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   BFH, 21.03.1995 - I B 142/94   

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https://dejure.org/1995,12057
BFH, 21.03.1995 - I B 142/94 (https://dejure.org/1995,12057)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1995 - I B 142/94 (https://dejure.org/1995,12057)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1995 - I B 142/94 (https://dejure.org/1995,12057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf einem vom Finanzamt geltend gemachten Verfahrensmangel der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 23.05.2005 - X B 63/05

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Verfahrensrügen

    Nur in einem solchen Fall wäre jedoch zu erwägen, ob der Kläger bei seiner Erklärung der Erledigung der Hauptsache und der dieser vorausgegangenen tatsächlichen Verständigung unter einem unzulässigen Druck im unter a) beschriebenen Sinne gestanden haben könnte (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 388; BFH-Beschluss vom 21. März 1995 I B 142/94, BFH/NV 1995, 994).
  • BFH, 23.05.2005 - X B 62/05

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Verfahrensrügen

    Nur in einem solchen Fall wäre jedoch zu erwägen, ob der Kläger bei der Erteilung seines Einverständnisses mit der Klagerücknahme und der dieser vorausgegangenen tatsächlichen Verständigung unter einem unzulässigen Druck im unter a) beschriebenen Sinne gestanden haben könnte (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 388; BFH-Beschluss vom 21. März 1995 I B 142/94, BFH/NV 1995, 994).
  • FG Köln, 24.10.2001 - 6 K 2899/97

    Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

    Sie erfolgte insbesondere nicht in erpresserischer Weise (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1995 I B 142/94, BFH/NV 1995, 994).
  • FG Nürnberg, 14.10.2004 - IV 138/02

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme

    Von einer unstatthaften Beeinträchtigung seiner Entschließungsfreiheit kann dagegen keine Rede sein (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 21.03.1995 I B 142/94 , BFH/NV 1995, 994).
  • SG Münster, 04.02.2014 - S 14 R 341/11
    Es besteht kein Anhalt dafür und wird auch von der Klägerin nicht geltend gemacht, dass Steuerfahndung, FKS und/oder Staatsanwaltschaft die der Einstellung nach § 153a StPO vorangehende Einigung erpresst hätten, wie dies z. B. zum Gegenstand mehrerer Entscheidungen des BFH gemacht worden ist (Urteile vom 23.10.1996 und vom 28.10.1998, Az. I R 63/95 u. Az. X R 93/95; Beschluss vom 21.03.1995, Az. I B 142/94).
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