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   FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/2006   

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FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/2006 (https://dejure.org/2007,14865)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08.05.2007 - I 76/2006 (https://dejure.org/2007,14865)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - I 76/2006 (https://dejure.org/2007,14865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage auszunehmende Einkünfte von Gesellschaftern; Anwendung des zweistufigen Feststellungsverfahrens für Feststellungen nach § 180 Abs. 5 ...

  • Judicialis

    AO § 171 Abs. 10; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 180 Abs. 2; ; AO § 180 Abs. 3; ; AO § 180 Abs. 5; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; AIG § 2 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen 1983 gem. § 180 Abs. 5 AO aus den Beteiligungen an einer Ltd. Partnership/USA bzw. einer atypisch stillen Gesellschaft/Betriebsstätte USA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen 1983 gem. § 180 Abs. 5 AO aus den Beteiligungen an einer Ltd. Partnership/USA bzw. einer atypisch stillen Gesellschaft/Betriebsstätte USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Ist eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) als Gesellschafterin und Mitunternehmerin beteiligt, so ist grundsätzlich ein zweistufiges Feststellungsverfahren erforderlich (BFH-Urteile vom 09.07.2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1 undvom 09.08.2006 II R 24/05, BFH/NV 2006, 2315; Söhn, Einheitliche und gesonderte Feststellungen bei "doppelstöckigen Personengesellschaften", StuW 1999, 328 ff).

    Danach sind die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung mit der Maßgabe anwendbar, wie sie bei einem Verhältnis eines Grundlagenfeststellungs- zu einem Folgefeststellungsbescheid zu formulieren wären (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.1999 VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 und II R 24/05, a.a.O.).

    Dabei hat die Obergesellschaft im Rechtsbehelfsverfahren gegen Feststellungsbescheide für die Untergesellschaft die Interessen ihrer Gesellschafter zu vertreten (BFH-Urteil vom 09.08.2006 II R 24/05, BStBl 2007, 87).

    Aus dem Zusammenspiel der Bindungswirkung des Grundlagenbescheids, der Korrekturvorschrift und des Umfangs der Teil-Feststellungsverjährung ergibt sich ein Ansatz im Folgebescheid, der von der materiell-rechtlich zutreffenden Feststellung abweichen kann (BFH-Urteil vom 09.08.2006 II R 24/05, a.a.O.).

    Für die Fallkonstellation, in der zunächst ein Grundlagenbescheid fristgerecht umgesetzt wurde und später ein (im Hinblick auf § 171 Abs. 10 AO) nicht rechtzeitig umgesetzter Grundlagenbescheid ergangen ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der bisherige Ansatz aus dem rechtzeitig umgesetzten Grundlagenbescheid beizubehalten ist (BFH-Urteil II R 24/05, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 08.02.2007 I R 51/04 , n.v.).

    So gelangte der 2. Senat des BFH (II R 24/05, a.a.O.) zu der Auffassung, dass bei einer Außenprüfung beim Gesellschafter der Ansatz der Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften überprüft werden kann und die Prüfungsanordnung sich hierauf erstreckt, da der Regelungsgehalt des Anteilsbewertungsbescheids nicht die Zurechnung des Anteils erfasst.

    Dem BFH lag in seinemUrteil vom 09.08.2006 (II R 24/05, a.a.O.) u.a. die Überlegung zugrunde, dass die Prüfungsanordnung bei der Obergesellschaft sich nicht auf Besteuerungsgrundlagen erstreckt, die der Obergesellschaft im Rahmen eines Feststellungsverfahrens bei einer Untergesellschaft zugerechnet wurden.

  • BFH, 08.02.2007 - I R 51/04

    Rückgriff auf letzten, mehrfach geänderten, bestandskräftigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Für die Fallkonstellation, in der zunächst ein Grundlagenbescheid fristgerecht umgesetzt wurde und später ein (im Hinblick auf § 171 Abs. 10 AO) nicht rechtzeitig umgesetzter Grundlagenbescheid ergangen ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der bisherige Ansatz aus dem rechtzeitig umgesetzten Grundlagenbescheid beizubehalten ist (BFH-Urteil II R 24/05, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 08.02.2007 I R 51/04 , n.v.).

    Das Finanzamt hat bis zum Ablauf der Frist keine Anpassung vorgenommen und hat diese deshalb im angefochtenen Bescheid vom 10.12.1996 zutreffend unterlassen; die Anpassung nach Ablauf der Jahresfrist hat auch dann zu unterbleiben, wenn der Folgebescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, da die Besteuerungsgrundlagen -soweit diese in einem Grundlagenbescheid gesondert festgestellt werden müssen - im Folgebescheid nicht überprüft werden können (BFH-Beschluss I R 51/04, a.a.O.).

    Wird der ursprüngliche Grundlagenbescheid durch einen Änderungsbescheid suspendiert, so kann auch dies nur innerhalb der Frist des § 171 Abs. 10 AO berücksichtigt werden (BFH-Beschluss I R 51/04).

