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   BFH, 16.10.2006 - I B 228/04   

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https://dejure.org/2006,16543
BFH, 16.10.2006 - I B 228/04 (https://dejure.org/2006,16543)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2006 - I B 228/04 (https://dejure.org/2006,16543)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04 (https://dejure.org/2006,16543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, einer tatsächlichen Verständigung oder eine sonstige Bindung des Finanzamts nach Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung des FA nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden kann, wenn das FA durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663, zur Bindung an eine Mitteilung nach Treu und Glauben; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, zur tatsächlichen Verständigung, und vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742, zur verbindlichen Zusage).

    d) Des Weiteren ist ebenfalls hinreichend geklärt, dass eine tatsächliche Verständigung keine Bindungswirkung gegenüber Dritten entfaltet, soweit diese an dem Abschluss der Verständigung nicht mitgewirkt haben (BFH-Urteil in BFHE 206, 292, 297 ff., BStBl II 2004, 975, 977 f.; vgl. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., Vor § 118 AO Tz. 32, m.w.N.).

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 47/94

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung der Kostenmiete als Mietwert für die selbstgenutzte

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    b) Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang und unter Hinweis auf die BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 XI R 68/92 (BFH/NV 1994, 290) und vom 25. November 1997 IX R 47/94 (BFH/NV 1998, 580) aufgeworfene weitere Frage, ob Erklärungen eines nicht befugten Amtsträgers nachträglich genehmigt werden können, ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung des FA nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden kann, wenn das FA durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663, zur Bindung an eine Mitteilung nach Treu und Glauben; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, zur tatsächlichen Verständigung, und vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742, zur verbindlichen Zusage).
  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    Äußerungen des Betriebsprüfers, Berichte oder Mitteilungen der Außenprüfung reichen für eine solche Bindung grundsätzlich nicht aus (BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 V R 33/99, BFH/NV 2001, 1619; vom 23. Mai 1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846; ebenso: Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordung, Finanzgerichtsordnung, § 201 AO Tz. 13; Sauer in Beermann/Gosch, AO § 201 Rz. 25 f.).
  • BFH, 09.12.2004 - VII B 129/04

    Niederschlagung

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    Durch die Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung des FA nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden kann, wenn das FA durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663, zur Bindung an eine Mitteilung nach Treu und Glauben; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, zur tatsächlichen Verständigung, und vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742, zur verbindlichen Zusage).
  • BFH, 30.08.2005 - IV B 102/03

    Gewerbesteuerpflicht für Kursmakler und Kursmaklerstellvertreter

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen und eine Zulassung der Revision rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 IV B 102/03, BFHE 210, 365, BStBl II 2005, 864, unter I. 1. a, m.w.N.), sind nicht erkennbar.
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    b) Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang und unter Hinweis auf die BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1993 XI R 68/92 (BFH/NV 1994, 290) und vom 25. November 1997 IX R 47/94 (BFH/NV 1998, 580) aufgeworfene weitere Frage, ob Erklärungen eines nicht befugten Amtsträgers nachträglich genehmigt werden können, ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    Auszug aus BFH, 16.10.2006 - I B 228/04
    Äußerungen des Betriebsprüfers, Berichte oder Mitteilungen der Außenprüfung reichen für eine solche Bindung grundsätzlich nicht aus (BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 V R 33/99, BFH/NV 2001, 1619; vom 23. Mai 1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846; ebenso: Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordung, Finanzgerichtsordnung, § 201 AO Tz. 13; Sauer in Beermann/Gosch, AO § 201 Rz. 25 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06

    Anerkennung einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers:

    Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist einerseits, dass sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen (BFH-Urteil vom 07. Juli 2004 - X R 24/03, BStBl. II 2004, 975); andererseits war jedenfalls im Streitjahr erforderlich, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt war, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt war (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

    Tatsächliche Verständigungen haben ihre Grundlage in dem Grundsatz von Treu und Glauben (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 - I B 228/04, [...]; vom 02. August 2006 - I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).

  • FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15

    Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei

    Ebenso wenig kann dementsprechend eine verbindliche Zusage angenommen werden (BFH-Beschlüsse vom 16.10.2006 - I B 228/04, nicht veröffentlicht; vom 9.12.2004 - VII B 129/04, BFH/NV 2005 und vom 31.3.2004 - I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBI II 2004, 742).
  • FG Hamburg, 30.04.2013 - 2 K 81/12

    Abgabenordnung: Verbindliche Zusagen in der BP - Entnahme eines Fahrzeugs

    Äußerungen des Betriebsprüfers, Berichte oder Mitteilungen reichen für eine solche Bindung grundsätzlich nicht aus (vgl. etwa BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 X R 208/97, BStBl II 1990, 274; vom 26. November 1997 III R 109/93, BFH/NV 1998, 808; BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2006 I B 228/04, juris; vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089).
  • FG Düsseldorf, 19.09.2016 - 15 K 4018/13

    Abgabenordnung: Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Im BFH-Beschluss vom 16.10.2006 I B 228/04, juris, war die Frage der Genehmigung nicht entscheidungserheblich.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2009 - 1 K 510/04

    Fortführung einer Untätigkeitsklage gegen negativen Feststellungsbescheid nach

    Der Senat kann im Übrigen offen lassen, ob dem Umstand, dass die Beteiligten im Rahmen der Außenprüfung über die Behandlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere als sofort abziehbare Werbungskosten einig waren, nach Treu und Glauben Bindungswirkung auch für dieses Klageverfahren zukommt (vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Beschluss vom 16.10.2006 I B 228/04, veröffentlicht in [...], und BFH-Urteil vom 06.02.1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673), da den Einwendungen des Beklagten hinsichtlich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und dem Vorliegen von Umlaufvermögen sowie dem wirtschaftlichen Eigentum der Klägerin zu 1) nicht gefolgt werden kann.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 12 V 12316/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen einen Insolvenzantrag durch eine Finanzbehörde

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung der Finanzbehörde nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden, wenn die Behörde durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung - bzw. hier für die Durchführung der Vollstreckung - zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2006 I B 228/04 , [...], m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10

    Erteilung von geänderten Bescheiden durch das Finanzamt auf der Grundlage

    Eine tatsächliche Verständigung kann nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden, wenn das FA durch einen für die Entscheidung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2006 I B 228/04, juris Rz 9; BFH-Urteil in BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975; Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl., § 162 Rz 32).
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