Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2002 - I B 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14681
BFH, 15.05.2002 - I B 3/02 (https://dejure.org/2002,14681)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2002 - I B 3/02 (https://dejure.org/2002,14681)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - I B 3/02 (https://dejure.org/2002,14681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerde - Einkommensteuer - Erledigung in der Hauptsache - Kostenbeschluss - Erledigungserklärung - Kostenverteilung - Erfolgsaussichten - Permanente Befangenheit - Rechtliches Gehör - Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Judicialis

    FGO § 129 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2; ; FGO § 143 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 4 § 129 Abs. 1 § 138
    Kostenentscheidung; Beschwerde - außerordentliche Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.01.2000 - VII B 292/99

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I B 3/02
    Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481; vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619).

    Die Frist zur Einlegung gilt auch für außerordentliche Beschwerden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 481).

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94

    Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I B 3/02
    Eine derartige Beschwerde, die in der FGO selbst nicht vorgesehen ist, wird zwar ausnahmsweise in Fällen für zulässig erachtet, in denen der angefochtene Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.; vom 7. Januar 2000 VII B 292/99, BFH/NV 2000, 481).
  • BFH, 22.08.2001 - III B 71/01

    Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I B 3/02
    Sie wären selbst bei sachlicher Fehlerhaftigkeit der Vorentscheidung nicht gegeben (BFH-Beschluss vom 22. August 2001 III B 71/01, BFH/NV 2002, 195).
  • BFH, 22.11.2000 - I B 106/00

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I B 3/02
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet den außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 481; vom 22. November 2000 I B 106/00, BFH/NV 2001, 619).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht