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   FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01   

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https://dejure.org/2007,23786
FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01 (https://dejure.org/2007,23786)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27.02.2007 - I 983/01 (https://dejure.org/2007,23786)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - I 983/01 (https://dejure.org/2007,23786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen nachträglicher Anschaffungskosten bei Einbringung einer ausstehenden Stammeinlage für einen Mitgesellschafter i.R.e. Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen einer GmbH; Berücksichtigung der Zahlungen auf eine noch ausstehende Stammeinlage eines ...

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 4

  • Justiz Thüringen

    § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997, § 17 Abs 4 EStG 1997
    (Haftungsinanspruchnahme für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters im Gesamtvollstreckungsverfahren keine nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile durch auf gesellschaftsvertraglicher Haftung beruhende Zahlung für noch ausstehende Stammeinlage eines Mitgesellschafters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungen auf die offene Stammeinlage eines Mitgesellschafters führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • BFH - IX R 101/07
  • FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1072
  • EFG 2008, 536
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83

    Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den

    Auszug aus FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01
    Denn hier berücksichtigt die Rechtsprechung solche Zahlungen nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten, wenn die Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der GmbH durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, und die Rückgriffsforderung gegen diese wertlos geworden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83, BStBl II 1985, 320, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.1989 - VIII R 329/84

    Berücksichtigung von Aufwendungen der GmbH für den Erwerb der Anteile eines

    Auszug aus FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01
    Er hat als Gesellschafter wirtschaftlich nichts dazu erlangt (BFH-Urteil vom 18. April 1989 - VIII R 329/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1990, 27).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01
    Als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG kommen nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als Nachschüsse (§§ 26 ff. GmbHG) oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch sonstige durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Aufwendungen des Anteilseigners, sofern diese nicht den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder den Veräußerungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG zuzuordnen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. April 1998, VIII R 21/94 Bundessteuerblatt Teil 2 - BStBl II - 1998, 660 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dabei jedoch nur dann vor, wenn im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft die Inanspruchnahme und die Uneinbringlichkeit der Rückgriffsforderung so wahrscheinlich ist, dass ein Nichtgesellschafter bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns die Bürgschaft nicht übernommen hätte und die Bürgschaft somit Eigenkapital ersetzenden Charakter hat (BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922.) .Dies Voraussetzung ist im Streitfall aber gerade nicht erfüllt, denn zum Zeitpunkt des Eingehens der Haftungsverpflichtung mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags konnte der Kläger nicht damit rechnen, dass er aus dieser vertraglich vereinbarten Haftungsverpflichtung in Anspruch genommen wird.
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