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   BFH, 02.02.1954 - I 39/53   

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BFH, 02.02.1954 - I 39/53 (https://dejure.org/1954,7958)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1954 - I 39/53 (https://dejure.org/1954,7958)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1954 - I 39/53 (https://dejure.org/1954,7958)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.04.1998 - I R 132/97

    Die wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft

    Solange die Organkette, wie im Streitfall, geschlossen ist, stellt sie ein wirtschaftlich einheitliches gewerbliches Unternehmen dar, so daß die Förderung oder Ergänzung der Tätigkeit einer der zum Organkreis gehörenden anderen Gesellschaft zur wirtschaftlichen Eingliederung im Verhältnis zur Obergesellschaft ausreicht (einhellige Auffassung; vgl. Walter in Arthur Andersen, Körperschaftsteuergesetz, § 14 Rz. 424 f.; Schmidt/Müller/Stöcker, Die Organschaft, 4. Aufl., Seite 59; Winter in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 14 KStG Rz. 132; Streck, Körperschaftsteuergesetz, 5. Aufl., § 14 Anm. 23; Gassner in Lademann, Körperschaftsteuergesetz, § 14 Rz. 58; Prinz in Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1995/96, 460 ff.; ferner Senatsurteil vom 2. Februar 1954 I 39/53, Steuerrechtskartei, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 2 Ziff. 2, Rechtsspruch 14, Deutsche Steuer-Rundschau 1954, 327).
  • FG Köln, 23.09.1997 - 13 K 5160/96

    Organschaft bei mittelbarer wirtschaftlicher Eingliederung

    Zudem hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 2.2.1954 - I 39/53 - die Auffassung vertreten, dass auch beim Fehlen eines eigenen Betriebs der Untergesellschaft der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang gegeben ist, wenn die Untergesellschaft als ein Glied einer wirtschaftlichen Kette ihre Aufgabe erfüllt.
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