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   BVerwG, 28.02.1978 - I A 9.72   

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BVerwG, 28.02.1978 - I A 9.72 (https://dejure.org/1978,2279)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1978 - I A 9.72 (https://dejure.org/1978,2279)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1978 - I A 9.72 (https://dejure.org/1978,2279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1978 - I A 9.72
    (Vergleiche BVerwG, 25.01.1978, I A 3.76, BVerwGE 55, 175).
  • BVerwG, 02.07.1974 - I A 11.72

    Rechtsmittel

    Die verbotene Vereinigung hat Anfechtungsklage gegen die Verbotsverfügung in der dem erkennenden Senat vorliegenden Sache BVerwG I A 9.72 erhoben.

    Über die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit des Vereinsverbotes des BMI ist in dem von der G. beim Bundesverwaltungsgericht gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO anhängig gemachten Verfahren BVerwG I A 9.72 zu entscheiden.

    Wenn die Klägerin zu 1) dagegen eine Teilorganisation der verbotenen G. sein sollte, fehlte es den Klägerin an einen berechtigten Interesse an der begehrten Feststellung deshalb, weil über die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung des Bill in dem Verfahren BVerwG I A 9.72 zu entscheiden ist.

    Diesem Erfordernis genügt die erwähnte Anfechtungsklage der GUPA in dem Verfahren BVerwG I A 9.72.

    Wenn die Klägerin zu 1) dagegen eine Teilorganisation der G. sein sollte, würde das Verbot der Klägerin zu 1) im Rahmen der Anfechtungsklage der GUPA gegen die Verbotsverfügung des BMI in dem Verfahren BVerwG I A 9.72 und der beim Oberverwaltungsgericht Berlin erhobenen Klage der Kläger gegen den Ausdehnungsbeschluß des Senats von Berlin gerichtlich überprüft.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein auf einen oder mehrere dieser Gründe zu stützendes Verbot dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978 - I A 3.76 -, BVerwGE 55, 175, Juris Rn. 37 f.; Urt. v. 28.02.1978 - I A 9.72 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2, Juris Rn. 49; Grundmann, Das fast vergessene öffentliche Vereinsrecht , Baden-Baden 1999, S. 110).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein auf einen oder mehrere dieser Gründe zu stützendes Verbot dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978 - I A 3.76 -, BVerwGE 55, 175, Juris Rn. 37 f.; Urt. v. 28.02.1978 - I A 9.72 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2, Juris Rn. 49; Grundmann, Das fast vergessene öffentliche Vereinsrecht , Baden-Baden 1999, S. 110).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein auf einen oder mehrere dieser Gründe zu stützendes Verbot dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978 - I A 3.76 -, BVerwGE 55, 175, Juris Rn. 37 f.; Urt. v. 28.02.1978 - I A 9.72 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2, Juris Rn. 49; Grundmann, Das fast vergessene öffentliche Vereinsrecht , Baden-Baden 1999, S. 110).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

    Das Berufungsgericht hat im Anschluß an die Verbotsverfügung des Bundesministers des Innern vom 3. Oktober 1972 und das die Klage gegen diese Verbotsverfügung abweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1978 - BVerwG 1 A 9.72 - (vgl. Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2) festgestellt, die GUPA habe sich auch in Deutschland zu Gewalt und Terror als Mittel der von ihr verfolgten Politik bekannt; sie habe sich nicht darauf beschränkt, die Tötung von "Agenten" und "Verrätern" zu rechtfertigen, sondern ziele darüber hinaus auf die Unterstützung von Gewalttaten, die sich unmittelbar gegen Gruppen von Zivilpersonen richteten, die mehr oder minder zufällig in die Gewalt von Terroristen geraten seien und von diesen unter Todesdrohungen als Mittel zur Erpressung benutzt oder ohne irgendeinen von ihnen gesetzten Anlaß oder Grund ausschließlich in der Absicht getötet würden, dadurch bei Dritten Angst, Schrecken und Einschüchterung hervorzurufen.

    Das Berufungsgericht zieht hieraus mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1978 (a.a.O.) den Schluß, es bestehe die Gefahr, daß die GUPA "bei gegebener Möglichkeit und Gelegenheit den Tätern von Terroranschlägen innerhalb des Geltungsbereichs des Vereinsgesetzes durch ihre Funktionäre oder Mitglieder tatkräftig - z.B. durch Geldspenden, durch Gewährung von Unterkunft, durch Kurierdienste und ähnliches - Hilfe leisten oder sie nach vollbrachter Tat begünstigen wird".

  • VG Berlin, 31.01.1979 - I A 397.78

    Die Zimbabwe African National Union (ZANU); Sammlung zur Beschaffung

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