Rechtsprechung
   RFH, 02.03.1937 - I A 305/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,258
RFH, 02.03.1937 - I A 305/36 (https://dejure.org/1937,258)
RFH, Entscheidung vom 02.03.1937 - I A 305/36 (https://dejure.org/1937,258)
RFH, Entscheidung vom 02. März 1937 - I A 305/36 (https://dejure.org/1937,258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 11/01

    Steuerfreier Sanierungsgewinn nach § 3 Nr. 66 EStG a.F. bei einer

    Es ist dann lediglich anhand anderer Indizien zu prüfen, ob dem Schulderlass die Absicht zugrunde gelegen hat, den Schuldner vor dem Zusammenbruch zu bewahren (Urteil des Reichfinanzhofs --RFH-- vom 2. März 1937 I A 305/36, RFHE 41, 111, RStBl 1937, 626; BFH-Urteil in BFHE 132, 72, BStBl II 1981, 181).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 64/85

    1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung

    Das FG hat das Vorliegen der Sanierungsabsicht zu Recht mit dem Hinweis bejaht, daß bei einem gemeinschaftlichen Erlaß mehrerer Gläubiger in der Regel die Sanierungsabsicht unterstellt werden kann (RFH-Urteil vom 2. März 1937 I A 305/36, RStBl 1937, 626).
  • BFH, 26.11.1980 - I R 52/77

    Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten

    Erläßt jedoch nur ein Gläubiger seine Forderung, so muß die Sanierungsabsicht besonders dargelegt und geprüft werden (RFH-Urteil vom 2. März 1937 I A 305/36, RFHE 41, 111, RStBl 1937, 626).
  • BFH, 25.02.1972 - VIII R 30/66

    Voraussetzungen für steuerfreien Sanierungsgewinn

    Der RFH habe in seinem Urteil I A 305/36 vom 2. März 1937 (RStBl 1937, 626) ausgeführt, daß die Absicht der Gläubiger sein könne, die Gesundung des Unternehmens herbeizuführen oder dieses vor dem Zusammenbruch zu bewahren.

    In dem Urteil des RFH I A 305/36 (a. a. O.), auf das sich der Steuerpflichtige zur Stützung seiner Ansicht beruft, ist klar ausgesprochen, daß der Schulderlaß geeignet sein müsse, das sanierungsbedürftige Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen.

  • FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich

    Werden Schulden von einem oder einzelnen Gläubigern ganz oder zum Teil erlassen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob dem Schuldenerlass die Absicht der Gläubiger zugrunde gelegen hat, die Gesundung der Gesellschaft herbeizuführen oder diese vor dem Zusammenbruch zu bewahren (Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 2. März 1937, I A 305/36, Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des RFH - RFHE - 41, 111, 112 f.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2009 - 5 K 1494/06

    Sanierungsgewinn: keine Steuerbefreiung für Teilerlass bei fehlender

    Es ist dann lediglich anhand anderer Indizien zu prüfen, ob dem Schulderlass die Absicht zugrunde gelegen hat, den Schuldner vor dem Zusammenbruch zu bewahren (BFH-Urteile vom 16. Mai 2002, IV R 11/01, BStBl II 2002, 854 und Urteil des RFH vom 2. März 1937, I A 305/36, RStBl 1937, 626).
  • BFH, 22.04.1964 - I 62/61 U

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Gewährung von Vorteilen einer

    Unter einer Sanierung sind Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind, ein Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Urteile des Reichsfinanzhofs I A 168/36 vom 3. Juli 1936, Steuer und Wirtschaft 1936 Nr. 378; I A 305/36 vom 2. März 1937, RStBl 1937 S. 626; Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 359/60 S vom 25. Oktober 1963, Slg. Bd. 78 S. 308).
  • FG München, 07.03.1996 - 11 K 430/93

    Beurteilung eines durch einen Schulderlass begründeten Gewinn als steuerfreier

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht