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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1971 - I A 1183/69 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 1971 - I A 1183/69 (https://dejure.org/1971,8646)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93
Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses
In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, daß die Vereinbarung eines zivilrechtlich ausgestalteten Beschäftigungsverhältnisses mit einem Beamten jedenfalls dann rechtswirksam ist, wenn es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Nebenbeschäftigung handelt, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört (OVG Münster, Urteil vom 6. Dezember 1971 - I A 1183/69 - DÖD 1972, 96), wenn die übernommene Arbeitspflicht den Beamten nicht über Gebühr in Anspruch nimmt, so daß er seinem Amt gerecht werden kann (…BAG Urteil vom 21. August 1961, aaO). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2008 - 2 Ta 244/07
Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Kirchenbeamter
Desweiteren hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 534/93 - darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung es anerkannt ist, dass die Vereinbarung eines zivilrechtlich ausgestalteten Beschäftigungsverhältnisses mit einem Beamten jedenfalls dann rechtsunwirksam ist, wenn es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Nebenbeschäftigung handelt, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört (vgl. OVG Münster Urteil vom 06.12.1971 I A 1183/69- DÖD 1972, 96), wenn die übernommene Arbeitspflicht des Beamten ihm nicht über Gebühren in Anspruch nimmt, sodass er seinem Amt gerecht werden kann. - BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 Der Beamte kann für eine Beschäftigung, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört, auch in einem weiteren, arbeitsrechtlich ausgestalteten Rechtsverhältnis zu seinem Dienstherrn stehen (OVG Münster Urteil vom 06.12.1971 - I A 1183/69 - OVGE NW 27, 205 equals DöD 1972, 69 equals ZBR 1972, 125, 126; ebenso BAG Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 534/93 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 2 Sa 647/07
Zu den Voraussetzungen der Doppelstellung als Arbeitnehmer und Kirchenbeamter
Desweiteren hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 534/93 - darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung es anerkannt ist, dass die Vereinbarung eines zivilrechtlich ausgestalteten Beschäftigungsverhältnisses mit einem Beamten jedenfalls dann rechtsunwirksam ist, wenn es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Nebenbeschäftigung handelt, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört (vgl. OVG Münster Urteil vom 06.12.1971 I A 1183/69- DÖD 1972, 96), wenn die übernommene Arbeitspflicht des Beamten ihm nicht über Gebühren in Anspruch nimmt, sodass er seinem Amt gerecht werden kann.