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   BFH, 15.03.2005 - I B 191/04   

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https://dejure.org/2005,16984
BFH, 15.03.2005 - I B 191/04 (https://dejure.org/2005,16984)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2005 - I B 191/04 (https://dejure.org/2005,16984)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2005 - I B 191/04 (https://dejure.org/2005,16984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung der verdeckten Gewinnausschüttung bei nicht durchgeführter Gehaltsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - I B 191/04
    Deshalb steht die Vorschrift namentlich dann, wenn es (nur) an der steuerrechtlich geforderten tatsächlichen Durchführung einer Gehaltsvereinbarung fehlt, der Annahme einer vGA in Höhe des gesamten Gehaltsaufwands nicht entgegen (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 I R 4/04, juris).
  • FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - I B 191/04
    Das anders lautende Urteil des FG Hamburg vom 28. November 2003 III 78/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 685), auf das sich die Klägerin beruft, hat der Senat durch die genannte Entscheidung aufgehoben.
  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2964/09

    Schuldnovation als Vertragsdurchführung

    Sie können auch nicht insoweit als Betriebsausgaben anerkannt werden, wie sie tatsächlich bezahlt wurden (vgl. hierzu ausdrücklich BFH-Urteil vom 20.10.2004 I R 4/04, BFH/NV 2005, 723, und BFH-Beschluss vom 15.3.2005 I B 191/04, NFH/NV 2005, 1378, jew. zur vergleichbaren Situation bei einer vGA).
  • BFH, 01.06.2005 - I S 8/05

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts

    Die deshalb erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der beschließende Senat durch Beschluss vom 16. Januar 2005 I B 191/04 zurückgewiesen.
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