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   BFH, 22.09.2015 - I B 1/15   

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https://dejure.org/2015,41743
BFH, 22.09.2015 - I B 1/15 (https://dejure.org/2015,41743)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2015 - I B 1/15 (https://dejure.org/2015,41743)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2015 - I B 1/15 (https://dejure.org/2015,41743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Abzugsverbot für Geschenke - konkrete Gegenleistung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, KStG § 8 Abs 1
    Abzugsverbot für Geschenke - konkrete Gegenleistung

  • Bundesfinanzhof

    Abzugsverbot für Geschenke - konkrete Gegenleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 8 Abs 1 KStG 2002
    Abzugsverbot für Geschenke - konkrete Gegenleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Kfz-Werkstatt mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • rewis.io

    Abzugsverbot für Geschenke - konkrete Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Kfz-Werkstatt mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG bei sog. Zweckgeschenke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.10.2010 - I R 99/09

    Zugaben als abzugsfähige Betriebsausgaben - Abgrenzung zu Geschenken -

    Auszug aus BFH, 22.09.2015 - I B 1/15
    Die Klägerin hat hierbei nicht beachtet, dass die Ansicht des FG auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beruht, nach der zu den Geschenken i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (2002) auch Zuwendungen (sog. Zweckgeschenke) gehören, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung verknüpft sind und mit denen der Geber nur allgemein das im betrieblichen Interesse liegende Wohlwollen des Bedachten erringen möchte (Senatsurteil vom 12. Oktober 2010 I R 99/09, BFH/NV 2011, 650, m.w.N.).
  • FG Münster, 09.11.2017 - 13 K 3518/15

    Jubiläumsfeier: Abzugsfähige Betriebsausgabe ja oder nein?

    Zu den Geschenken i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören hingegen auch Zuwendungen (sog. Zweckgeschenke), die nicht mit einer konkreten Gegenleistung verknüpft sind und mit denen der Geber nur allgemein das im betrieblichen Interesse liegende Wohlwollen des Bedachten erringen möchte (BFH-Urteil vom 12.10.2010 I R 99/09, BFH/NV 2011, 650, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.9.2015 I B 1/15, BFH/NV 2016, 384).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15

    Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer -

    An der Unentgeltlichkeit in diesem Sinne fehlt es bei Zugaben (BFH, Urteil vom 12.10.2010 I R 99/09, BFH/NV 2011, 650), nicht jedoch bei sog. Zweckgeschenken, also Zuwendungen, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung verknüpft sind und mit denen der Geber nur allgemein das im betrieblichen Interesse liegende Wohlwollen des Bedachten erringen möchte (BFH, Urteil vom 12.10.2010 I R 99/09, BFH/NV 2011, 650; Beschluss vom 22.09.2015 I B 1/15, BFH/NV 2016, 384).
  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 2370/17

    Vorliegen von nicht abzugsfähigen Aufwendungen als Geschenke und

    Geht mithin nur eine Partei von der Entgeltlichkeit der Zuwendung aus, so handelt es sich nicht um ein Geschenk (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juni 1993 - I R 14/93 -, BFHE 171, 521, BStBl. II 1993, 806; EStH 4.10 Abs. 2-4 "Geschenk"; H/H/R § 4 Rz. 115) Auch allgemeine Zweckgeschenke gehören zu den Geschenken i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (BFH, Beschluss vom 22. September 2015 - I B 1/15, BFH/NV 16, 384).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 - 8 K 8008/19

    Überlassung von Ferienwohnungen an der Ostsee durch einen Lohnsteuerhilfeverein

    Der BFH hat jüngst an dieser Rechtsprechung festgehalten (BFH, Beschluss vom 22. September 2015, I B 1/15, BFH/NV 2016, 384).
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