Rechtsprechung
   BFH, 15.09.2004 - I B 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13631
BFH, 15.09.2004 - I B 18/04 (https://dejure.org/2004,13631)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2004 - I B 18/04 (https://dejure.org/2004,13631)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2004 - I B 18/04 (https://dejure.org/2004,13631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der deutschen Körperschaftssteuer nach dem Abkommen der BRD und der UdSSR - Vermeidung einer Doppelbesteuerung einer Firma mit Sitz in Deutschland und vertraglicher Verpflichtung in Russland - Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Pflicht zur ...

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentsch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    Auszug aus BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
    Das bedeutet für das finanzgerichtliche Verfahren zunächst, dass das FG die Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (Senatsbeschluss vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 45/01

    Recht auf Gehör

    Auszug aus BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
    Das FG verstößt deshalb gegen das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
    Sie muss jedoch nur dann weichen, wenn das Gehör nur hinsichtlich einzelner Punkte verletzt wurde, auf die es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, 805, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2013 - I R 1/12

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Die Vermutung des § 119 Nr. 3 FGO, nach der ein Urteil stets auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen ist, wenn u.a. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, gilt nicht, wenn der gerügte Verstoß --wie hier der Fall-- nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft, auf die es aus der Sicht des Revisionsgerichts unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 11, m.w.N.; vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2004 I B 18/04, juris, und Senatsurteil vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848).
  • BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03

    Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

    Eine Verletzung des so beschriebenen Rechts auf Gehör ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I B 18/04, zitiert nach juris).
  • BFH, 02.11.2006 - VIII B 64/06

    NZB: rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Allerdings kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- oder Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris; vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915; vom 15. September 2004 I B 18/04, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht