Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1990 - I ARZ 152/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,12855
BGH, 08.03.1990 - I ARZ 152/90 (https://dejure.org/1990,12855)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1990 - I ARZ 152/90 (https://dejure.org/1990,12855)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1990 - I ARZ 152/90 (https://dejure.org/1990,12855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,12855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 57/04

    Neufestsetzung des pfändbaren teils der Bezüge in der Unterhaltsvollstreckung

    b) Da das Abänderungsverfahren nach § 850g Satz 1 ZPO kein neues Vollstreckungsverfahren einleitet, sondern das alte Verfahren fortsetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 8. März 1990 - I ARZ 152/90, Rpfleger 1990, 308), führt die in einem vorangegangenen Beschwerdeverfahren erlassene Entscheidung über den dem Schuldner pfändungsfrei zu belassenden Betrag grundsätzlich zur Innenbindung der Gerichte entsprechend § 318 ZPO.
  • OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10

    Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim

    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2004 - 15 AR 24/04

    Zwangsvollstreckung: Örtliche Zuständigkeit für den isolierten Antrag auf

    Zum selben Vollstreckungsverfahren (mit fortdauernder Zuständigkeit) gehören insbesondere die gerichtlichen Maßnahmen nach einem Rechtsbehelf eines Verfahrensbeteiligten (Münzberg a.a.O.) sowie nachträgliche Änderungen einer vorausgegangenen Entscheidung des Vollstreckungsgerichts (vgl. zu § 850 f ZPO bzw. § 850 g ZPO, OLG München, JurBüro 1985, 945 und BGH, Rpfleger 1990, 308).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht