Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10273
FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98 (https://dejure.org/1999,10273)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.11.1999 - I 373/98 (https://dejure.org/1999,10273)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. November 1999 - I 373/98 (https://dejure.org/1999,10273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpächterwahlrecht nach Betriebsaufspaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung stiller Reserven im Zeitpunkt der Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung; Kennzeichen einer Betriebsaufspaltung; Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung; Einführung des Verpächterwahlrechts durch die Rechtsprechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2002, 527
  • EFG 2000, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der Steuerpflichtige im Fall der Verpachtung seines Betriebes ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebes unter Auflösung der stillen Reserven in sein Privatvermögen überführen oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen will (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 13. November 1963 - GrS 1/63 S -, BStBl III 1964, 124 und Schmidt/Wacker, aaO., § 16 Rdn. 690 ff.).

    Mit Einführung des Verpächterwahlrechts wollte die Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen vermeiden, dass bei der Betriebsverpachtung im Ganzen zwangsläufig durch die Annahme einer Betriebsaufgabe steuerpflichtige stille Reserven aufgelöst werden, ohne dass dem Steuerpflichtigen - wie z.B. bei einer Betriebsveräußerung - Mittel zufließen, mit denen er die auf den Aufgabegewinn entfallende ESt bezahlen könnte (BFH-Urteil vom 20. April 1989 -V R 95/87 - aaO.; BFH-Urteil vom 13. November 1963 - GrS 1/63 -, aaO.).

  • BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96

    Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Sind neben den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfüllt, so lebt im Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsaufspaltung automatisch das Verpächterwahlrecht wieder auf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 6. März 1997 - XI R 2/96 -, BStB1 111997, 460 m.w.N.).

    Eine Betriebsverpachtung im Ganzen setzt voraus, dass ein Betrieb als geschlossener Organismus, zumindest aber seine wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden und der Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses den Betrieb wieder in bisheriger Weise fortsetzen könnte (BFH-Urteil vom 6. März 1997 - XI R 2/96 -, aaO., m.w.N.) Hier hat der Kläger bereits seit 1979 eine komplette funktionsfähige Autowerkstatt nebst Betriebsgrundstück als geschlossenen Organismus, also einen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, den er theoretisch auch selbst fortführen könnte.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass das Verpächterwahlrecht nur dem bisherigen Gewerbetreibenden zustehen kann und nicht einem Steuerpflichtigen, der den Betrieb zu keinem Zeitpunkt selbst bewirtschaftet, sondern in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb verpachtet hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 20. April 1989 - IV R 95/87 -, BStBl II 1989, 863).
  • BFH, 30.07.1992 - V R 95/87

    Begriff des Unternehmers

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Mit Einführung des Verpächterwahlrechts wollte die Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen vermeiden, dass bei der Betriebsverpachtung im Ganzen zwangsläufig durch die Annahme einer Betriebsaufgabe steuerpflichtige stille Reserven aufgelöst werden, ohne dass dem Steuerpflichtigen - wie z.B. bei einer Betriebsveräußerung - Mittel zufließen, mit denen er die auf den Aufgabegewinn entfallende ESt bezahlen könnte (BFH-Urteil vom 20. April 1989 -V R 95/87 - aaO.; BFH-Urteil vom 13. November 1963 - GrS 1/63 -, aaO.).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95

    1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen subsidiär die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfüllt (BFH-Urteil vom 23. April 1996 - VIII R 13/95 -, BStBl II 1998, 325).
  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01

    Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens -

    Der im Anschluss an das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts in EFG 2000, 302 vertretenen Auffassung, dass insoweit lediglich auf den Tatbestand der Betriebsverpachtung im Ganzen bei Beendigung der Betriebsaufspaltung abzustellen sei, könne nicht gefolgt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht