Rechtsprechung
   FG Hamburg, 19.03.2003 - I 81/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22630
FG Hamburg, 19.03.2003 - I 81/01 (https://dejure.org/2003,22630)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2003 - I 81/01 (https://dejure.org/2003,22630)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2003 - I 81/01 (https://dejure.org/2003,22630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 44; AO § 347; AO § 350
    Keine Anfechtungsklage bei erstmaliger Ablehnung eines Antrags auf Änderung der Kindergeldfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anfechtungsklage bei erstmaliger Ablehnung eines Antrags auf Änderung der Kindergeldfestsetzung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen gesetzliche Neuregelung des Kindergeldes; Umdeutung in Antrag auf Änderung der Kindergeldfestsetzung durch die Behörde; Erforderlichkeit eines vorherigen Antragsverfahrens; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine mit ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Der zu einer Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung gelangenden Gegenansicht (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149; OLG Köln, Beschlüsse vom 19. März 2010 - Az.: III-1 RVs 48/10 -, Rn. 16, juris, vom 22. Januar 1999, Az.: Ss 616/98, NStZ-RR 2000, 49; OLG Rostock, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - Az.: 1 Ss 253/01 I 81/01 -, Rn. 15 ff. juris; LR-Gössel, § 318 Rdnr. 47), nach der es mit dem Gebot der materiellen Gerechtigkeit nicht vereinbar sei, das Berufungsgericht zu zwingen, seine Entscheidung über die Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten auf einer falschen Grundlage aufzubauen, schließt sich der Senat nicht an.

    Soweit der Senat von der Rechtsauffassung abweicht, die den Beschlüssen des OLG Köln vom 22. Januar 1999 (Az.: Ss 616/98) und vom 19. März 2010 (Az.: III-1 RVs 48/10) sowie des OLG Rostock vom 29. Oktober 2001 (Az.: 1 Ss 253/01 I 81/01) tragend zu Grunde liegt (s.o. unter 1.b.bb.), unterscheiden sich rechtlichen Sachverhalte maßgeblich.

  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

    Für einen durchaus vergleichbaren Sachverhalt (Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung, während die - offenbar nicht ergänzungsfähigen - Feststellungen nur eine solche wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung trugen) ist auch das OLG Rostock (B. v. 29.10.2001 - 1 Ss 253/01 I 81/01 - bei Juris) von einer Unwirksamkeit der Beschränkung ausgegangen (anders aber OLG Karlsruhe B. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - Juris; für Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung OLG Oldenburg B. v. 08.01.2015 - 1 Ss 226/14 - Juris; krit hierzu wiederum HK-StPO- Rautenberg/Reichenbach , 6. Auflage 2018, § 318 Rz. 17).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Dies gilt namentlich dann, wenn der fehlerhafte Schuldspruch im Rahmen der Strafbemessung zu Lasten des Angeklagten einen höheren Strafrahmen vorgibt, als er nach der festgestellten Tat bei zutreffender rechtlicher Wertung zur Anwendung kommt (vgl. SenE v. 22.1.1999 - Ss 616/98 - = NStZ-RR 2000, 49; SenE v. 19.03.2010 - III - 1 RVs 48/10 - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.07.1996 - Ss 126/94 - = NStZ 1997, 149; OLG Rostock, Beschl. v. 29.10.2001 - 1 Ss 253/01 I 81/01 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 318 Rn. 17; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 47; Eschelbach in BeckOK, StPO, 47. Ed., § 318 Rn. 19; a. A., dagegen OLG Hamburg, Beschl. v. 29.07.2019 - 2 Rev 26/19 - juris; KG Beschl. v. 26.08.2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - = StV 2014, 78; Quentin in Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl. § 318 Rn. 53; zweifelnd Paul in Karlsruher Kommentar, StPO, 9. Aufl., § 318 Rn. 7a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht