Rechtsprechung
   BFH, 11.11.2015 - I B 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40941
BFH, 11.11.2015 - I B 3/15 (https://dejure.org/2015,40941)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2015 - I B 3/15 (https://dejure.org/2015,40941)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2015 - I B 3/15 (https://dejure.org/2015,40941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rückstellungen für Kosten eines zukünftigen Prozesses (hier: Schiedsgerichtsverfahren)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, HGB § 249 Abs 1 S 1, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Rückstellungen für Kosten eines zukünftigen Prozesses (hier: Schiedsgerichtsverfahren)

  • Bundesfinanzhof

    Rückstellungen für Kosten eines zukünftigen Prozesses (hier: Schiedsgerichtsverfahren)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 249 Abs 1 S 1 HGB
    Rückstellungen für Kosten eines zukünftigen Prozesses (hier: Schiedsgerichtsverfahren)

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 2002, § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 2002, § 118 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich Bildung einer Rückstellung für zukünftige Prozesskosten mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Rückstellungen für Kosten eines zukünftigen Prozesses (hier: Schiedsgerichtsverfahren)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung einer Rückstellung für zukünftige Prozesskosten mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (hier: zukünftiger Prozesskostenaufwand)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 11.11.2015 - I B 3/15
    Die Klage gegen die hiernach ergangenen Steuerbescheide für 2006 und 2007 wurde vom Finanzgericht (FG) unter Hinweis auf die Grundsätze des Senatsurteils vom 6. Dezember 1995 I R 14/95 (BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2014  6 K 9/13 K,G,F).

    Die Ausführungen lassen außer Acht, dass die Frage bereits mit Senatsurteil in BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406 dahin entschieden wurde, dass Verbindlichkeitsrückstellungen (§ 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs i.V.m. § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 2002 und § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 2002) nur gebildet werden können, wenn die für das Entstehen der Schuld erforderlichen wesentlichen Tatbestandsmerkmale am Bilanzstichtag erfüllt sind, und deshalb ein zukünftiger Prozesskostenaufwand für einen am Bilanzstichtag noch nicht anhängigen Prozess grundsätzlich nicht zurückgestellt werden kann; zugleich hat der Senat jedoch im Hinblick auf etwaige Kosten eines noch nicht eingelegten Rechtsmittels gegen ein am Bilanzstichtag noch nicht ergangenes vorinstanzliches Urteil erwogen, von einer wirtschaftlichen Erfüllung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale bereits dann auszugehen, wenn sich unter Würdigung der Gesamtumstände die tatsächliche Einlegung des Rechtsmittels am Bilanzstichtag nur noch als selbstverständliche und daher rein formale Handlung darstellt.

  • BFH, 05.04.2017 - X R 30/15

    Keine Rückstellung für Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer

    Dafür müssen die wesentlichen Tatbestandsmerkmale des die Verpflichtung auslösenden Tatbestands erfüllt sein und das Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhängen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302, unter B.I.2.b aa; ebenso BFH-Beschluss vom 11. November 2015 I B 3/15, BFH/NV 2016, 387).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht