1957,697)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1957 - I 274/56 U (https://dejure.org/1957,697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Zuwendung in Höhe der Jahresprämie - Versicherungsvertrag einer Unterstützungskasse - Wirkungen eines Versicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 476
  • DB 1957, 1168
  • BStBl III 1957, 416
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.02.1957 - VI 78/55 U

    Ausfertigungsgebühr und Versicherungssteuer als berücksichtigungsfähige

    Auszug aus BFH, 02.10.1957 - I 274/56 U
    Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 78/55 U vom 1. Februar 1957, Slg. Bd. 64 S. 268, Bundessteuerblatt (BStBl) 1957 III S. 103, seien auf den Streitfall sinngemäß anzuwenden.

    Der Ansicht des Bundesministers der Finanzen wird beigepflichtet, daß auf das streitige Rechtsproblem die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 78/55 U vom 1. Februar 1957 sinngemäß anzuwenden sind.

  • FG Köln, 22.09.2009 - 1 K 2957/06

    Abziehbarkeit von Beiträgen an eine Unterstützungskasse

    Dieses Ziel könne - wie der BFH im Urteil vom 02.10.1957 BStBl III 1957, 416 ausgesprochen hatte, worauf auch in der Gesetzesbegründung zum Steueränderungsgesetz 1992 abgestellt wird (vgl. Bundesrats-Drucksache 522/91, S. 54) - auch dann erreicht werden, wenn die Unterstützungskasse vor Auszahlung eines Darlehens die Bonität des Trägerunternehmens prüft und für ausreichend erachtet.

    Wie der BFH bereits zu der § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG vorangegangenen Regelung in § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (ZuwG) vom 26.03.1952 (BGBl. I 1952, 206) ausgesprochen hatte, ist der Begriff des "Verschaffens" dahingehend zu verstehen, dass der Versicherungsvertrag so gestaltet sein müsse, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls die tatsächliche Erfüllung der Versorgungszusagen gegenüber den Betriebsangehörigen nicht in gleicher Weise von den Vermögensverhältnissen des Trägerunternehmens abhänge wie im Fall der Dotierung durch Kapitaldeckung (BFH-Urteil vom 02.10.1957 I 274/56 U, BStBl. III 1957, 416).

    Maßgeblich hierfür ist nicht allein die rechtliche Gestaltung, sondern vielmehr deren wirtschaftliche Auswirkung (BFH-Urteil vom 02.10.1957 I 274/56 U, a.a.O.).

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 26/00

    Betriebliche Altersversorgung - Zuwendungen an Unterstützungskasse als

    Dieses Argument hat der BFH auch in seinem Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U (BFHE 65, 476, BStBl III 1957, 416) herangezogen, das zu der § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG vorangegangenen Regelung in § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (ZuwG) vom 26. März 1952 (BGBl I 1952, 206, BStBl I 1952, 227) ergangen ist.
  • FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2653/97

    Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an

    Daraus folge nach dem BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U (BFHE 65, 476, BStBl III 1957, 416), dass der Betriebsausgabenabzug nicht versagt werden könne, wenn die Leistungsfähigkeit der Unterstützungskasse sichergestellt sei.

    Jedenfalls seien die Ausgaben betreffend das Jahr 1991 abziehbar, in dem die Rechtslage maßgeblich durch das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U geprägt gewesen sei.

  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 32/10

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst.

    c) Allerdings schließt --wie der BFH mit seinem Urteil in BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358 entschieden hat-- nicht jede Beleihung oder Vorauszahlung den Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG im Streitzeitraum aus, wenn im Einzelfall tatsächlich die Ansprüche der Betriebsangehörigen nach der wirtschaftlichen Auswirkung der zwischen Trägerunternehmen, Unterstützungskasse und Versicherung getroffenen Vereinbarungen sichergestellt sind (so BFH-Urteil in BFHE 198, 452, BStBl II 2002, 358 unter Bezugnahme auf das zum früheren Recht ergangene BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U, BFHE 65, 476, BStBl III 1957, 416, sowie BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 28/01, BFH/NV 2003, 18).
  • FG Köln, 10.11.1999 - 13 K 2306/98

    Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse. ; Sicherung eines

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  • FG Düsseldorf, 10.08.1999 - 17 K 6355/96

    Anforderungen an die Abzugsfähigkeit unternehmerischer Versorgungszuwendungen;

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  • BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01

    Zuwendungen an Unterstützungskasse; Betriebsausgaben

    Aufgrund der guten Bonität der Kläger sei das BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U (BFHE 65, 476, BStBl III 1957, 416) nicht anwendbar.
  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 11 K 6401/96

    Unterstützungskasse; Rückdeckungsversicherung; Beleihung; Laufzeit;

    Bei dieser Würdigung kommt es weniger auf die rechtliche Gestaltung als auf die wirtschaftliche Auswirkung der zwischen dem Trägerunternehmen, der Versorgungskasse und dem Versicherungsunternehmen getroffenen Vereinbarungen an (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U, BFHE 65, 476, BStBl. III 1957, 416, zu 2 Abs. 5 ZuwG; BMF-Schreiben vom 8. Januar 1992 IV B 2 - S 2144c - 61/91, DB 1992, 300).
  • BFH, 23.07.1999 - I B 184/98

    Beleihung von Rückdeckungsversicherungen

    Im Ergebnis macht die Klägerin vielmehr lediglich geltend, das FG habe das Urteil des Senats vom 2. Oktober 1957 I 274/56 U (BStBl III 1957, 416) unrichtig angewandt.
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