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RG, 12.12.1907 - I 708/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Findet der § 266 Abs. 4 St.P.O. Anwendung in dem sog. objektiven Verfahren des § 477 St.P.O.? 2. Welche Anforderungen stellt der § 266 Abs. 4 St.P.O. an die Begründung des Urteils? 3. Dürfen zur Feststellung von Tatsachen Abbildungen in die Urteilsurschrift eingeklebt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 19
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 50/13
Zulässigkeit der Aufnahme von Abbildungen in das Strafurteil
Unabhängig davon, inwieweit die Aufnahme von Abbildungen in Strafurteile - etwa mit Blick auf deren Verlesbarkeit (§ 249 Abs. 1 Satz 2 StPO) - überhaupt zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1965 - 5 StR 620/64, JR 1965, 230; BayObLG, Beschluss vom 4. April 1996 - 2 ObOWi 223/96, NStZ-RR 1996, 211; RG, Urteil vom 12. Dezember 1907 - I 708/07, RGSt 41, 19, 22 f.;… Janke, Die Verwendung von Abbildungen bei Begründung des Strafurteils, 2009, S. 140 ff., 158 ff.), ist von einer solchen Vorgehensweise jedenfalls abzusehen, wenn sie die Belange der Abgebildeten nicht beachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891) oder wenn sie für die Begründung der Entscheidung entbehrlich ist. - BGH, 05.04.1960 - 5 StR 604/59
Zum Begriff der verbotenen Werbung für jugendgefährdende Schriften - Zum Begriff …
Zwar kann es - wie das Reichsgericht an anderer Stelle entschieden hat (RGSt 41, 19, 23) - "zulässig und unter Umständen sogar wünschenswert" sein, zur Verdeutlichung des Geschriebenen Zeichnungen oder Abbildungen in das Urteil ein- oder ihm (fest verbunden) beizufügen; "niemals aber darf durch Zeichnungen oder Abbildungen die sprachliche Darlegung der Urteilsgründe ersetzt werden". - OLG Darmstadt, 25.02.1950 - Ss 11/50
Verhaftung von 12 in 'Mischehen' lebenden Juden aus nichtigen oder frei …
Dazu kommt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl. Löwe-Rosenberg § 267 StPO Anm.9 und Entscheidung des Kasseler Strafsenats Ss 16/49 vom 31.3.1949), eine deutliche Kennzeichnung derjenigen Tatumstände zu fordern ist, die das erkennende Gericht als nicht erwiesen erachtet (RGSt. 5/226; 41/19).