Rechtsprechung
RG, 06.02.1923 - I 407/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Inwiefern schließt ein Irrtum über die Formerfordernisse des eigenhändigen Testaments bei demjenigen, welcher im Auftrage des Erblassers dessen Testament niederschreibt, die Bestrafung wegen Urkundenfälschung aus? 2. Wann ist von einem falschen Testamente zum Zwecke ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 235
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …
(1) So ist etwa für ein privatschriftliches Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB) entschieden, dass derjenige, der an Stelle des Erblassers die Unterschrift mit dessen Namenszug leistet, sich auch dann wegen Urkundenfälschung strafbar macht, wenn der Erblasser damit einverstanden ist (RG, Urteil vom 6. Februar 1923 - I 407/22, RGSt 57, 235, 236 f.;… S/S-Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 267 Rn. 57, 59;… Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 267 Rn. 18; Mohrbotter, NJW 1966, 1421, 1422). - OLG Hamm, 12.07.2016 - 10 U 83/15
Formunwirksames Testament muss keine unechte Urkunde sein
Das führt etwa dann zu einer unechten Urkunde, wenn ein Testament insgesamt einschließlich der Unterschrift durch eine andere Person als den vermeintlichen Aussteller angefertigt wurde (vgl. RGSt 57, 235;… Heine/Schuster, in: Schönke-Schröder a.a.O.).