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FG Hamburg, 25.11.1996 - I 98/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.11.1996 - I 98/96
- BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.03.1986 - I R 28/81
Versagung rechtlichen Gehörs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.10.1990 - 8 AS 1/90
Wiederaufnahme; fehlende Postulationsfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54
Schriftliches Verfahren nach Verhandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90
- Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.04.1990 - III R 62/89
Zum Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.12.1992 - II R 112/91
Rüge bei Urteil im schriftlichen Verfahren ohne Verzichtserklärung durch beide …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95
Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.07.1990 - I R 12/90
Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
Senatszuständigkeit bei Wiederaufnahmeverfahren
Die Nichtigkeitsklagen hat das FG, jeweils in voller Senatsbesetzung, durch Urteile vom 25. November 1996 I 97/96 und I 98/96 --letzteres veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 628-- abgewiesen und hierzu im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Klagen seien zwar zulässig, aber unbegründet. - BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines …
Die Nichtigkeitsklagen hat das FG, jeweils in voller Senatsbesetzung, durch Urteile vom 25. November 1996 I 97/96 und I 98/96 --letzteres veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 628-- abgewiesen und hierzu im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Klagen seien zwar zulässig, aber unbegründet.