Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.12.2012 - I-8 U 27/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Gebührenverzicht, Partnerschaftsgesellschaft, Schadensersatz
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten gegen ein früheres Mitglied wegen des Verzichts auf Gebührenansprüche gegenüber einem Mandanten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Schadensersatzansprüche einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten gegen ein früheres Mitglied wegen des Verzichts auf Gebührenansprüche gegenüber einem Mandanten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Gebührenverzicht ohne Zustimmung der Partner
- haufe.de (Kurzinformation)
Gebührenverzicht eines Anwalts bringt die Partner auf die Palme
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 09.02.2012 - 6 O 32/11
- OLG Hamm, 05.12.2012 - I-8 U 27/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 18.05.2011 - 8 U 173/10
Umfang eines in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Aufrechnungsverbots
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
In einem weiteren Verfahren (8 O 358/09 LG Hagen / 8 U 173/10 OLG Hamm) verlangte die hiesige Klägerin von dem hiesigen Beklagten im Wege der Widerklage Zahlung von 34.590,32 EUR.Zudem habe Rechtsanwalt Y den Beklagten dadurch verunglimpft, dass er während des Berufungsverfahrens 8 U 173/10 OLG Hamm in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer die Geschäftsfähigkeit des Beklagten in Zweifel gezogen habe.
Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 18.05.2011 in der Sache 8 U 173/10 einen Zinsanspruch der hiesigen Klägerin aus Verzug bejaht mit der Begründung, die Klägerin habe den Beklagten mit Fristsetzung zum 04.01.2010 zur Zahlung aufgefordert.
Denn am 18.04.2011 war die Widerklage der hiesigen Klägerin in dem Verfahren 8 U 173/10 spätestens rechtshängig, da an diesem Tag die mündliche Verhandlung vor dem Senat stattgefunden hat, auf deren Grundlage das Senatsurteil vom 18.05.2011 verkündet worden ist.
Der Zulässigkeit des Widerklageantrages zu 1) steht nicht das Senatsurteil vom 18.05.2011 in dem Berufungsverfahren 8 U 173/10 entgegen.
Ob eine Rechtskraftdurchbrechung über § 826 BGB auch deshalb nicht in Betracht kommt, weil das Senatsurteil vom 18.05.2011 in dem Verfahren 8 U 173/10 auf einer nachlässigen Prozessführung durch den hiesigen Beklagten beruhte (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt Zöller-Vollkommer, ZPO, vor § 322 Rn. 74), kann danach dahinstehen.
- BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92
Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Dies ist dann der Fall, wenn ein identischer Streitgegenstand oder das kontradiktorische Gegenteil des Vorprozesses Gegenstand des Zweitprozesses sind (vgl. BGH NJW 1993, 2684 f.). - BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98
Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Dies setzt neben der objektiven Unrichtigkeit des Titels und der Kenntnis der obsiegenden Partei hiervon das Vorliegen besonderer Umstände voraus, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben können und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, so dass es letzterem zuzumuten ist, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition wieder aufzugeben (BGH NJW 1999, 1257 ff.).
- BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05
Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen …
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Hat hingegen die rechtskräftige Entscheidung des Vorprozesses lediglich präjudizielle Wirkung für den Zweitprozess, führt die Rechtskraft des Vorprozesses nicht zur Unzulässigkeit der Klage im Nachfolgeprozess (vgl. BGH NJW 2008, 1227 ff.). - BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Soweit sich der Beklagte auf eine hypothetische Einwilligung seiner Mitgesellschafter in den Gebührenverzicht gegenüber Frau T beruft, steht dies einem ersatzfähigen Schaden der Klägerin ebenfalls nicht entgegen: Der Beklagte stützt sich mit diesem Einwand auf den Grundsatz des rechtmäßigen Alternativverhaltens, wonach Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, nicht ersatzfähig sind, wenn der Schutzzweck der verletzten Norm dies nicht gebietet (vgl. BGH NJW 2012, 2022 ff.; NJW 1993, 520 ff.). - BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95
Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Hierfür reicht es aus, wenn zwischen der Schadensersatzzahlung und der Leistung des Steuerpflichtigen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BGH aaO. und NJW-RR 1998, 803 ff.). - BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99
Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des …
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Eine Schadensersatzleistung stellt zwar grundsätzlich kein umsatzsteuerliches Entgelt dar, so dass Schadensersatz regelmäßig ohne Umsatzsteuer zu leisten ist (BGH NJW 2001, 3535 ff.). - BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: …
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2012 - 8 U 27/12
Soweit sich der Beklagte auf eine hypothetische Einwilligung seiner Mitgesellschafter in den Gebührenverzicht gegenüber Frau T beruft, steht dies einem ersatzfähigen Schaden der Klägerin ebenfalls nicht entgegen: Der Beklagte stützt sich mit diesem Einwand auf den Grundsatz des rechtmäßigen Alternativverhaltens, wonach Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, nicht ersatzfähig sind, wenn der Schutzzweck der verletzten Norm dies nicht gebietet (vgl. BGH NJW 2012, 2022 ff.; NJW 1993, 520 ff.).
- OLG München, 27.01.2016 - 3 U 3468/13
Fehlerhafte Beratung im Rahmen einer Kapitalanlage bei mehrgliedriger stiller …
Die Berufungsführer beziehen sich stattdessen auf die vom OLG Oldenburg (8 U 27/12) in seinem Urteil vom 19.07.2012 und OLG Hamm (Az.: 34 O 84/12) in seinem Urteil vom 27.12.2012 vertretene Auffassung, wonach von einer zweigliedrigen atypisch stillen Gesellschaft auszugehen sei.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-8 U 27/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- LG Duisburg, 14.02.2012 - 4 O 134/08
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-8 U 27/12