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   BFH, 30.03.2011 - I B 136/10   

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https://dejure.org/2011,2402
BFH, 30.03.2011 - I B 136/10 (https://dejure.org/2011,2402)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2011 - I B 136/10 (https://dejure.org/2011,2402)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2011 - I B 136/10 (https://dejure.org/2011,2402)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf ...

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft; Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens; Abgrenzung von Gebühren zu Steuern; Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen; Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf § ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § ... 69 Abs 3, AO § 89 Abs 3, AO § 89 Abs 4, AO § 89 Abs 5, StAuskV § 2 Abs 1, StAuskV § 2 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3, GG Art 108 Abs 5, GKG § 34, GKG § 39 Abs 2, AEAO § 89 Nr 4.2.4
    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf ...

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 FGO, § 89 Abs 3 AO vom 13.12.2006, § 89 Abs 4 AO vom 13.12.2006, § 89 Abs 5 AO vom 13.12.2006
    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf ...

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gebührenerhebung über 91.456,00 € für verbindliche Auskunft gem. § 89 AO ???

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsmäßigkeit der Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck und Wesen der Auskunftsgebühr und des Auskunftsverfahrens - Abgrenzung von Gebühren zu Steuern - Ursachen für die Unübersichtlichkeit der steuerlichen Normen - Verweis des § 89 Abs. 5 AO auf ...

  • beck.de PDF

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) allein bei im Fachschrifttum geäußerten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage des angefochtenen Verwaltungsakts; Prüfung der Beachtlichkeit der im Schrifttum geltend gemachten Gründe durch die zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) allein bei Äußern von Zweifeln im Fachschrifttum an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage des angefochtenen Verwaltungsakts; Prüfung der Beachtlichkeit der im Schrifttum geltend gemachten Gründe durch die zur ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist GG -konform

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte nicht verfassungswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Einsprüche gegen Gebühren für verbindliche Auskünfte erfolglos (FinMin)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Die Erhebung einer Gebühr für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht bei Anträgen auf verbindliche Auskunft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft verfassungskonform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 395
  • NJW 2011, 2752
  • DB 2011, 1035
  • NZG 2011, 1080
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Da es sich bei der Auskunftsgebühr um eine öffentlich-rechtliche Geldleistung handelt, die aus Anlass einer dem jeweiligen Schuldner individuell zuzuordnenden öffentlichen (Dienst-)Leistung hoheitlich auferlegt wird und die jedenfalls auch dazu bestimmt ist, die Kosten dieser Leistung zu decken, handelt es sich dem Typus nach um eine Gebühr (vgl. zur Definition Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. März 2003  2 BvL 9-12/98, BVerfGE 108, 1, m.w.N.).

    Denn zum einen können nach der Rechtsprechung des BVerfG Gebühren nicht deshalb ganz oder teilweise zu Steuern werden, weil sie unzulässig überhöht bemessen sind (BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1).

    b) Die Erhebung von Gebühren bedarf im Hinblick auf die Wahrung der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einer besonderen sachlichen Rechtfertigung; als solche kommen u.a. die Gebührenzwecke der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs in Betracht (BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1; BVerfG-Beschluss vom 7. November 1995  2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93, BVerfGE 93, 319, jeweils m.w.N.).

    Zwar folgt aus dem auf dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) beruhenden Bestimmtheitsgebot, dass der Gesetzgeber Vorschriften so genau zu fassen hat, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist; der Betroffene muss die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung so erkennen können, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1; Senatsurteil vom 18. März 2009 I R 37/08, BFHE 225, 323, jeweils m.w.N.).

    Eine Gebührenbemessung ist verfassungsrechtlich dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1).

    Er darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1).

  • BFH, 18.10.1989 - IV B 149/88

    Zur Frage der gewinnerhöhenden Auflösung einer Verbindlichkeit aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Soweit der Antragsteller dem BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88 (BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71) den Grundsatz entnimmt, unabhängig von der eigenen Beurteilung habe das Gericht bei Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung stets AdV zu gewähren, wenn auf der Grundlage der Auffassung namhafter Autoren im Fachschrifttum die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts zweifelhaft sei, ist dem nicht zu folgen.

    Das zuständige Gericht hat vielmehr --wie es auch der BFH in dem Beschluss in BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71 getan hat--, die im Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen auf ihre inhaltliche Plausibilität zu prüfen und darf die AdV nur gewähren, wenn es nach eigener Beurteilung die geltend gemachten Gründe für nennenswert und beachtlich hält (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1970 II B 58/69, BFHE 98, 17, BStBl II 1970, 333; Gosch in Beermann/Gosch, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 123, 126).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Jedenfalls in den Fällen, in denen es --wie im Streitfall-- tatsächlich zur Erteilung der beantragten Auskunft kommt, hält deshalb auch die Gebührenbemessung auf der Grundlage eines sehr hohen Gegenstandswerts dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleiteten verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzip, nach dem Gebühren in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 7. Februar 1991  2 BvL 24/84, BVerfGE 83, 363; BVerwG-Urteil vom 25. August 1999  8 C 12/98, BVerwGE 109, 272), stand (Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 89 AO Rz 330; a.A. Fatouros, DStZ 2007, 382, 392).
  • BFH, 18.03.2009 - I R 37/08

    Ausnahmsweise steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 4 KStG 2002 -

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Zwar folgt aus dem auf dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) beruhenden Bestimmtheitsgebot, dass der Gesetzgeber Vorschriften so genau zu fassen hat, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist; der Betroffene muss die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung so erkennen können, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1; Senatsurteil vom 18. März 2009 I R 37/08, BFHE 225, 323, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Jedenfalls in den Fällen, in denen es --wie im Streitfall-- tatsächlich zur Erteilung der beantragten Auskunft kommt, hält deshalb auch die Gebührenbemessung auf der Grundlage eines sehr hohen Gegenstandswerts dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleiteten verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzip, nach dem Gebühren in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 7. Februar 1991  2 BvL 24/84, BVerfGE 83, 363; BVerwG-Urteil vom 25. August 1999  8 C 12/98, BVerwGE 109, 272), stand (Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 89 AO Rz 330; a.A. Fatouros, DStZ 2007, 382, 392).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    In erster Linie steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung aufstellen will und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstrebt (BVerfG-Beschlüsse vom 6. Februar 1979  2 BvL 5/76, BVerfGE 50, 217, und vom 10. März 1998  1 BvR 178/97, BVerfGE 97, 332).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    In erster Linie steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung aufstellen will und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstrebt (BVerfG-Beschlüsse vom 6. Februar 1979  2 BvL 5/76, BVerfGE 50, 217, und vom 10. März 1998  1 BvR 178/97, BVerfGE 97, 332).
  • FG Niedersachsen, 24.06.2010 - 6 K 12181/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Der Senat hält nach summarischer Prüfung die in Bezug auf die Bestimmungen des § 89 Abs. 3 bis 5 AO über die Erhebung und die Bemessung der Auskunftsgebühren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für durchschlagend (so auch die bisher einhellige Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. neben dem angefochtenen FG-Beschluss die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008  1 K 46/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1342, und vom 17. März 2010  1 K 661/08, EFG 2010, 1284; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Juni 2010  6 K 12181/08, EFG 2010, 1562; Urteil des FG Münster vom 1. Juli 2010  3 K 722/08 S, EFG 2010, 1973; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Oktober 2010  1 K 282/07, EFG 2010, 2061).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erhebung der Auskunftsgebühr ergibt sich aus Art. 108 Abs. 5 GG als Annex (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 3. März 1994  4 C 1/93, BVerwGE 95, 188) zum Recht, das Verfahren betreffend die Erhebung der Steuern zu regeln.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind u.a. dann zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 722/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

  • FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10

    Höhe der Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2

  • BFH, 17.02.1970 - II B 58/69

    Ernstliche Zweifel - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Gemischter Tausch -

  • FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 661/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte der

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

  • FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07

    Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 46/07

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft

  • BFH, 18.12.2013 - I B 85/13

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. -

    An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Fall der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung (Senatsbeschlüsse vom 26. August 2010 I B 49/10, BFHE 230, 445, BStBl II 2011, 826; vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Fall der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung (Senatsbeschlüsse vom 26. August 2010 I B 49/10, BFHE 230, 445, BStBl II 2011, 826; vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395).
  • BFH, 08.12.2021 - I R 24/19

    Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG /

    Diese wird als Gegenleistung für eine (individuell zuzuordnende) öffentlich-rechtliche Leistung --die Bearbeitung des Antrags auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO durch die Finanzbehörde-- erhoben (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30.03.2011 - I B 136/10, BFHE 232, 395, Rz 14 f.).
  • BFH, 09.03.2016 - I R 66/14

    Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall

    Die Gebührenpflicht, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird (vgl. Senatsurteil vom 30. März 2011 I R 61/10, BFHE 232, 406, BStBl II 2011, 536, sowie Senatsbeschluss vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 2015 IV R 13/12, BFHE 250, 295, BStBl II 2015, 989; kritisch z.B. Roser in Beermann/Gosch, AO § 89 Rz 79), knüpft danach an die Bearbeitung eines Antrags auf verbindliche Auskunft an und trifft den Antragsteller als Gebührenschuldner (vgl. Anwendungserlass zur Abgabenordnung --AEAO-- Nr. 4.1.3 und 4.4.1 zu § 89; Simon, Deutsches Steuerrecht 2007, 557, 558 f., 562; Baum, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach 2, S. 9725, 9728; Fatouros, Deutsche Steuer-Zeitung 2007, 382, 389; Wagner, EFG 2015, 532).
  • FG Münster, 15.02.2012 - 12 K 5002/07

