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   BFH, 09.07.2012 - I B 11/12   

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https://dejure.org/2012,22162
BFH, 09.07.2012 - I B 11/12 (https://dejure.org/2012,22162)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2012 - I B 11/12 (https://dejure.org/2012,22162)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - I B 11/12 (https://dejure.org/2012,22162)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anlaufhemmung bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung - Zweck des gesetzlichen Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift

  • openjur.de

    Anlaufhemmung bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung; Zweck des gesetzlichen Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, AO § 150 Abs 3 S 1, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1
    Anlaufhemmung bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung - Zweck des gesetzlichen Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift

  • Bundesfinanzhof

    Anlaufhemmung bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung - Zweck des gesetzlichen Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 150 Abs 3 S 1 AO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO
    Anlaufhemmung bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung - Zweck des gesetzlichen Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift

  • IWW
  • rewis.io

    Anlaufhemmung bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung - Zweck des gesetzlichen Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Beendigung der Anlaufhemmung durch Abgabe einer Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Fristenlauf nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bei Abgabe einer nicht wirksam unterzeichneten Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung der Anlaufhemmung durch Abgabe einer Steuererklärung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Festsetzungsverjährung bei falschem Unterzeichner in der Steuererklärung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Festsetzungsverjährung
    Beginn der Festsetzungsfrist
    Anlaufhemmung
    Steuererklärung
    Unterschrift

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 09.07.2012 - I B 11/12
    a) Der Rechtsprechung des BFH lässt sich mit ausreichender Klarheit entnehmen, dass das Ende der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO vor dem gesetzlich fixierten spätesten Zeitpunkt nur dann eintritt, wenn eine formell rechtswirksame Steuererklärung eingereicht wird (z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1997 VI R 45/97, BFHE 184, 381, BStBl II 1998, 54; vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).

    Durch die auf dem Erklärungsvordruck geleistete Unterschrift soll sichergestellt werden, dass er sich über die Lückenlosigkeit und die Richtigkeit der ggf. von einer dritten Person, insbesondere einem steuerlichen Berater, vorgenommenen Eintragungen und den Umfang der im Vordruck vorgesehenen Angaben vergewissern konnte und dass ihm zugleich die Bedeutung seiner Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst werden konnte (BFH-Urteil in BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).

    Insbesondere kann aus dieser Entscheidung nicht hergeleitet werden, dass auf jedwede Versicherung der wahrheitsgemäßen Erstellung einer Erklärung (durch den Steuerpflichtigen bzw. ein zur Vertretung berechtigtes Organ) ohne Weiteres verzichtet werden könnte, wenn das FA in einer Steuerveranlagung den Angaben in einer solchen --nicht wirksam unterzeichneten-- Steuererklärung gefolgt ist (s. z.B. BFH-Urteil in BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).

    Auf die Frage, ob ein Veranlagungssachbearbeiter Unterschriften überprüfen muss und inwieweit das gerade bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften auf der Grundlage der Handelsregisterauszüge möglich ist, kommt es nicht an (z.B. BFH-Urteil in BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).

  • BFH, 08.03.1979 - IV R 75/76

    Einkommensteuererklärung - Steuererklärung - Zahlungsaufforderung -

    Auszug aus BFH, 09.07.2012 - I B 11/12
    b) Der BFH hat im Urteil vom 8. März 1979 IV R 75/76 (BFHE 127, 497, BStBl II 1979, 501) für die Anwendung des § 145 Abs. 2 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) --RAO--, der Vorläufervorschrift zu § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, die Unterschrift eines Dritten ausreichen lassen (s.a. den BFH-Beschluss vom 10. November 2002 V B 190/01, BFH/NV 2003, 292).

    Wenn der ehemalige Vermögensverwalter und jetzige Testamentsvollstrecker eines Erblassers die für die Erben als Gesamtrechtsnachfolger erstellte Steuererklärung unterzeichnet (so der Sachverhalt des Urteils in BFHE 127, 497, BStBl II 1979, 501), ist dieser Entscheidung zufolge nach dem Zweck des § 145 Abs. 2 Nr. 1 RAO ein Hinausschieben der Verjährung um drei Jahre nicht erforderlich, wenn das FA durch das Einreichen einer Steuererklärung in die Lage versetzt wird, die Veranlagung gegenüber dem Steuerschuldner durchzuführen.

  • BFH, 07.11.1997 - VI R 45/97

    Eigenhändigkeit der Unterschrift

    Auszug aus BFH, 09.07.2012 - I B 11/12
    a) Der Rechtsprechung des BFH lässt sich mit ausreichender Klarheit entnehmen, dass das Ende der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO vor dem gesetzlich fixierten spätesten Zeitpunkt nur dann eintritt, wenn eine formell rechtswirksame Steuererklärung eingereicht wird (z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1997 VI R 45/97, BFHE 184, 381, BStBl II 1998, 54; vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).
  • BFH, 10.11.2002 - V B 190/01

    Festsetzungsfrist; Einreichung der Steuererklärung durch einen Dritten

    Auszug aus BFH, 09.07.2012 - I B 11/12
    b) Der BFH hat im Urteil vom 8. März 1979 IV R 75/76 (BFHE 127, 497, BStBl II 1979, 501) für die Anwendung des § 145 Abs. 2 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) --RAO--, der Vorläufervorschrift zu § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, die Unterschrift eines Dritten ausreichen lassen (s.a. den BFH-Beschluss vom 10. November 2002 V B 190/01, BFH/NV 2003, 292).
  • FG München, 12.12.2011 - 7 K 730/10

    Unwirksamkeit einer vom Prokuristen einer GmbH unterschriebenen Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 09.07.2012 - I B 11/12
    Gegen den Änderungsbescheid erhob die Klägerin Klage, die erfolglos blieb (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 12. Dezember 2011  7 K 730/10).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Steuerpflichtigen die Bedeutung seiner Steuererklärung als Wissenserklärung bewusstmachen (BFH, Urteile vom 11. April 2018 - X R 39/16 Rn. 45; vom 8. Oktober 2014 - VI R 82/13 Rn. 14, 17, BFHE 247, 402, 403 f., 405 f. und vom 14. Januar 1998 - X R 84/95 Rn. 17, BFHE 185, 111, 114 f.; Beschluss vom 9. Juli 2012 - I B 11/12 Rn. 8).
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