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   FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98   

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FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98 (https://dejure.org/1999,41973)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.09.1999 - I 536/98 (https://dejure.org/1999,41973)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. September 1999 - I 536/98 (https://dejure.org/1999,41973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 101/96

    Zulassung eines indischen "chartered accountant" als besonders befähigte Person

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98
    Hiergegen hat die Klägerin am 24. März 1998 Klage erhoben und unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung sowie auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juni 1997 (VII R 101/96, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 549) die Meinung vertreten, einer i.S.d. § 50 Abs. 3 StBerG besonders befähigten Person könne die Ausnahmegenehmigung nicht deshalb versagt werden, weil sie die Vorbildungsvoraussetzungen zur Ablegung der Steuerberaterprüfung erfüllt.

    Die Neufassung "andere Ausbildung als der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen" soll verhindern, daß Personen, die zwar die Vorbildungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfüllen, diese aber nicht ablegen wollen oder nicht bestanden haben, über § 50 Abs. 3 StBerG der Zugang zu einer leitenden Tätigkeit in einer StBG eröffnet wird (Bundes-tagsdrucksache 11/3915 S. 24; Gehre, StBerG, Kommentar, 3. Aufl., 1995, § 50 Rdnr. 14; BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, BStBl II 1997, 549).

    Nach dem hiernach eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers ist die Ausnahmegenehmigung nicht bereits dann zwangsläufig zu versagen, wenn der Kandidat die Vorbildungsvoraussetzungen für die Ablegung der Steuerberaterprüfung erfüllt, nämlich dann nicht, wenn er danebenüber eine Zusatzqualifikation verfügt, die das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Fachkunde" erfüllt (so auch BFH, Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, a.a.O., 3 b).

    Es sollen auch die auf andere Weise erworbenen besonderen Befähigungen von Personen mit einer anderen Ausbildung als der des typischen Steuerberaters für die Steuerberatung nutzbar gemacht werden (BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, a.a.O., mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur).

    Der BFH hat in dem vorbezeichneten Fall entschieden, daß ein Inder, der in Indien ein wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtetes Studium absolviert hatte, einen - im Verhältnis zu den in § 36 StBerG genannten Ausbildungsarten - zusätzlichen Ausbildungsgang dadurch abgeschlossen hat, daß er die Prüfung als Chartered Accountant (Wirtschaftsprüfer) in Indien ablegte, die in Verbindung mit der nachfolgenden Berufstätigkeit als indischer Wirtschaftsprüfer den Kenntnissen und Erfahrungen im indischen Steuer- und Wirtschaftsrecht und den besonderen Sprachkenntnissen (Englisch, Deutsch, Indisch) die besondere Befähigung des Inders i.S.d. § 50 Abs. 3 StBerG ergebe (BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96, a.a.O.).

  • BFH, 20.03.1979 - VII R 5/78

    Hochschullehrer - Österreichisches Privatrecht - Besonders befähigte Kraft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98
    Auf den konkreten Nutzen kommt es aber gar nicht an, denn es genügt, daß die Verwendbarkeit der Spezialkenntnisse im Rahmen der Tätigkeit von StBGen potentiell besteht (BFH-Urteil vom 20. März 1979 VII R 5/78, BStBl II 1979, 459).
  • BFH, 13.12.1977 - VII R 72/76

    Erteilung einer Genehmigung - Berufskammer - Anfechtung der Genehmigung durch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist (gebundene Entscheidung) die Genehmigung zu erteilen (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1977 VII R 72/76, BStBl II 1978, 243).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 13 K 13190/16

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG - "Andere

    Allein die sich daraus ergebende "normale" Berufstätigkeit ist aber nicht geeignet, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im o.a. Sinne zu erwerben (vgl. zu den Anforderungen etwa BFH, Urteil vom 13. Juni 1997 -VII R 101/96-, BStBl II 1997, 549; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. September 1999 -I 536/98-, EFG 2000, 153; FG Berlin, Urteil vom 31. März 2005 -4 K 2252/02-, DStR 2006, 251).
  • BFH, 05.02.2003 - VII B 274/02

    Steuerberatungsgesellschaft; Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG

    Die Beschwerdebegründung erschöpft sich indes in der in dieser Hinsicht unergiebigen Beobachtung, dass der erkennende Senat in dem Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 101/96 (BFHE 182, 474, BStBl II 1997, 549) und das Schleswig-Holsteinische FG in seinem Urteil vom 1. September 1999 I 536/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 153) die besondere Befähigung der dortigen Kläger bejaht haben, wobei nicht einmal deutlich wird, inwiefern Ausbildung und berufliche Erfahrung derselben der des Klägers im Streitfall in tatsächlicher Hinsicht vergleichbar sein sollen.
  • FG Berlin, 31.03.2005 - 4 K 2252/02

    Versagung der Genehmigung zur Geschäftsführerbestellung nach § 50 Abs. 3 StBerG

    Insbesondere ist der Streitfall weder mit dem vom BFH in BStBl II 1997, 549 noch mit dem vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 1. September 1999 I 536/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 153) entschiedenen Fall vergleichbar.
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