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BFH, 30.07.1997 - I B 45/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Nichtzulassungebeschwerde wegen nicht dargelgter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.03.1996 - VIII R 74/95
Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der …
Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I B 45/97
Danach kann eine von einem steuerlichen Berater als Prozeßvertreter eingelegte und eindeutige Prozeßhandlung nicht in eine andere Prozeßhandlung umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 14. März 1996 VIII R 74/95, BFH/NV 1996, 692, m. w. N.).
- BFH, 05.03.2001 - I R 108/00
Gerichtsbescheid; Revision
Die unzulässige Revision kann als eindeutige Prozesshandlung weder in einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim FG (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 I B 45/97, BFH/NV 1998, 187) noch in eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 90a Abs. 2 Nr. 2, 115 Abs. 3 FGO a.F. umgedeutet werden (…BFH-Beschluss vom 28. November 1996 XI R 74/96, BFH/NV 1997, 367). - BFH, 03.12.2002 - IX B 126/02
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid - …
Denn die Nichtzulassungsbeschwerde kann als eindeutige Prozesshandlung ebenso wenig wie eine Revision in einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim FG umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1997 I B 45/97, BFH/NV 1998, 187, …und vom 5. März 2001 I R 108/00, S 18/00, BFH/NV 2001, 1131). - BFH, 05.03.2001 - I S 18/00
Prozessvollmacht - Versäumung - Ausschlussfrist - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Die unzulässige Revision kann als eindeutige Prozesshandlung weder in einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim FG (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 I B 45/97, BFH/NV 1998, 187) noch in eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 90a Abs. 2 Nr. 2, 115 Abs. 3 FGO a.F. umgedeutet werden (…BFH-Beschluss vom 28. November 1996 XI R 74/96, BFH/NV 1997, 367).