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   BFH, 03.12.1963 - I 375/60 U   

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https://dejure.org/1963,2027
BFH, 03.12.1963 - I 375/60 U (https://dejure.org/1963,2027)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1963 - I 375/60 U (https://dejure.org/1963,2027)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1963 - I 375/60 U (https://dejure.org/1963,2027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Versagung der Sanierungsbedürftigkeit für einen Steuerpflichtigen nach vorliegender Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 327
  • DB 1964, 391
  • BStBl III 1964, 128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 30.06.1927 - VI A 297/27
    Auszug aus BFH, 03.12.1963 - I 375/60 U
    Zwar sei dem Bf. zuzugeben, daß diese Schlußfolgerung aus dem Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 297/27 vom 30. Juni 1927 (RStBl 1927 S. 197, Slg. Bd. 21 S. 263) und dem Urteil des Finanzgerichts München III 135/55 vom 27. Mai 1955 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1955 S. 327) gezogen werden könne.

    Davon gehe die gesamte, dem Urteil VI A 297/27 (a.a.O.) folgende Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs aus.

    Dem stehe nicht einmal das von der Vorinstanz abgelehnte Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 297/27 entgegen, da es weder zur Sanierungsbedürftigkeit noch zu ihrer Nachprüfbarkeit Ausführungen enthalte.

    Mehr kann dem vom Bf. zur Begründung seiner Rb. in Anspruch genommenen Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 297/27 (a.a.O.) nicht entnommen werden.

  • BFH, 25.10.1963 - I 359/60 S

    Schulderlass zum Zweck der Sanierung als Vermögensmehrung

    Auszug aus BFH, 03.12.1963 - I 375/60 U
    Der Senat hat in dem Urteil I 359/60 S vom 25. Oktober 1963 (Slg. Bd. 78 S. 308) entschieden, daß die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns nicht mehr der ursprünglich vom Reichsfinanzhof gewählten Konstruktion der Einlage eines außerbetrieblich erlangten Gläubigerverzichts bedarf.
  • RFH, 23.03.1938 - VI 95/38
    Auszug aus BFH, 03.12.1963 - I 375/60 U
    Die Prüfung erstreckt sich nach den Urteilen des Reichsfinanzhofs VI 95/38 vom 23. März 1938 (RStBl 1938 S. 566), VI 194/38 vom 30. März 1938 (RStBl 1938 S. 629) und I 240/41 vom 14. Juli 1942 (RStBl 1942 S. 956) insbesondere auf die Ertragslage und die Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, die Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, die Möglichkeiten zur Bezahlung von Steuern und sonstigen Schulden, d.h. auf das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldenlast, die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und die Höhe des Privatvermögens.
  • RFH, 30.03.1938 - VI 194/38
    Auszug aus BFH, 03.12.1963 - I 375/60 U
    Die Prüfung erstreckt sich nach den Urteilen des Reichsfinanzhofs VI 95/38 vom 23. März 1938 (RStBl 1938 S. 566), VI 194/38 vom 30. März 1938 (RStBl 1938 S. 629) und I 240/41 vom 14. Juli 1942 (RStBl 1942 S. 956) insbesondere auf die Ertragslage und die Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, die Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, die Möglichkeiten zur Bezahlung von Steuern und sonstigen Schulden, d.h. auf das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldenlast, die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und die Höhe des Privatvermögens.
  • BFH, 14.03.1990 - I R 64/85

    1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung

    Hinzu kommt, daß eine Vermutung für die Sanierungsbedürftigkeit besteht, wenn sich mehrere Gläubiger an einer Sanierung beteiligen (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1963 I 375/60 U, BFHE 78, 327, BStBl III 1964, 128).
  • BFH, 22.11.1983 - VIII R 14/81

    Voraussetzung für die Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns

    Bei der Prüfung, ob ein Unternehmen sanierungsbedürftig ist, sind insbesondere die Ertragslage, die Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, die Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldenlast, die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und ggf. die Höhe des Privatvermögens zu untersuchen (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1963 I 375/60 U, BFHE 78, 327, BStBl III 1964, 128, mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Es kommt entscheidend darauf an, wie sich das Unternehmen ohne den Schulderlaß weiterentwickeln würde (RFH-Urteil vom 14. Juli 1942 I 240/41, RStBl 1942, 956; Urteil in BFHE 78, 327, BStBl III 1964, 128).

  • FG München, 07.03.1996 - 11 K 430/93

    Beurteilung eines durch einen Schulderlass begründeten Gewinn als steuerfreier

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