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   BFH, 17.03.2004 - I B 158/03   

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https://dejure.org/2004,10807
BFH, 17.03.2004 - I B 158/03 (https://dejure.org/2004,10807)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2004 - I B 158/03 (https://dejure.org/2004,10807)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2004 - I B 158/03 (https://dejure.org/2004,10807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten - Ansetzung von Pauschbeträgen bei wesentlicher Unterschreitung der tatsächlich angefallenen Kosten - Anwendbarkeit des deutschen Besteuerungsrechts

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen (Auslandsübernachtungsgelder) bei offensichtlich unzutreffender Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Auszug aus BFH, 17.03.2004 - I B 158/03
    Dieser Vereinfachungszweck würde verfehlt, wenn man gleichwohl die Sammlung von Einzelnachweisen forderte (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BFHE 169, 543, BStBl II 1993, 207).

    Stellt sich dabei heraus, dass der Steuerpflichtige tatsächlich geringere Übernachtungskosten getragen hat, als die Lohnsteuer-Richtlinien dies vorsehen, würde deren Abzug im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH-Urteile in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; in BFHE 169, 543, BStBl II 1993, 207).

  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus BFH, 17.03.2004 - I B 158/03
    Dieser Vereinfachungszweck würde verfehlt, wenn man gleichwohl die Sammlung von Einzelnachweisen forderte (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BFHE 169, 543, BStBl II 1993, 207).

    Stellt sich dabei heraus, dass der Steuerpflichtige tatsächlich geringere Übernachtungskosten getragen hat, als die Lohnsteuer-Richtlinien dies vorsehen, würde deren Abzug im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH-Urteile in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; in BFHE 169, 543, BStBl II 1993, 207).

  • BFH, 16.05.2002 - I B 80/01

    Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 DBA Luxemburg

    Auszug aus BFH, 17.03.2004 - I B 158/03
    Hinsichtlich des deutschen Besteuerungsrechts für den Arbeitslohn, den der Kläger von seinem Schweizer Arbeitgeber für die Tätigkeit im internationalen Fernverkehr vereinnahmt hat, verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 22. Januar 2002 I B 79/01 (BFH/NV 2002, 902) sowie vom 16. Mai 2002 I B 80/01 (BFH/NV 2002, 1423).
  • BFH, 22.01.2002 - I B 79/01

    Berufskraftfahrer; Arbeitsort eines Fernfahrers

    Auszug aus BFH, 17.03.2004 - I B 158/03
    Hinsichtlich des deutschen Besteuerungsrechts für den Arbeitslohn, den der Kläger von seinem Schweizer Arbeitgeber für die Tätigkeit im internationalen Fernverkehr vereinnahmt hat, verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 22. Januar 2002 I B 79/01 (BFH/NV 2002, 902) sowie vom 16. Mai 2002 I B 80/01 (BFH/NV 2002, 1423).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Das ist hier der Fall, da der Kläger in der Schlafkabine des LKW übernachtet und die ihm tatsächlich entstandenen Übernachtungsnebenkosten für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit die Pauschbeträge daher in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (vgl. BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10

    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

    Stellt sich dabei heraus, dass die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten, so würde der Ansatz der Pauschbeträge zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550), und zwar hier in der Regel bei der Benutzung der Schlafkabinen (BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).
  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das FG mit seiner Entscheidung, dass die in den LStR 1999 vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland im Streitfall nicht anzuerkennen sind, auch nicht von der Rechtsprechung des BFH ab (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 22. April 2004 VI B 13/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2004, 932; vom 17. März 2004 I B 158/03, n.v.).
  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 752/08

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der Pauschbeträge für

    So lag nach der Rechtsprechung des BFH eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung vor, als der Lehrer in ähnlicher Weise wie die Schüler untergebracht war und die tatsächlichen Übernachtungskosten lediglich rund ein Drittel des Gesamtbetrages der Pauschalen betragen haben oder als ein Fernfahrer in der Schlafkabine seines LKW übernachtet hat (BFH-Beschluss vom 17.03.2004, I B 158/03, unveröffentlicht).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09

    Kein Ansatz der Pauschbeträge für Auslandsübernachtung bei offensichtlich

    Bestehen daher Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den Richtlinien genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten (wie beispielsweise bei einer Klassenfahrt, die nur geringe Übernachtungskosten für die Lehrkraft verursacht, vgl. BFH, Urteil vom 11.05.1990, VI R 140/86, BStBl. 1990, 777), so darf die Verwaltung weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anstellen und bei einem nicht unwesentlichen Unterschreiten den Ansatz der Pauschalen wegen der ansonsten vorliegenden offensichtlich unzutreffenden Besteuerung ablehnen (vgl. BFH a.a.O., BStBl. 1990, 777; BFH, Beschluss vom 17.03.2004, I B 158/03, Haufe-Index 1160150).
  • FG Nürnberg, 29.04.2009 - 3 K 1777/07

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

    Seine Rechtsprechung zur Versagung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen wegen offensichtlich unzutreffender Besteuerung hat der BFH mit Urteil vom 17.03.2004 (I B 158/03, NV) nochmals bestätigt und dazu ausgeführt, dass eine Anwendung der in den LStR für Auslandsdienstreisen vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führten, wenn die besondere, vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise die Annahme nahelegt, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschritten haben könnten und sich diese Annahme infolge Bekanntwerdens der aufgewendeten Kosten bestätigt.
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