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   BFH, 15.11.1994 - I B 34/94   

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https://dejure.org/1994,9193
BFH, 15.11.1994 - I B 34/94 (https://dejure.org/1994,9193)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1994 - I B 34/94 (https://dejure.org/1994,9193)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1994 - I B 34/94 (https://dejure.org/1994,9193)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - I B 34/94
    Wird ein Verstoß gegen verzichtbare Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, so ist der Verfahrensmangel nur dann i. S. von § 115 Abs. 3 FGO bezeichnet, wenn auch vorgetragen worden ist, daß die Rechtsnormverletzung bereits in der Vorinstanz gerügt wurde (§ 155 FGO i. V. m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 38).

    Das Übergehen eines Beweisangebots gehört zu den verzichtbaren Mängeln und kann mit Erfolg nur geltend gemacht werden, wenn es spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde, in der der Rügeberechtigte erschienen ist (BFH in BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).

  • BFH, 05.09.1990 - X R 3/89

    Ermittlung der Kosten für betrieblich genutzte Nebenräume nach dem Verhältnis der

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - I B 34/94
    Das FG weist im übrigen auf das BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 3/89 (BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389) hin, wonach bei Einbeziehung der betrieblich genutzten Nebenräume (Garage) die betrieblich genutzten Räume ins Verhältnis zur Gesamtfläche zu setzen seien.
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - I B 34/94
    Da der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgetragen hat, daß und weshalb die Voraussetzungen des § 295 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind, fehlt es an einer formgerechten Rüge (BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Tz. 65, § 120 Tz. 38).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - I B 34/94
    Nach Auffassung des Klägers ist das FG bei der Aufteilung der betrieblich und privat genutzten Flächen vom BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83 (BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112) abgewichen.
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - I B 34/94
    In der Begründung sind keine Rechtssätze des Beschlusses des Großen Senats Rechtssätzen des FG-Urteils gegenübergestellt (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
  • BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97

    Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die Ausführungen des Klägers sind nicht geeignet, den erhöhten Beweiswert des Protokolls im Streitfall in Frage zu stellen (vgl. § 94 FGO i.V.m. §§ 160, 165, 415 und 418 der Zivilprozeßordnung; BFH-Urteile vom 23. September 1988 III R 51/87, BFH/NV 1989, 377; vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; BFH-Beschluß vom 15. November 1994 I B 34/94, BFH/NV 1995, 623).
  • BFH, 07.12.2000 - IX B 53/00

    Offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 107 FGO

    Solange dieser Nachweis --wie im Streitfall-- nicht geführt und eine Protokollberichtigung unterblieben ist, muss von der Richtigkeit der Teilnahme des Richters am Finanzgericht C ausgegangen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1999 VII B 44/98, BFH/NV 1999, 1490; vom 15. November 1994 I B 34/94, BFH/NV 1995, 623, und in BFH/NV 1994, 722).
  • BFH, 15.07.1996 - IV R 70/95

    Steuerliche Bewertung von wissenschaftlichen Arbeiten bei Einkünften aus

    Es ist daher davon auszugehen, daß die Protokollierung in diesem Punkt richtig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 15. November 1994 I B 34/94, BFH/NV 1995, 623).
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