    Gegenstandswert einer verbindlichen Auskunft

    Der BFH, Urteil vom 30.03.2011 - I R 61/10 - BFH/NV 2011, 1045, Rdnr. 8; Beschluss vom 30.03.2011 - I B 136/10 - BFH/NV 2011, 1042 Rdnr. 15, weise darauf hin, dass es für verbindliche Auskünfte und die für sie erhobene Gebühr wesensprägend sei, dass sie nicht verwirklichte Sachverhalte betreffe, deren Verwirklichung unsicher sei.

    Der BFH, in BFH/NV 2011, 1042 Rdnr. 20, betone, dass die Bindungswirkung der Auskunft der Vorteil sei, der die Gebührenerhebung rechtfertige.

    Er ist der Ansicht, dass nach den Entscheidungen des BFH, in BFH/NV 2011, 1042 Rdnr. 26, 30 und in BFH/NV 2011, 1045, Rdnr. 21, 25 die Höhe der Wertgebühr durch den vom Gesetzgeber bei der tatbestandlichen Ausgestaltung verfolgten Gebührenzweck gerechtfertigt sei.

    Dem Umstand, dass der Aufwand für die Bearbeitung eines Antrags nach § 89 Abs. 2 AO regelmäßig geringer ausfallen dürfte als der Aufwand zur Führung eines justizförmlichen (Klage)-Verfahrens, hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er die Kosten auf eine einzige Gebühr beschränkt hat, während im finanzgerichtlichen Verfahren regelmäßig vier Gebühren anfallen (vgl. zum Ganzen: BFH, in BFH/NV 2011, 1042 und 1045).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 5 K 1287/16

    Auskunftsgebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft - Prüfung der

    Zum anderen bestünde die Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft nur zugunsten des Steuerpflichtigen, nicht aber zu seinen Ungunsten (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2011, I B 136/10, a.a.O.).

    39 b) Dass die Auskunftsgebühr verfassungsgemäß ist, hat der BFH mit Urteil und Beschluss vom 30. März 2011 entschieden und mit Urteil vom 22. April 2015 nochmals bestätigt ((BFH-Urteil vom 30. März 2011, I R 61/10, BStBl II 2011, 536; BFH-Beschluss vom 30. März 2011, I B 136/10, BFH/NV 2011, 1042 und BFH-Urteil vom 22. April 2015, IV R 13/12, BStBl II 2015, 989).

  • BFH, 04.05.2022 - I R 46/18

    Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

    Nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO wird für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft eine Gebühr erhoben (allgemein zur Verfassungsmäßigkeit dieses Gebührentatbestands Senatsurteil vom 30.03.2011 - I R 61/10, BFHE 232, 406, BStBl II 2011, 536; Senatsbeschluss vom 30.03.2011 - I B 136/10, BFHE 232, 395; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.04.2015 - IV R 13/12, BFHE 250, 295, BStBl II 2015, 989; vom 27.11.2019 - II R 24/17, BFHE 267, 292, BStBl II 2020, 528).
  • BFH, 17.07.2012 - I B 56/12

    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des

    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind u.a. dann zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395, BFH/NV 2011, 1042).
  • FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1292/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher

    An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Fall der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung (grundlegend BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BFHE 140, 396, BStBl II 1984, 454; vgl. aktuell die BFH-Beschlüsse vom 26. August 2010 I B 49/10, BFHE 230, 445, BStBl II 2011, 826; vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395, BFH/NV 2011, 1042; vom 13. März 2012 I B 111/11, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2012, 955; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung, Stand: Mai 2010, § 69 FGO Rz 96 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 18.12.2020 - 2 V 1159/20

    Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2014 bis 2017

    Das Gericht hat aber bei Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung AdV nicht schon zu gewähren, wenn auf der Grundlage der Auffassung namhafter Autoren im Fachschrifttum die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts zweifelhaft sei, sondern vielmehr die im Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen auf ihre inhaltliche Plausibilität zu prüfen und darf die AdV nur gewähren, wenn es nach eigener Beurteilung die geltend gemachten Gründe für nennenswert und beachtlich hält (BFH-Beschluss vom 30.03.2011 I B 136/10, BFHE 232, 395, HFR 2011, 630, Rz. 12).
  • BFH, 09.03.2016 - I R 81/14

    Inhaltsgleich mit I R 66/14 - Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 3139/09

    Gebührenfestsetzung nach § 89 AO trotz Ablehnung der verbindlichen Auskunft

  • FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1408/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher

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