Rechtsprechung
RFH, 11.08.1926 - I A 147/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 25.06.1957 - I 22/55 U
Rechtmäßigkeit der Annahme eines Organverhältnisses unmittelbar zu einer Vielzahl …
Grundlegend hat sich der Reichsfinanzhof mit dem Problem des Angestelltenverhältnisses als Unterlage für ein Organverhältnis in der Entscheidung I A 147/26 vom 11. August 1926, Slg. Bd. 19 S. 267, befaßt und hierbei im einzelnen folgendes ausgeführt:.In der Entscheidung I A 641/29 vom 18. September 1930, RStBl 1930 S. 714, werden die Grundsätze der Entscheidung des Reichsfinanzhofs I A 147/26 über die Möglichkeit von Dienstverhältnissen eines Organs zu einer Mehrheit von Dienstherren wiederholt.
In der Entscheidung I A 147/26 vom 11. August 1926 hat er ausgeführt, daß regelmäßig ein selbständiger Geschäftsbetrieb der juristischen Person anzunehmen sei, wenn sie für mehrere nicht zu einer Gesellschaft zusammengeschlossene Unternehmer tätig werde.
Wie aus der Entscheidung I A 147/26 vom 11. August 1926, Slg. Bd. 19 S. 267, herauszulesen sei, brauche die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bei einer Mehrheit von selbständigen Dienstherren nur die Aufgabe zu erfüllen, die Dienstherren zu einer gleichmäßigen Behandlung der Organgesellschaft zu nötigen.
- FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 3815/01
Verfahren
Die sogenannte Mehrmütterorganschaft hatte sich ursprünglich als Gebilde der Rechtspraxis entwickelt und ist auf ein Urteil des RFH aus dem Jahre 1926 zurückzuführen (RFH v. 11.08.1926, I A 147/26).