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   BFH, 08.11.2016 - I B 137/15   

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https://dejure.org/2016,53845
BFH, 08.11.2016 - I B 137/15 (https://dejure.org/2016,53845)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2016 - I B 137/15 (https://dejure.org/2016,53845)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2016 - I B 137/15 (https://dejure.org/2016,53845)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" Rechtsanwendungsfehlers - Verlegung des Termins einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher Erkrankung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162
    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" Rechtsanwendungsfehlers - Verlegung des Termins einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher Erkrankung

  • Bundesfinanzhof

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" Rechtsanwendungsfehlers - Verlegung des Termins einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher Erkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO
    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" Rechtsanwendungsfehlers - Verlegung des Termins einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher Erkrankung

  • IWW

    § 162 der Abgabenordnung (AO), § ... 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 155 FGO, § 227 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 ZPO, § 162 Abs. 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer kurzfristig eingetretenen Erkrankung

  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" Rechtsanwendungsfehlers - Verlegung des Termins einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer kurzfristig eingetretenen Erkrankung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 227
    Anforderungen an die Darlegung einer kurzfristig eingetretenen Erkrankung

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Revision wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" Rechtsanwendungsfehlers; Terminsverlegung einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminsverlegung - wegen plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.11.2013 - I B 2/13

    Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag

    Auszug aus BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
    aa) Im Streitfall ist von einem kurzfristig gestellten Verlegungsgesuch auszugehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2010 IX B 201/09, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542).
  • BFH, 10.05.2010 - IX B 201/09

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

    Auszug aus BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
    aa) Im Streitfall ist von einem kurzfristig gestellten Verlegungsgesuch auszugehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2010 IX B 201/09, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542).
  • BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09

    Vertagung wegen Erkrankung

    Auszug aus BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, m.w.N.).
  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
    Ein solcher qualifizierter Rechtsanwendungsfehler in Gestalt einer objektiv willkürlichen FG-Entscheidung kann nach der Spruchpraxis des BFH dann gegeben sein, wenn das vom FG gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und wenn in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt oder welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind (BFH-Beschluss vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
    Angesichts der nachhaltigen Verletzung der Mitwirkungspflichten der Klägerin wären pauschale Hinzuschätzungen bei den Umsatzerlösen nicht zu beanstanden gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374).
  • BFH, 07.06.2023 - IX B 11/23

    Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Verlegung

    In diesem Fall muss der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Verlegung verzögert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 11 und vom 05.05.2020 - III B 158/19, BFH/NV 2020, 905, Rz 8, m.w.N.).

    Die Voraussetzungen hierfür zu schaffen ist Aufgabe desjenigen, der die Verlegung beantragt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, Rz 4 und vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 12).

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes ärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zur Art und Schwere der Erkrankung äußern (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, Rz 4; vom 25.10.2012 - X B 130/12, BFH/NV 2013, 228, Rz 5; vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 12 und vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10).

  • BFH, 31.05.2023 - X B 111/22

    Anwendung der 1 %-Regelung bei "Handwerker-Kfz"; Schätzung aufgrund lückenhaft

    NV: In Schätzungsfällen kann ein --zur Revisionszulassung führender-- qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom FG gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433).

    a) Insoweit macht der Kläger --nur in Bezug auf die Streitjahre 2012 und 2013-- die Nichtigkeit der angegriffenen Änderungsbescheide geltend und beruft sich auf die ständige BFH-Rechtsprechung, wonach ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein kann, wenn das vom FG gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind (vgl. den vom Kläger angeführten BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 17, m.w.N.).

  • BFH, 05.05.2020 - III B 158/19

    Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"

    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute" gestellt, muss der Beteiligte von sich aus den Verlegungsgrund glaubhaft machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 14.01.2016 - III B 73/15, BFH/NV 2016, 584, Rz 9; vom 10.04.2015 - III B 42/14, BFH/NV 2015, 1102, Rz 4; BFH-Beschlüsse vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 12; vom 17.07.2014 - XI B 87/13, BFH/NV 2014, 1891, Rz 16; vom 11.12.2008 - XI B 42/08, juris, Rz 12; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 91 FGO Rz 133).
  • BFH, 04.11.2019 - X B 70/19

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Dies war z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr; BFH-Beschluss vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr), oder wenn der Antragsteller für das Gericht nicht erreichbar war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 64, unter II.2.: der Kläger gibt weder eine Telefon- noch eine Telefaxnummer an, so dass dem Gericht keine Rückfrage möglich ist; BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 454: das FG hat erfolglos versucht, den Kläger telefonisch zu erreichen).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 11 KR 1212/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminverlegungsantrag - kurzfristig gestellter

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes ärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zu Art und Schwere der Erkrankung äußern (Anschluss an BFH 08.11.2026, I B 137/15).

    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes ärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar beschreiben und sich zu Art und Schwere der Erkrankung äußern (vgl BFH 19.11.2009, IX B 160/09; BFH 08.11.2016, I B 137/15).

  • BFH, 28.05.2021 - VIII B 103/20

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags aufgrund schwerwiegender

    Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr und auf BFH-Beschluss vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr).
  • BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in

    Dies ist z.B. der Fall bei Anträgen, die erst nach Dienstschluss des Vortags gestellt wurden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 15, mit Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433, Rz 14: Eingang des Antrags um 19:26 Uhr, und vom 26.11.2013 - I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang des Antrags um 16:08 Uhr).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auch wenn man auf den Verlegungsantrag vom Freitagnachmittag (4.11.2022) abstellen würde, handelte es sich um eine die gleichzeitige Glaubhaftmachung erfordende Erkrankung im Sinne der dargelegten obergerichtlichen Rechtsprechung, da der Antrag erst am Werktag vor der mündlichen Verhandlung und jedenfalls nach Dienstschluss gestellt worden ist (vgl. BFH, B.v. 4.11.2019 - X B 70/19 - juris Rn. 15; B.v. 8.11.2016 - I B 137/15 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 6 ZB 20.31751 - juris Rn. 3, 5; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8).
  • FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20

    Glaubhaftmachung der Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit des

    Mit einer Sichtung und Bearbeitung der eingehenden Post durch einen Gerichtsmitarbeiter konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gerechnet werden (vgl. dazu BFH, Beschlüsse vom 8.11.2016 I B 137/15, BFH/NV 2017, 433: Eingang um 19.26 Uhr; vom 26.11.2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542: Eingang um 16.08 Uhr).
  • FG Münster, 24.11.2022 - 10 K 954/19
    Hierfür ist es regelmäßig erforderlich, dass der Beteiligte unaufgefordert ein substantiiertes ärztliches Attest vorlegt, aus dem die Verhandlungsunfähigkeit hervorgeht (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 25.10.2012 - X B 130/12, BFH/NV 2013, 228; vom 8.11.2016 I B 137/15, BFH/NV 2017, 433).
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