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   BFH, 18.02.2000 - I B 136/99   

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BFH, 18.02.2000 - I B 136/99 (https://dejure.org/2000,5584)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2000 - I B 136/99 (https://dejure.org/2000,5584)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - I B 136/99 (https://dejure.org/2000,5584)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 18.02.2000 - I B 136/99
    Ein erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).

    Allerdings muss ein Beteiligter, der sich --wie im Streitfall-- auf ein Versehen im Büro des Prozessbevollmächtigten beruft, darlegen, dass kein (von diesem selbst zu vertretender) Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte seinerseits alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichteinhaltung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 18.02.2000 - I B 136/99
    Ein erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 13.11.1989 - III B 107/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 18.02.2000 - I B 136/99
    Allerdings muss ein Beteiligter, der sich --wie im Streitfall-- auf ein Versehen im Büro des Prozessbevollmächtigten beruft, darlegen, dass kein (von diesem selbst zu vertretender) Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte seinerseits alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichteinhaltung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Auszug aus BFH, 18.02.2000 - I B 136/99
    Auch kann sich ein Prozessbevollmächtigter bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax grundsätzlich darauf verlassen, dass sein zuverlässiges Büropersonal bei einem richtig adressierten Schreiben die richtige Telefaxnummer ermittelt und in das Gerät eingibt (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Auszug aus BFH, 18.02.2000 - I B 136/99
    Lediglich unklare oder unvollständige Angaben können erläutert oder ergänzt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist der Kern der Wiedereinsetzungsgründe in sich schlüssig vorgetragen worden ist (BFH-Urteile vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 18.02.2000 - I B 136/99
    Lediglich unklare oder unvollständige Angaben können erläutert oder ergänzt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist der Kern der Wiedereinsetzungsgründe in sich schlüssig vorgetragen worden ist (BFH-Urteile vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).
  • BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17

    Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige

    Dieser Begründungspflicht sind die Prozessbevollmächtigten hier in mehrfacher Hinsicht nicht nachgekommen; dies muss sich die Klägerin gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (s. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 4. September 2017 XI B 107/16, BFH/NV 2017, 1412, Rz 36).
  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

    Zur Begründung ist eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich, welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.02.2000 - I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 27.07.2015 - X B 107/14, BFH/NV 2015, 1431, Rz 6).
  • FG Köln, 16.02.2022 - 2 K 588/19

    Abgrenzung bei der Kautionsversicherung zischen versicherungsteuerfreier

    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass eine konkrete Einzelanweisung von seinem sonst zuverlässigen Personal auch befolgt wird, ist er ohne besonderen Anlass nicht zu Überwachungsmaßnahmen verpflichtet (vgl. BFH-Urteil vom 8. Januar 2003, VII R 13/02, BFH/NV 2003, 639; BFH-Beschlüsse vom 19. März 1996, VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818; vom 12. Juli 1999, VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, und vom 18. Februar 2000, I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108).

    Zudem ergibt sich aus dem Vortrag der Prozessbevollmächtigten, dass und wie sie durch regelmäßige (auch stichprobenweise) Überwachung ihrer Bürokräfte für die Einhaltung entsprechender Anordnungen Sorge trägt (vgl. zu entsprechenden Anforderungen an die Darlegung z.B. BFH-Beschluss vom 18. Februar 2000, I B 136/99).

  • BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor

    Nur eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, nicht aber Verschulden des ordnungsgemäß ausgewählten, instruierten und überwachten Büropersonals werden dem Verfahrensbeteiligten gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung zugerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 5. April 2005 I B 146/04, BFH/NV 2005, 1352).
  • BFH, 15.12.2011 - II R 16/11

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    Dieser Begründungspflicht sind die Prozessbevollmächtigten hier in mehrfacher Hinsicht nicht nachgekommen; dies muss sich die Klägerin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zurechnen lassen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 6).
  • FG Hamburg, 07.08.2006 - 6 K 153/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlenden Angaben zur Organisation der

    Lediglich unklare oder unvollständige Angaben können erläutert oder ergänzt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist der Kern der Wiedereinsetzungsgründe in sich schlüssig vorgetragen worden ist (BFH-Beschluss vom 18.02.2000, I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108 m.w.N.).

    In diesen Fällen muss dann aber dargelegt werden, dass kein von dem Prozessbevollmächtigten selbst zu vertretender Organisationsmangel vorliegt, d.h. der Prozessbevollmächtigte muss seinerseits alle Vorkehrungen dafür getroffen haben, die nach vernünftigem Ermessen die Nichteinhaltung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und er muss durch regelmäßige Klärung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge tragen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18.02.2000, I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108 ; Beschluss vom 25.02.1999, X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221 ).

  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Nur eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, nicht aber Verschulden des ordnungsgemäß ausgewählten, instruierten und überwachten Büropersonals werden dem Verfahrensbeteiligten gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zugerechnet (BFH-Urteil vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 5. April 2005 I B 146/04, BFH/NV 2005, 1352).
  • FG Niedersachsen, 05.06.2009 - 3 K 269/08

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist

    Erforderlich ist binnen der Zweiwochenfrist eine vollständige Darlegung der Ereignisse, die zur Fristversäumnis geführt haben und welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (Urteil des BFH vom 23. April 1998 X R 83/97, BFH/NV 1998, 1493; Beschluss des BFH vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 13/02

    Wiedereinsetzung

    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass eine konkrete Einzelanweisung von seinem sonst zuverlässigen Personal auch befolgt wird, ist er ohne besonderen Anlass nicht zu Überwachungsmaßnahmen verpflichtet (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818; vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, und vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108).
  • BFH, 25.10.2011 - II B 38/11

    Keine Wiedereinsetzung bei möglicher Mitverursachung der Fristversäumnis durch

  • BFH, 22.11.2008 - II S 15/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskontrolle - nachträgliches

  • BFH, 16.08.2005 - XI B 235/03

    NZB: Schätzungsbescheid, Bezeichnung des Klagebegehrens

  • BFH, 05.04.2005 - I B 146/04

    Wiedereinsetzung; Diktat- oder Übertragungsfehler einer Bürokraft

  • FG Hamburg, 13.01.2012 - 2 K 128/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden

  • FG Hamburg, 19.01.2018 - 2 K 215/17

    Zurechenbarkeit des Verschuldens eines angestellten Steuerberaters bei

  • FG Hamburg, 14.12.2000 - II 687/99

    Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten als Wiedereinsetzungsgrund

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