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   BFH, 29.07.2004 - I B 154/03   

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https://dejure.org/2004,9836
BFH, 29.07.2004 - I B 154/03 (https://dejure.org/2004,9836)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2004 - I B 154/03 (https://dejure.org/2004,9836)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - I B 154/03 (https://dejure.org/2004,9836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage - Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung von Recht - Steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter - Vereinbarung einer ...

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen einer vGA bei Leistungen aufgrund von Zahlungsverpflichtungen aus Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschaftern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.07.1988 - I R 136/84

    Prüfungsintensität bei der Ermittlung einer verdeckten Gewinnausschüttung an

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich die (volle oder teilweise) Nichtdurchführbarkeit der Vereinbarung zwangsläufig aus der Situation der Gesellschaft, insbesondere aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ergibt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1988 I R 136/84, BFH/NV 1990, 64; vom 13. November 1996 I R 53/95, BFH/NV 1997, 622).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 99/87

    Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Verfügt ein Gesellschafter --wie im Streitfall-- über lediglich 50 v.H. oder weniger der Gesellschaftsanteile, kann er aber dennoch einem beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt werden, wenn er mit anderen gleichgerichtete Interessen verfolgenden Gesellschaftern zusammenwirkt, um eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeizuführen (BFH-Urteile vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808; vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 149/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Ist der Gesellschafter allerdings ein beherrschender, hat der BFH wegen des dann fehlenden Interessengegensatzes ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine vGA auch anzunehmen sein kann, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an diesen Gesellschafter erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2003 I B 215/02, BFH/NV 2003, 1613, m.w.N.; BFH-Urteil vom 13. November 1996 I R 149/94, BFHE 181, 494).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich die (volle oder teilweise) Nichtdurchführbarkeit der Vereinbarung zwangsläufig aus der Situation der Gesellschaft, insbesondere aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ergibt (BFH-Urteile vom 20. Juli 1988 I R 136/84, BFH/NV 1990, 64; vom 13. November 1996 I R 53/95, BFH/NV 1997, 622).
  • BFH, 09.04.1997 - I R 52/96

    Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Verfügt ein Gesellschafter --wie im Streitfall-- über lediglich 50 v.H. oder weniger der Gesellschaftsanteile, kann er aber dennoch einem beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt werden, wenn er mit anderen gleichgerichtete Interessen verfolgenden Gesellschaftern zusammenwirkt, um eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeizuführen (BFH-Urteile vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808; vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Ein Verwandtschaftsverhältnis zu anderen Beteiligten bedingt als solches zwar keine Beherrschung einer Kapitalgesellschaft durch gleichgelagerte Interessen (BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504).
  • BFH, 17.12.2002 - V B 179/01

    Grundsätzliche Bedeutung, Ansässigkeit des Unternehmers bei Vorsteuervergütung

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Außerdem muss die betreffende Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 V B 179/01, BFH/NV 2003, 520; vom 7. März 2003 VII B 237/02, BFH/NV 2003, 885).
  • BFH, 07.03.2003 - VII B 237/02

    NZB; eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Außerdem muss die betreffende Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 V B 179/01, BFH/NV 2003, 520; vom 7. März 2003 VII B 237/02, BFH/NV 2003, 885).
  • BFH, 16.07.2003 - I B 215/02

    VGA: fehlender Interessengegensatz zwischen KapG und beherrschenden

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Ist der Gesellschafter allerdings ein beherrschender, hat der BFH wegen des dann fehlenden Interessengegensatzes ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine vGA auch anzunehmen sein kann, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an diesen Gesellschafter erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2003 I B 215/02, BFH/NV 2003, 1613, m.w.N.; BFH-Urteil vom 13. November 1996 I R 149/94, BFHE 181, 494).
  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
    Danach liegt eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) u.a. vor, wenn der Begünstigte einer Pensionszusage zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist und diese einem Gesellschaftsfremden unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00

    Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt bei Behandlung als

    bb) Die Gesellschafter-Geschäftsführer L und W verfügen zusammen über 100 v.H. der Stimmrechte an der Klägerin; sie verfolgten im Hinblick auf die Tantiemezusage gleichgerichtete Interessen, um eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Klägerin herbeizuführen, und sind daher beherrschende Gesellschafter (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juli 2004 I B 154/03, juris).
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