  • BFH, 26.04.2005 - I B 159/04

    Zinseinkünfte aus Betriebsstätte in den USA

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Dieses zweistufige Feststellungsverfahren ist nicht nur für Feststellungen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO, sondern auch für Feststellungen nach § 180 Abs. 5 AO durchzuführen (vgl. BFH-Beschluss vom 26.04.2005 I B 159/04, BFH/NV 2005, 1560), da die Feststellungsgrundsätze gleichermaßen für beide Verfahren gelten.

    b) Eine Feststellung nach § 180 Abs. 5 AO kann mit einer Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO verbunden werden, insbesondere wenn dieselben Feststellungsbeteiligten gemeinschaftlich steuerpflichtige und steuerfreie Einkünfte erzielen (BFH-Beschluss vom 26.04.2005 I B 159/04, BFH/NV 2005, 1560).

  • BFH, 10.08.1989 - III R 5/87

    Betriebsprüfung bei einer Personengesellschaft hemmt auch die Verjährung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Das BFH-Urteil III R 5/87 habe zwar ein zweistufiges Feststellungsverfahren für zulässig erachtet, hierfür jedoch keine Begründung geliefert und sei daher in der Literatur auf Ablehnung gestoßen.

    Ist dagegen an einer Personengesellschaft eine andere Personengesellschaft als Gesellschafter beteiligt, ist zwingend ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen (BFH-Urteil vom 10.08.1989 III R 5/87, BStBl II 1990, 38).

  • BFH, 09.07.2003 - I R 5/03

    Mehrstöckige PersG

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Dagegen stärke das BFH-Urteil vom 09.07.2003 (I R 5/03) den Rechtsstandpunkt der Klägerin; dort sei entschieden worden, dass auf Ebene der Untergesellschaft ein Feststellungsverfahren durchzuführen sei.

    Ist eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) als Gesellschafterin und Mitunternehmerin beteiligt, so ist grundsätzlich ein zweistufiges Feststellungsverfahren erforderlich (BFH-Urteile vom 09.07.2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1 undvom 09.08.2006 II R 24/05, BFH/NV 2006, 2315; Söhn, Einheitliche und gesonderte Feststellungen bei "doppelstöckigen Personengesellschaften", StuW 1999, 328 ff).

  • BFH, 13.12.2000 - X R 42/96

    Wiederholung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Infolgedessen bietet ein Grundlagenbescheid, soweit er, bezogen auf seinen verbindlichen Inhalt, für einen Folgebescheid nur als Wiederholung zu werten ist, für dessen Korrektur keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 13.12.2000 X R 42/96, BStBl II 2001, 1155).
  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Für den Adressaten eines vorgezogenen Folgebescheids muss lediglich erkennbar sein, dass eine bestimmte Besteuerungsgrundlage von der Regelung in einem Grundlagenbescheid abhängig ist (BFH-Urteil vom 11.12.1997 III R 14/96, BStBl II 1999, 401).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    So hat der BFH die Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheids in einem Fall angenommen, in dem ein zweiter Einkommensteuerbescheid an denselben Adressaten für dasselbe Jahr erging, ohne dass das Verhältnis zum vorangegangenen Bescheid klargestellt war (BFH-Urteil vom 23.08.2000 X R 27/98, BStBl II 2001, 662).
  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Diesem Gebot wird entsprochen, wenn dem Adressaten aus den Umständen bekannt und erkennbar ist, dass der Ansatz im Vorgriff auf einen noch zu ergehenden Grundlagenbescheid erfolgt (BFH-Urteil vom 19.04.1989 X R 3/86, BStBl II 1989, 596).
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 42/90

    Mitunternehmerschaft als atypische stille Gesellschaft

    Auszug aus FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
    Ein offenkundiger Fehler i.S.d. § 125 Abs. 1 AO liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn das allgemein für die Besteuerung zuständige Finanzamt auch einen Verwaltungsakt erlassen hat, der durch eine Zuständigkeitsverordnung nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG für mehrere Finanzamtsbezirke einem Finanzamt zentral übertragen wurde (BFH-Urteil vom 15.12.1992 VIII R 42/90, BStBl II 1994, 702).
  • BFH, 11.04.1995 - III B 74/92

    Änderung eines Folgeescheids

  • BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

  • BFH, 12.10.1983 - II R 56/81

    Gesellschafterdarlehn - Erwerb - Kommanditanteil

  • BFH, 14.07.1993 - I R 71/92

    Steuerfreistellung der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das einer aktiv

  • BFH, 08.10.1986 - I R 155/84

    Feststellung des Einheitswerts einer inzwischen insolventen GmbH durch

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

  • BFH, 25.04.2001 - I R 80/97

    Auslandsinvestitionsgesetz - Betriebsstätte - Prüfungsanordnung - Außenprüfung -

  • BFH, 29.09.2005 - VIII B 301/04

    Feststellungsverfahren bei verschiedenen aber gesellschaftsrechtlich verbundenen

  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

  • BFH, 18.12.2002 - I R 92/01

    Ermittlung von Betriebsstättengewinnen

  • BFH, 13.06.1984 - III R 131/80

    Einheitswertbescheide müssen die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit erkennen

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 76/97

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

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