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RG, 14.01.1885 - Rep. I. 408/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Was bedeutet im Sinne des §. 259 C.P.O. die Überzeugung des Gerichtes von der Wahrheit einer Thatsache, und wie muß sich das Gericht bei Abwägung der Gründe für und gegen die Annahme jener Wahrheit zu der Bestimmung des §. 437 C.P.O. verhalten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit einer Tatsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 338
Wird zitiert von ... (27)
- OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (grdl. RGZ 15, 338 [339];… ferner Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 2544/05) - absolute oder unumstößliche Gewißheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245 [256] = NJW 1970, 946 [948], stRspr., zuletzt NJW 2003, 1116 [1117];… Senat a.a.O.). - ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
123) S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
148) S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
Wie namentlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Fortschreibung "klassischer" Judikatur bereits des frühen Reichsgerichts 133 S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
133) S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- OLG München, 11.03.2020 - 10 U 2150/18
Keine Haftung der Kfz-Haftpflicht bei Bahnsuizid
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare- absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., zuletzt etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. - ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
Schadenersatz bei Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht
RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
137) S. RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …
dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit , welcher bei möglichst erschöpfender und gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit , und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
32) S. dazu grundlegend RG 14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.
- OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare- absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. - OLG München, 08.05.2017 - 13 U 54/17
Bindung des Berufungsgerichts an die Beweiswürdigung des Erstgerichts
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 338, 339; BGH NJW 1998, 2969, 2971; BAGE 85, 140; OLG München NZV 2006, 261;… Urteil vom 11.06.2010 - 10 U 2282/10 [Juris Rz. 4] sowie NJW 2011, 396, 397;… vom 06.07.2012 - 10 U 3111/11 [Juris Rz. 16]; NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grundlegend BGHZ 53, 245, 256, st. Rspr., insb. - OLG München, 19.01.2022 - 10 U 4672/13
Berücksichtigung von Mitverschulden bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare- absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit (vgl. RGZ 15, 338 [339]; BGH NJW 1998, 2969 [2971]; BAGE 85, 140; Senat NZV 2006, 261, st. Rspr., vgl. etwa NJW 2011, 396 [397] und NJW-RR 2014, 601; KG NJW-RR 2010, 1113) und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen intersubjektiv vermittelten (vgl. § 286 I 2 ZPO), für das praktische Leben brauchbaren Grad von (persönlicher) Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. - OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21
Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
- OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16
Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer …
- OLG München, 22.09.2017 - 10 U 2533/15
Schadensersatzansprüche nach der Kollision mehrerer Fahrräder
- OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3766/15
Verkehrsunfall aufgrund eines Spurwechsels - Schadenspositionen
- OLG München, 30.12.2016 - 13 U 3469/16
Bindung an einen Prüfvermerk
- ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung - …
- OLG München, 21.07.2021 - 10 U 2558/16
Zurückweisung des Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen als …
- OLG München, 18.11.2016 - 13 U 3469/16
Berufungsverfahren: Anforderungen an die Rüge der Unrichtigkeit der …
- OLG München, 27.08.2015 - 10 U 1984/15
Offensichtliche Unbegründetheit einer Berufung
- OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22
Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung
- OLG München, 06.07.2012 - 10 U 3111/11
Beweiswürdigung bei Kfz-Unfall: Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich der …
- OLG München, 13.05.2020 - 10 U 6505/19
Kein Anspruch aus Vollkaskoversicherung bei Divergenz von behauptetem …
- OLG München, 30.06.2016 - 10 U 1886/16
Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich: Haftungsverteilung bei unaufklärbarem …
- OLG München, 11.11.2015 - 13 U 693/15
Eine Kundenschutzvereinbarung umfasst nur nach deren Abschluss vereinbarte und …
- OLG München, 22.05.2018 - 13 U 3560/17
Wann ist das Berufungsgericht nicht an die Beweiswürdigung des Erstgerichts …
- AG Euskirchen, 07.04.2017 - 27 C 64/16
Kausalitätsnachweis als Voraussetzung der Zahlung von Schmerzensgeld nach einem …
- LG München I, 18.11.2016 - 13 U 3469/16
Schlußrechnung