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   BFH, 05.10.2009 - I B 35/09   

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https://dejure.org/2009,20266
BFH, 05.10.2009 - I B 35/09 (https://dejure.org/2009,20266)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2009 - I B 35/09 (https://dejure.org/2009,20266)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - I B 35/09 (https://dejure.org/2009,20266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kürzung von Zurechnungsbeträgen gemäß § 14 Abs. 2 AStG im Wirtschaftsjahr 2000

  • doppelbesteuerung.eu

    Kürzung des Hinzurechnungsbetrages bei Ausschüttungen | AStG, Schweiz. Hinzurechnungsbesteuerung, Schweiz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 18 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen vom 8. September 1972 ( AStG )

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung von Hinzurechnungsbeträgen i.S. des § 14 Abs. 2 KStG im Wirtschaftsjahr 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.02.2009 - I R 40/08

    Anwendung des sog. Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag gemäß §

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Das hat der Senat --in anderem Zusammenhang-- speziell zu § 21 Abs. 7 AStG bereits entschieden (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 I R 40/08, BFHE 224, 303, BStBl II 2009, 594), und es bedarf keiner Klärung durch ein (weiteres) Revisionsverfahren, dass im Streitfall derselbe Grundsatz durchgreifen muss.

    Das ist im Streitfall ebenso wie bei demjenigen Sachverhalt, der dem Senatsurteil in BFHE 224, 303, BStBl II 2009, 594 zu Grunde lag, der entscheidende Punkt.

    Damit kann es aber schon deshalb keinen Erfolg haben, weil jene Entscheidung durch das Senatsurteil in BFHE 224, 303, BStBl II 2009, 594 aufgehoben worden ist.

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06

    Auch im Jahr 2001 keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO hält das FA deshalb für geboten, weil es meint, dass das FG von einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26. März 2008 3 K 142/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1388) abgewichen sei.
  • BFH, 20.04.1988 - I R 41/82

    Negative Zwischeneinkünfte einer Untergesellschaft i. S. von § 14 Abs. 1 AStG

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Sie erfasst daher nicht die im Streitfall vorliegende Konstellation, in der eine nachgeschaltete Zwischengesellschaft --hier: die E-GmbH-- im Wirtschaftsjahr 2000 Einkünfte erzielt hat und diese Einkünfte der vorgeschalteten Zwischengesellschaft --hier: der E-AG-- nach § 14 AStG zugerechnet werden; denn die derart zugerechneten Einkünfte sind der vorgeschalteten Gesellschaft im Zeitpunkt ihrer Entstehung zuzurechnen (Senatsurteile vom 20. April 1988 I R 41/82, BFHE 153, 530, 538, BStBl II 1988, 868, 872; vom 28. September 1988 I R 91/87, BFHE 154, 370, 372, BStBl II 1989, 13, 14; Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 14 AStG Rz 87; Hauswirth in Strunk/Kaminski/Köhler, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, § 14 AStG Rz 57; Uterhark in Haase, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, § 14 AStG Rz 62) und daher bei jener Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2000 "entstanden".
  • BFH, 02.07.1997 - I R 32/95

    Abzug der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vom Hinzurechnungsbetrag

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Mit dem Sachverhalt des vom FA angesprochenen Senatsurteils vom 2. Juli 1997 I R 32/95 (BFHE 183, 496, BStBl II 1998, 176) ist der Streitfall insoweit nicht vergleichbar, da dort der Wille des Gesetzgebers in der Gesetzesbegründung deutlich dokumentiert war.
  • BFH, 21.01.2004 - II R 4/02

    Einheitswert - abweichendes Wj

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Ebenso greift der Hinweis des FA auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 2004 II R 4/02 (BFH/NV 2004, 921) nicht durch, da es dort um die Schließung einer offenkundigen Regelungslücke ging, während im Streitfall eine solche nicht besteht.
  • BFH, 28.09.1988 - I R 91/87

    Zwischeneinkünfte - Zurechnung negativer Zwischeneinkünfte

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Sie erfasst daher nicht die im Streitfall vorliegende Konstellation, in der eine nachgeschaltete Zwischengesellschaft --hier: die E-GmbH-- im Wirtschaftsjahr 2000 Einkünfte erzielt hat und diese Einkünfte der vorgeschalteten Zwischengesellschaft --hier: der E-AG-- nach § 14 AStG zugerechnet werden; denn die derart zugerechneten Einkünfte sind der vorgeschalteten Gesellschaft im Zeitpunkt ihrer Entstehung zuzurechnen (Senatsurteile vom 20. April 1988 I R 41/82, BFHE 153, 530, 538, BStBl II 1988, 868, 872; vom 28. September 1988 I R 91/87, BFHE 154, 370, 372, BStBl II 1989, 13, 14; Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 14 AStG Rz 87; Hauswirth in Strunk/Kaminski/Köhler, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, § 14 AStG Rz 57; Uterhark in Haase, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, § 14 AStG Rz 62) und daher bei jener Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2000 "entstanden".
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 6 K 99/06

    Wegfall des § 14 Abs. 2 AStG nicht bereits in 2000

    Auszug aus BFH, 05.10.2009 - I B 35/09
    Das nach erfolglosem Einspruchsverfahren angerufene Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg änderte in seinem Urteil vom 26. Januar 2009 6 K 99/06 den Bescheid ab; es stellte den Zurechnungsbetrag auf 0 DM fest und berechnete die Kürzungsbeträge gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AStG auf 210.498 DM, für 1998 auf 47.036 DM, für 1999 auf 0 DM und für 2000 auf 17.668 DM.
  • FG Düsseldorf, 08.06.2018 - 1 K 378/16

    Steuerfreiheit einer verdeckten Gewinnausschüttung i.R.d. gesonderten

    Inhaltsadressat des Feststellungsbescheides nach § 18 Abs. 1-3 AStG und damit anfechtungsberechtigt ist jedoch auch im Fall des Zurechnungsbescheides nach § 14 AStG nur die mittelbar beteiligte natürlich Person (BFH-Urteil vom 20. April 1988 I R 41/82, BStBl II 1988, 868; vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2009 I B 35/09, BFH/NV 2010, 608).
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