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   BFH, 15.05.2007 - I B 10/07   

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https://dejure.org/2007,5891
BFH, 15.05.2007 - I B 10/07 (https://dejure.org/2007,5891)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2007 - I B 10/07 (https://dejure.org/2007,5891)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - I B 10/07 (https://dejure.org/2007,5891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 171 Abs. 4; ; AO § 171 Abs. 4 Satz 1; ; AO § 197 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsverjährung; Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung einer Außenprüfung für solche Steuern, für die bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.04.2003 - IV R 30/01

    Ablaufhemmung bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - I B 10/07
    Ist ein solcher Verwaltungsakt --etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit-- rechtswidrig, gilt die Anfechtung der Prüfungsanordnung und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteil vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827).

    Da das FG die Prüfungsanordnung --anders als im BFH-Urteil in BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827-- für grundsätzlich rechtmäßig erachtet hat, kann der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch nicht ausnahmsweise als Umstand beurteilt werden, den die Finanzbehörde zu vertreten hat.

  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85

    Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - I B 10/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, eine Prüfung für solche Steuern anzuordnen, für die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, weil sich die Frage der Verjährung vielfach erst nach der Klärung des Sachverhalts durch die Außenprüfung zuverlässig beantworten lässt (BFH-Urteil vom 23. Juni 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433).
  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - I B 10/07
    Ferner hat der BFH entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung das Begehren einschließt, den Beginn der Prüfung hinauszuschieben, und daher einem Antrag i.S. von § 197 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) gleichzustellen ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 258/84

    Anordnung, sich für Ermittlungsmaßnahmen hinsichtlich einer Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 15.05.2007 - I B 10/07
    Anders verhält es sich nur, wenn der Eintritt der Festsetzungsverjährung auf der Hand liegt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Festsetzungsfrist ausnahmsweise noch nicht abgelaufen sein könnte (BFH-Urteil vom 3. Juli 1986 IV R 258/84, BFH/NV 1987, 685).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    Dies gilt jedoch nur, wenn der Verwaltungsakt, mit dem der Prüfungsbeginn festgesetzt wurde, rechtmäßig war (BFH-Entscheidungen vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 88/07

    Beginn der Betriebsprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist und bei Ausspruch

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827 ; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 87/07

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund Handlungen des Außenprüfers bzw.

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827 [BFH 10.04.2003 - IV R 30/01]; BFH Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 92/07

    Beginn der Betriebsprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist und bei Ausspruch

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827 ; BFH Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Anders verhält es sich nur, wenn der Eintritt der Verjährung auf der Hand liegt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Frist für die Festsetzung oder Feststellung ausnahmsweise noch nicht abgelaufen sein könnte (BFH-Urteil vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827, unter 1. der Gründe; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 90/07

    Beginn der Außenprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist - Hemmung des Ablaufs der

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 93/07

    Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2010 - 4 K 1511/09

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Vorbereitungsfrist für eine

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 94/07

    Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; BFHBeschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 89/07

    Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem

    Ist ein solcher Verwaltungsakt jedoch - etwa wegen der Kürze der zwischen dem Prüfungsbeginn und seiner Bekanntgabe liegenden Zeit - rechtswidrig, gelten die Anfechtung der PA und der Antrag auf AdV nicht zugleich auch als Antrag auf Terminsverschiebung (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483 und vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

    Andernfalls könnte das Finanzamt den Eintritt der Festsetzungsverjährung dadurch verhindern, dass es wenige Tage vor Jahresende eine PA erlässt und diese mit einer rechtswidrigen Terminsbestimmung verbindet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).

  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 43/05

    Erfordernis eines Antrages bei der Ablaufhemmung nach § 117 Abs. 4 Abgabenordnung

  • FG Münster, 26.03.2010 - 4 K 3303/08

    Voraussetzungen für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs.

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 K 576/10

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch AdV-Antrag gegen

  • BFH, 25.02.2015 - I B 66/14

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 27/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

  • BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

  • BFH, 03.03.2009 - IV S 13/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

  • FG München, 11.02.2009 - 8 K 2914/08

    Bezeichnung einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft; Rechtsnatur

  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

  • FG Nürnberg, 24.02.2022 - 6 K 1104/21

    Abgewiesene Klage im Streit um Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

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