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   BFH, 15.07.2005 - I B 252/04   

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https://dejure.org/2005,8656
BFH, 15.07.2005 - I B 252/04 (https://dejure.org/2005,8656)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2005 - I B 252/04 (https://dejure.org/2005,8656)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - I B 252/04 (https://dejure.org/2005,8656)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.09.2003 - IV B 48/02

    Fall von geringer Bedeutung bei Streit um die Höhe eines Entnahmegewinns

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Das rechtliche Gehör eines Klägers, der wie vorliegend vor dem FG fachkundig vertreten ist, umfasst nicht den Anspruch, auch nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2003 IV B 48/02, juris; BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567).
  • BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO liegt nur vor, wenn das FG unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassungen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts verstoßen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099).
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) ist erforderlich, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit entscheidungserheblichen Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (BFH-Beschluss vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Diese Voraussetzungen sind darzulegen, dabei gelten jedenfalls die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) entwickelten Darlegungserfordernisse entsprechend (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217; vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220).
  • BFH, 10.07.2002 - X R 65/96

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Das rechtliche Gehör eines Klägers, der wie vorliegend vor dem FG fachkundig vertreten ist, umfasst nicht den Anspruch, auch nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2003 IV B 48/02, juris; BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567).
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Diese Voraussetzungen sind darzulegen, dabei gelten jedenfalls die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) entwickelten Darlegungserfordernisse entsprechend (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217; vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Zur Darlegung des Erfordernisses der Rechtsfortbildung ist somit zumindest erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Auszug aus BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
    Dazu hätte der Kläger zumindest vortragen müssen, dass er entsprechende Beweisanträge gestellt und in der mündlichen Verhandlung vor dem FG das Unterlassen der Vernehmung der von ihm benannten Zeugen gerügt hat oder aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag hat aufdrängen müssen, welche Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern dies zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69).
  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

    Davon ist auszugehen, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 24.02.2009 - I B 208/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überstundenvergütung für den

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Erforderlich ist somit, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung des Falles abhängt (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 07.02.2007 - I B 69/06

    NZB: vGA - Überstundenvergütung

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 29.01.2010 - I B 88/09

    Pensionszusage an den "Noch-Nicht-Gesellschafter

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 04.12.2007 - I B 90/07

    Klärungsbedürftigkeit bei behaupteter Rechtswidrigkeit des Steuerabzugsverfahrens

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 22.05.2007 - VI B 55/06

    NZB: Rechtsfortbildung

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 27.07.2009 - I B 26/09

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 02.05.2006 - I B 151/05

    Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

    Das ist der Fall, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
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