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   BFH, 22.09.2008 - I B 220/07   

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https://dejure.org/2008,10732
BFH, 22.09.2008 - I B 220/07 (https://dejure.org/2008,10732)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2008 - I B 220/07 (https://dejure.org/2008,10732)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2008 - I B 220/07 (https://dejure.org/2008,10732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bewertung teilfertiger Bauten auf fremdem Grund; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

  • Judicialis

    KStG 1991 § 47 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung von teilfertigen Bauten auf fremdem Grund; Annahme eines Verstoßes gegen die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Teilwertbestimmung; Warenbewertung von Juweliergeschäften; Bewertung eines Grundstücks im Rahmen der Ermittlung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Im Übrigen beruht die Neubewertung durch das FG auf dem Bestreben, die Grundsätze des BFH-Urteils vom 7. September 2005 VIII R 1/03 (BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298) betreffend die verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten zu befolgen.

    Die vom FG herangezogenen Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 werden von der Klägerin in der Beschwerdebegründung selbst als nicht neu, sondern als den auch vorher schon geltenden Stand der GoB zusammenfassend charakterisiert.

    dd) Des Weiteren bemängelt die Klägerin, das FG habe seinen Ausführungen in Bezug auf das EKZ zwar den Obersatz aus dem BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 vorangestellt, wonach bei der Bewertung teilfertiger Bauten die Anschaffungskosten durch Teilwertabschreibung insoweit zu reduzieren sind, als der voraussichtliche Veräußerungserlös nicht mehr die Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns decken; jedoch habe sich das FG nicht an diesen Rechtssatz gehalten, weil es weder die gesamten Selbstkosten noch einen durchschnittlichen Unternehmergewinn berücksichtigt habe.

    Mit dieser Rüge macht die Klägerin indes keine Divergenz des FG-Urteils zum BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 geltend.

  • BFH, 27.11.1997 - IV R 95/96

    Rückstellung wegen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Die Frage der hinreichenden Sachverhaltsermittlung ist allein eine Frage des ordnungsgemäßen Verfahrens (keine Divergenz zum BFH-Urteil vom 27. November 1997 IV R 95/96, BFHE 185, 160, BStBl II 1998, 375).
  • BFH, 13.03.1964 - IV 236/63 S

    Anforderungen für Nachweis des Liegens der Wiederbeschaffungskosten unter den

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Nicht zu erkennen ist, inwiefern das FG-Urteil auf einem vom BFH-Urteil vom 13. März 1964 IV 236/63 S (BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426) abweichenden Rechtssatz beruhen könnte, nach welchem für die Schätzung des Teilwerts die innerbetrieblichen Erfahrungen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Nach dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1976 I R 79/74 (BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540) betreffend die Warenbewertung von Juweliergeschäften kann der Teilwert wegen langer Lagerdauer, Unmodernwerdens und ähnlicher Ursachen von Wertminderungen auch dann unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinken, wenn die Ware aus betrieblichen Gründen zu einem unveränderten Verkaufspreis angeboten worden ist.
  • BFH, 23.01.2008 - I R 40/07

    Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    cc) Entgegen der Darstellung der Klägerin weicht das FG-Urteil nicht von dem vom Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung vertretenen sog. subjektiven Fehlerbegriff (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818; vom 23. Januar 2008 I R 40/07, BStBl II 2008, 669) ab.
  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Selbst wenn diese zuträfe, läge darin keine die Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ermöglichende Abweichung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 55, m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99

    Bilanzberichtigung bei geschätztem Wertansatz eines Wirtschaftsguts; Keine

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    aa) Eine Divergenz zum Urteil des FG Brandenburg vom 16. Mai 2001 2 K 1097/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1053) besteht nicht.
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Das BFH-Urteil vom 1. April 1998 X R 150/95 (BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569) betrifft die Bewertung eines Gründstücks im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns nach § 16 Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    Ebenso wenig hat das FG einen Rechtssatz kreiert, nach dem ein Bilanzansatz auch dann richtig sei, wenn er von zur Zeit der Bilanzerstellung vorliegender BFH-Rechtsprechung abweiche (keine Divergenz zum BFH-Urteil vom 12. November 1992 IV R 59/91, BFHE 170, 217, BStBl II 1993, 392).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

    Auszug aus BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
    cc) Entgegen der Darstellung der Klägerin weicht das FG-Urteil nicht von dem vom Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung vertretenen sog. subjektiven Fehlerbegriff (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818; vom 23. Januar 2008 I R 40/07, BStBl II 2008, 669) ab.
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.1977 - V 210/77
  • FG Niedersachsen, 12.01.2016 - 13 K 12/15

    Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am

    Vielmehr geht der BFH davon aus, dass die Bilanzposition "unfertige Erzeugnisse" bzw. "unfertige Leistungen" ein Wirtschaftsgut darstellt, mit der Folge, dass eine Teilwertabschreibung auf dieses Wirtschaftsgut zulässig ist (sog. Grundsatz der verlustfreien Bewertung; BFH-Urteil vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, juris; BFH-Urteil vom 25. November 2009 X R 27/05, BFH/NV 2010, 1090; vgl. auch schon BFH-Urteil vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BStBl II 1974, 508: jeweils für halbfertige Bauten; außerdem: Frotscher in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 5 Rz. 221c).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 27/05

    Ermittlung des Teilwerts eines zum Umlaufvermögen gehörenden teilfertigen

    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 28/05

    Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - Rückstellungen für

    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).
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