Rechtsprechung
BFH, 27.07.2009 - I B 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verdeckte Gewinnausschüttung bei beherrschenden Gesellschaftern; Keine grundsätzliche Bedeutung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem beherrschenden Gesellschafter aufgrund des Verstoßes gegen das Schriftformgebot und einer damit verbundenen zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Erhöhung der Geschäftsführerbezüge - datenbank.nwb.de
Keine grundsätzliche Bedeutung: verdeckte Gewinnausschüttung bei einem beherrschenden Gesellschafter aufgrund des Verstoßes gegen das Schriftformgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beherrschender Gesellschafter
- Auswirkungen im Recht der vGA
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 03.02.2009 - 6 K 2686/07
- BFH, 27.07.2009 - I B 45/09
Papierfundstellen
- DB 2010, 1480
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - I B 45/09
Aus den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) ergebe sich die Notwendigkeit eines Fremdvergleichs.Die Klägerin verweist zwar auf den BVerfG-Beschluss in BStBl II 1996, 34, sie legt jedoch nicht dar, inwieweit sich hieraus Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Maßstäbe des Senats ergeben sollen.
- BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - I B 45/09
Liegen bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949). - BFH, 09.11.2005 - I R 89/04
Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als …
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - I B 45/09
Die Klägerin setzt sich in ihrer Beschwerdebegründung nicht mit der ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523, m.w.N.) auseinander, nach der eine vGA angenommen werden kann, wenn die Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt.
- BFH, 08.10.2014 - I B 96/13
Unübliche Firmenpacht als vGA
Vielmehr ist es erforderlich, neue, bislang vom BFH ungeprüfte Gesichtspunkte ins Feld zu führen (…vgl. z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2014, 1092; vom 27. Juli 2009 I B 45/09, BFH/NV 2009, 2005).