Rechtsprechung
BFH, 13.03.1997 - I B 124/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Fehlende Buchung des Geschäftsführergehalts als vGA
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.10.1987 - I R 110/83
Zur Frage der von vornherein klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen …
Auszug aus BFH, 13.03.1997 - I B 124/96
Die Klägerin zitiert das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Oktober 1987 I R 110/83 (BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301) und den BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 I B 54/93 (…BFH/NV 1994, 345).Ungewöhnliche Verzögerungen bei der Auszahlung können aber den Schluß zulassen, daß das Vereinbarte nicht ernsthaft gelten soll." Ähnlich heißt es in BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301, 303: "Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tatsächlichen Durchführung -- was die Regel sein wird -- darauf schließen läßt, daß die von vornherein abgeschlossene Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung des Gesellschafters verdecken soll." Von diesen Rechtssätzen ist das Finanzgericht (FG) nicht abgewichen.
- BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafters (§ 20 EStG )
Auszug aus BFH, 13.03.1997 - I B 124/96
Die Klägerin zitiert das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Oktober 1987 I R 110/83 (BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301) und den BFH-Beschluß vom 28. Juli 1993 I B 54/93 (BFH/NV 1994, 345).
- BFH, 17.01.2018 - I R 74/15
Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA
Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Gesamtwürdigung der Abrede und ihrer tatsächlichen Handhabung; auch können die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergänzend heranzuziehen sein (Senatsurteile vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301; vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851; s.a. Senatsbeschluss vom 13. März 1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712). - BFH, 29.04.2004 - V B 43/03
Grundsätzliche Bedeutung
Zweifelhaft ist schon, ob die Klägerin damit eine im Allgemeininteresse klärungsbedürftige Rechtsfrage formuliert hat, denn für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an, die das FG als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712;… vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191). - BFH, 18.08.2003 - IX B 49/03
NZB: Berücksichtigung des Beteiligten-Vorbringens
Denn für die Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob "ein Vermerk des Vermieters auf seinem Exemplar des Mietvertrages ... zivil- und steuerrechtliche Wirkung entfalten" kann, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an, die das FG als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712;… vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191).
- BFH, 23.11.1998 - VII B 215/98
Steuerberatungsgesellschaft; Widerruf der Anerkennung
Auch darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. April 1997 VII R 44/96 (BFH/NV 1997, 712) sinngemäß hingewiesen. - FG Niedersachsen, 10.10.2000 - 6 K 259/98
Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund von nicht als Abzugsbetrag erwähnten …
Ungewöhnliche Verzögerungen bei der Auszahlung können aber den Schluss zulassen, dass das Vereinbarte nicht ernsthaft gelten soll (vgl. BFH-Beschluss vom 13.03.1997 I B 124/96, BFH/NV 1997, 712). - FG München, 01.02.2000 - 7 K 818/98
Verdeckte Gewinnausschüttung im Falle nicht fristgerechter Gehaltszahlungen an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 10.03.1998 - 8 K 963/95
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Unabhängigkeit und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 26.11.1999 - 7 V 4762/99
Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen wegen nicht fristgerechter …
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