Rechtsprechung
   BFH, 30.07.1997 - I B 45/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18239
BFH, 30.07.1997 - I B 45/97 (https://dejure.org/1997,18239)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1997 - I B 45/97 (https://dejure.org/1997,18239)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - I B 45/97 (https://dejure.org/1997,18239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungebeschwerde wegen nicht dargelgter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.03.1996 - VIII R 74/95

    Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - I B 45/97
    Danach kann eine von einem steuerlichen Berater als Prozeßvertreter eingelegte und eindeutige Prozeßhandlung nicht in eine andere Prozeßhandlung umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 14. März 1996 VIII R 74/95, BFH/NV 1996, 692, m. w. N.).
  • BFH, 05.03.2001 - I R 108/00

    Gerichtsbescheid; Revision

    Die unzulässige Revision kann als eindeutige Prozesshandlung weder in einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim FG (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 I B 45/97, BFH/NV 1998, 187) noch in eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 90a Abs. 2 Nr. 2, 115 Abs. 3 FGO a.F. umgedeutet werden (BFH-Beschluss vom 28. November 1996 XI R 74/96, BFH/NV 1997, 367).
  • BFH, 03.12.2002 - IX B 126/02

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Gerichtsbescheid -

    Denn die Nichtzulassungsbeschwerde kann als eindeutige Prozesshandlung ebenso wenig wie eine Revision in einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim FG umgedeutet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1997 I B 45/97, BFH/NV 1998, 187, und vom 5. März 2001 I R 108/00, S 18/00, BFH/NV 2001, 1131).
  • BFH, 05.03.2001 - I S 18/00

    Prozessvollmacht - Versäumung - Ausschlussfrist - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Die unzulässige Revision kann als eindeutige Prozesshandlung weder in einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim FG (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 I B 45/97, BFH/NV 1998, 187) noch in eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 90a Abs. 2 Nr. 2, 115 Abs. 3 FGO a.F. umgedeutet werden (BFH-Beschluss vom 28. November 1996 XI R 74/96, BFH/NV 1997, 367).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht