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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1963 - I A 145/62   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1963 - I A 145/62 (https://dejure.org/1963,10210)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.1963 - I A 145/62 (https://dejure.org/1963,10210)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 1963 - I A 145/62 (https://dejure.org/1963,10210)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße wird traditionell als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs angesehen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357), die mit seiner Wegeunterhaltungspflicht korrespondierte (Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass das Recht des privaten Grundstückseigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 aaO; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963, aaO; Meck.-Vorp. OVG, Beschl. v. 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris Rn. 10; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

    Die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße wird traditionell als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs angesehen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357), die mit seiner Wegeunterhaltungspflicht korrespondierte (Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass das Recht des privaten Grundstückseigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 aaO; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963, aaO; Meck.-Vorp. OVG, Beschl. v. 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris Rn. 10; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 7 LA 179/12

    Anspruch auf die Beseitigung eines die Zugänglichkeit eines Grundstücks von und

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Recht des privaten Grundeigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357; Meck.-Vorp.
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