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   FG Hamburg, 14.10.2003 - I 42/02   

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https://dejure.org/2003,18548
FG Hamburg, 14.10.2003 - I 42/02 (https://dejure.org/2003,18548)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.10.2003 - I 42/02 (https://dejure.org/2003,18548)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - I 42/02 (https://dejure.org/2003,18548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 170 Abs. 2; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8
    Keine Ablaufhemmung des § 170 Abs. 2 AO bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Ablaufhemmung des § 170 Abs. 2 AO bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Festsetzungsfrist für Einkommensteuer; Bestehen einer Ablaufhemmung bei Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung; Ablaufhemmung bei freiwilliger Abgabe der Einkommensteuererklärung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.11.1990 - I R 71/89

    Hat das FA einen Steuerpflichtigen vor Inkrafttreten des § 18 Abs. 3 AStG n. F.

    Auszug aus FG Hamburg, 14.10.2003 - I 42/02
    Nach § 149 AO kann sich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus dem jeweiligen Steuergesetzen ergeben oder aus einer Aufforderung der Finanzbehörde (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 28.11.1990, I R 71/89, BStBl. II 1991, 440).
  • FG Köln, 10.06.1999 - 7 K 448/96

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung aus

    Auszug aus FG Hamburg, 14.10.2003 - I 42/02
    Die Klage ist als Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO ) zulässig, denn sie richtet sich gegen die Ablehnung einer Antragsveranlagung (vgl. hierzu FG Köln EFG 99, 1020).
  • FG Köln, 03.12.2008 - 11 K 4917/07

    Berechnung der Festsetzungsfrist für Einkommenssteuererklärungen

    Sie gelte also nicht für Fälle, in denen der Steuerpflichtige zur Stellung eines Antrages "freiwillig" eine Steuererklärung beim Finanzamt einreiche (Hinweis auf Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 170 AO Rz. 10 und 19; Frotscher in Schwarz, AO, § 170 Rz. 7 und 17; BFH-Urteile vom 09.03.1990 VI R 87/89, BStBl II 1990, 608 und vom 08.10.1991 IX R 162/87, BFH/NV 1992, 174; BFH-Beschluss vom 27.04.1994 VIII B 119/93, BFH/NV 1995, 82 und Urteil des FG Hamburg vom 14.10.2003 I 42/02, [...]).
  • BFH, 08.03.2010 - VIII B 15/09

    Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung

    Erst recht gilt dies für die nachträgliche, freiwillige Abgabe von Steuererklärungen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 14. Oktober 2003 I 42/02, juris).
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